Humboldt-Universität zu Berlin - Deutsch-Französisches Rechtsstudium (BerMüPa)

Meldefristverlängerung

Von einer Meldefristverlängerung profitieren Studierende, die ein Auslandsstudium als Schwerpunkt anerkennen lassen und/oder bestimmte Leistungen im Ausland erbringen (§ 13 Abs. 2 JAO Berlin und Brandenburg). Für Programmteilnehmende bedeutet dies:

  • Eine Meldefristverlängerung von zwei Semestern kann beantragt werden, wenn zwei Licence-Semester absolviert und als Schwerpunktbereichsstudium anerkannt werden.
  • Eine Meldefristverlängerung von drei Semestern kann beantragt werden, wenn die Licence als Schwerpunktbereichsstudium anerkannt und im Mastersemester noch zwei weitere Leistungsnachweise (davon mindestens einer im nationalen Recht) erbracht werden.

Der formlose Antrag auf Meldefristverlängerung ist beim GJPA zu stellen. Entsprechende Nachweise (Schwerpunktzeugnis, Licence-Zeugnis, Master-Notenübersicht, Immatrikulationsbescheinigungen aus Berlin und Paris, Nachweis über Beurlaubung etc.) sind dem Antrag beizufügen. Informationen hierzu erteilt Frau Kluge, Leiterin des Prüfungsbüros.