Humboldt-Universität zu Berlin - Deutsch-Französisches Rechtsstudium (BerMüPa)

Förderung

Für Teilnehmende des Deutsch-Französischen Rechtsstudiums fallen an der Université Panthéon-Assas / Paris keine Studiengebühren an. Bei der Immatrikulation ist lediglich eine Verwaltungsgebühr von ca. 8 Euro zu entrichten.

Die Studierenden sind während des Auslandsaufenthalts von den Gebühren für das Semesterticket an der Humboldt-Universität befreit, wenn sie sich beurlauben lassen, nicht jedoch von den Verwaltungsgebühren in Höhe von ca. 57 Euro.

Deutsch-Französische Hochschule (DFH)

Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) gewährt Programmteilnehmern eine Mobilitätsbeihilfe in Höhe von monatlich 350 Euro für zehn Monate im ersten Auslandsjahr sowie für weitere fünf Monate im dritten Auslandssemester. Voraussetzungen für den Erhalt der Mobilitätsbeihilfe sind

  • die Einschreibung bei der DFH sowie die jährliche Rückmeldung bis zum Studienabschluss in Deutschland;
  • das Erstellen eines Erfahrungsberichts;
  • das Durchlaufen des dreisemestrigen Programms in Paris sowie die Rückkehr nach Deutschland

Studierende, die das Auslandsstudium vorzeitig abbrechen oder anschließend ihr Studium nicht an der Humboldt-Universität mit dem Staatsexamen abschließen, müssen die Mobilitätsbeihilfe zurückzahlen. Dies gilt nicht, wenn die Abschlüsse in Frankreich oder in Deutschland nicht bestanden werden. Ein Hochschulwechsel nach dem dreisemestrigen Auslandsaufenthalt wird von der DFH als Abbruch gewertet und führt zur Rückerstattung der Mobilitätsbeihilfe.

Erasmus+

Das Stipendium zu Erasmus+ beläuft sich auf 540 Euro pro Studienmonat. Im ersten Auslandsjahr wird es für acht Monate, im dritten Semester für weitere vier Monate des Studiums gewährt. Voraussetzungen sind:

  • Das Grant Agreement muss im Büro für Internationale Programme eingereicht werden.
  • Die Confirmation of Registration und das Learning Agreement müssen zu Beginn des Studienaufenthaltes in Paris ausgefüllt und bei der Action internationale der Université Panthéon-Assas / Paris unterschrieben werden
  • Am Ende des Auslandsaufenthaltes muss die Confirmation for Student Stay Abroad eingereicht und ein Erfahrungsbericht erstellt werden, bevor die Abschlussrate ausgezahlt werden kann.

Die benötigten Formulare können im Download-Center des International Office der Humboldt-Universität heruntergeladen werden.

Zuständig für die Förderung im Rahmen von Erasmus+ ist Frau Cornelia Marx vom International Office der Humboldt-Universität.