Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

FAQ

Was ist das FRS? 🖉

Der Grundgedanke ist das Studium des fremden Rechts in fremder Sprache. Es soll die Wettbewerbsfähigkeit der Studierenden der Juristischen Fakultät der HU erhöhen und auf einen eventuellen Studienaufenthalt im Ausland vorbereiten. Der Zertifikatsstudiengang „Fremdsprachiges Rechtsstudium (FRS) I und II“ wird in verschiedenen Sprachen angeboten.

 

Was kann im FRS studiert werden? 🖉

Das FRS umfasst das amerikanische, chinesische, englische, französische, italienische, russische, spanische und türkische Recht. Daneben gibt es, etwas anders organisiert, das Angebot der Deutsch-Polnischen Rechtsschule.

 

Wie funktioniert das Modulsystem im FRS? 🖉

Sie benötigen nur ein Modul, um im Rahmen des Pflichtprogramms des Studiengangs Rechtswissenschaften das BZQ II Modul zu erfüllen. Hierfür erhalten Sie einen einfachen Leistungsnachweis.

Es ist aber auch möglich mehrere Module zu belegen, um das FRS als Zertifikatsstudium im Sinne einer Zusatzqualifikation zu absolvieren. Begonnen werden kann hierfür mit einem beliebigen Modul. Insgesamt können bis zu vier Module belegt werden, um den vollen Zertifikatsstudiengang zu durchlaufen. Wann welches Modul belegt wird, ist nicht essentiell, da die Module in sich geschlossen sind. Wichtig ist nur, dass immer verschiedene Module gewählt werden, wenn mehr als ein Modul belegt werden soll. Es kann mit Modul 1 begonnen werden, notwendig ist es aber nicht.

 

Kann ich mehr als einen Kurs pro Semester belegen? 🖉

Theoretisch gibt es keine Beschränkung, praktisch wird es neben dem Pflichtfachstudium schwierig sein, mehr als zwei Kurse zu belegen, und selbst zwei Kurse sind schon eine große zeitliche Belastung, empfohlen wird ein Kurs je Semester. Insbesondere bei den stark nachgefragten Kursen (Amerikanisches, Englisches und Französisches Recht) sollten aus Gründen der Fairness nicht mehr als zwei Kurse pro Person und Semester belegt werden.

 

Gibt es Teilnahmebeiträge? 🖉

Die Kosten der Kurse werden zu einem weit überwiegenden Teil von der Fakultät getragen. Allerdings müssen wir als kleinen Zuschuss von allen Teilnehmenden (auch Programmstudierenden) 40 Euro erheben.

 

Gibt es Zugangsvoraussetzungen? 🖉

Ja, eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium an einer deutschen Hochschule und ein Mindestsprachniveau B1/B2 (der jeweiligen Sprache des Kurses) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

Für die Kurse in Englisch und Französisch benötigen Sie einen Spracheingangstest (nähere Informationen finden sie unter Anmeldung), in den anderen Sprachen überprüfen die Dozent:innen in den ersten Stunden die sprachlichen Fähigkeiten im Rahmen des Unterrichts.

 

Was kann ich tun, wenn meine Sprachkenntnisse den Anforderungen des FRS nicht genügen? 🖉

Die Zentraleinrichtung Sprachenzentrum bietet Kurse für verschiedene Sprachniveaus an, so dass es sinnvoll ist, zunächst vorbereitend einen Sprachkurs dort oder in einer vergleichbaren Einrichtung zu belegen.

 

Gibt es beim Sprachniveau Ausnahmen? 🖉

Ja, beim chinesischen Recht wird kein Chinesisch auf Prüfungsniveau verlangt. Der Kurs setzt weniger Sprachvorkenntnisse voraus und die Unterrichtssprache richtet sich im wesentlichen nach dem Sprachniveau der Kursteilnehmer. Grundkenntnisse sind immer von Vorteil.

In der Deutsch-Polnischen Rechtschule dürfen auch Studierende mit geringeren Polnischkenntnissen teilnehmen.

