Humboldt-Universität zu Berlin - Deutsch-Französisches Rechtsstudium (BerMüPa)

Anerkennung von Studienleistungen: Schwerpunktbereichsprüfung

Im Schwerpunktbereich 8 werden im Ausland erlangte Abschlüsse anerkannt. Das Licence-Studium an der Université Paris, Panthéon-Assas kann in Verbindung mit dem ersten Deutsch-Französischen Seminar als Schwerpunktbereichsprüfung anerkannt werden.

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt am Ende des Wintersemesters der Humboldt-Universität. Das genaue Datum wird rechtzeitig bekannt gegeben und kann auf der Internetseite des Prüfungsbüros gefunden werden.

Die Licence-Note wird nach Umrechnungstabelle in die deutsche Punkteskala umgerechnet. Die Umrechnungstabelle finden Sie im Guide, welchen Sie hier anfragen können: Anfrage

 

ACHTUNG: Wenngleich die Tabelle französische Punktzahlen unter Zehn in deutsche Noten über Vier umrechnet, so bedarf es einer bestandenen Licence (min. 10/20 frz. Punkten), um die Leistungen als Schwerpunkt anerkennen zu können. Eine nicht bestandene Licence führt zum nicht Bestehen des Schwerpunkts!

 

Die Gesamtnote der Schwerpunktbereichsprüfung errechnet sich wie folgt:

2/3 aus der Licence-Note (nach o.g. Tabelle umgerechnet)

1/3 aus der Seminarnote.

 

Wird die Licence auch in den Nachholklausuren im September nicht bestanden, kann der Schwerpunkt nachträglich gewechselt werden. Die Prüfung in dem neu gewählten Schwerpunkt kann nicht wiederholt werden.