Vorbereitend beziehungsweise begleitend bieten wir ein Sprachkurskonzept in Polnisch und Chinesisch an, über das Sie sich unter Ergänzendes Angebot des Sprachenzentrums informieren können.

 

Wie studiere ich im FRS? 🖉

Das FRS besteht aus einsemestrigen, gleichstufigen und wahlobligatorisch angebotenen Modulen. Für den Erwerb des FRS I müssen Sie zwei unterschiedliche Module mit den dazu gehörenden Prüfungen bestehen, für das FRS II vier unterschiedliche Module.

Zur Beachtung: Für ein Zertifikat benötigen Sie die Prüfungen der Kurse in den jeweiligen Rechtskreisen. Es gibt daher kein englisch-amerikanisches Zertifikat!

 

Welche Prüfungen muss ich absolvieren? 🖉

Als Abschluss eines jeden Moduls schreiben Sie am Semesterende eine schriftliche Prüfung von 120 Minuten. Für das FRS I-Zertifikat, benötigen Sie zusätzlich zu den zwei bestandenen Modulabschlussprüfungen eine mündliche Prüfung. Für das FRS II-Zertifikat brauchen Sie neben den für das FRS I-Zertifikat abgelegten Prüfungen zwei weitere bestandene Modulabschlussprüfungen sowie eine weitere mündliche Prüfung.

 

Muss das FRS vor der Bewerbung auf ein Auslandsstudium belegt werden? 🖉

Für einen Austauschaufenthalt ohne Abschluss ist das FRS-Zertifikat keine Pflicht, aber von Vorteil, weil man gut auf das Studium im Ausland vorbereitet wird.

Bei der Bewerbung für die Schwerpunktprogramme ist das FRS I- bzw. FRS II-Zertifikat eine gewünschte, für die ELS und das Deutsch-Französische Rechtsstudium eine notwendige Voraussetzung.

 

Kann ich das FRS mit Auslandsaufenthalten kombinieren? 🖉

Sie können für jedes der Zertifikate ein Modul (und die mündliche Prüfung) durch eine gleichwertige Leistung im Ausland, die mindestens einen Umfang von 5 ECTS-Punkten hat und die sonstigen Voraussetzungen des Zertifikats erfüllt, ersetzen.

 

Wie viele Leistungspunkte erhalte ich? 🖉

Der Aufwand der stets vier Semesterwochenstunden umfassenden Module wird mit fünf Leistungspunkten (bzw. ECTS-Punkten) bewertet. Dies gilt auch für internationale Austauschstudierende in grundständigen Studiengängen (z. B. Erasmus+).

 

Welches Sprachniveau habe ich nach den Kursen? 🖉

Das erreichte Sprachniveau entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (CEFR) ist

  • nach einem Kurs mit Leistungsnachweis: B 2
  • mit dem FRS I-Zertifikat: C 1
  • mit dem FRS II-Zertifikat: C 2

 

Wer unterrichtet im FRS? 🖉

Die Dozent:innen sind entweder muttersprachige Jurist:innen oder besonders qualifizierte Sprachdozent:innen mit juristischer Zusatzausbildung. Die meisten unterrichten schon einige Zeit im FRS und haben daher viel Erfahrung mit der Vermittlung des jeweiligen Rechtskreises an die Studierenden.

 

Wie kann ich mich zum FRS anmelden? 🖉

Die Anmeldung zu den an der Juristischen Fakultät angebotenen Kursen erfolgt über AGNES in der auf der Webseite des Büros für Internationale Programme angegebenen Frist.

Die Anmeldung zu den am Sprachenzentrum angebotenen Kursen erfolgt über die Webseite des Sprachenzentrums innerhalb der dort angegebenen Anmeldezeiträume.

 

Wen kann ich fragen, wenn ich etwas nicht verstanden habe oder Hilfe brauche? 🖉

Sie können sich jederzeit an Ihre Dozent:innen wenden oder das Büro für Internationale Programme kontaktieren: frs.intrewi@hu-berlin.de.