Humboldt-Universität zu Berlin - Deutsch-Französisches Rechtsstudium (BerMüPa)

Regulärer Terminkalender für Programmteilnehmer

Dieser Studienplan kann durch die akademische Leitung, die Programmkoordination sowie die Partneruniversität verändert werden. Dargestellt wird der voraussichtliche Ablauf für Studierende, die zum WiSe 2020/21 aufgenommen wurden. Der Verlauf ist - mit geringen Veränderungen an den Daten - für Folgejahrgängen ähnlich.

  • 18. Juli bis 08. September 2020 : Bewerbungsphase
    Bewerben können sich alle Studierenden, die mindestens das 2. Fachsemester abgeschlossen und noch keine Schwerpunktprüfung absolviert haben. In der Regel bewerben sich Studierende des zweiten Semesters, da ab Aufnahme in das Programm weitere zwei Semester in Berlin absolviert werden, bevor die Auslandsphase beginnt. Der 08. September ist eine Ausschlussfrist. Bewerbungen müssen spätestens an diesem Tage über unser Online-Formular eingegangen sein.
  • Ende September 2020: Auswahlgespräche
    An diesen Tagen laden die akademische Leiterin des Programms, Frau Prof. Dr. Obergfell, und die Koordinatoren des Projekts, das Büro für Internationale Programme, zu Bewerbungsgesprächen ein. Die Gespräche finden in deutscher und französischer Sprache statt und dauern ca. 15 Minuten. Die Verfügbarkeit der Bewerberinnen und Bewerber an diesen Tagen ist essentiell.
  • Anfang / Mitte Oktober 2020: Bekanntgabe der Ergebnisse
    Die Bewerberinnen und Bewerber werden über die Resultate informiert. Die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber werden vorläufig in das Programm aufgenommen. Die endgültige Aufnahme erfolgt nach dem vierten Fachsemester, vorausgesetzt alle geforderten Leistungen wurden erbracht (s.u.).
  • Ab Wintersemester 2020/2021: Programmstudium
    Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer absolvieren im 3. und 4. Fachsemester mindestens alle noch offenen Prüfungen des Grundstudiums. Das Ablegen von Prüfungen des Hauptstudiums wird empfohlen, ist jedoch keine Voraussetzung. Im 3. Semester besuchen Sie FRS-Modul 2 “Introduction au droit civil et droit des obligations“. Im Sommersemester können Sie ein weiteres Modul wählen. Haben Sie bereits einen anderen Kurs besucht, legen Sie bereits nach dem Wintersemester die mündliche Prüfung für das FRS-Zertifikat ab. Im 4. Semester ist dann lediglich der Methodikkurs und die Intensivkurse (s.u.) verpflichtend.
     
  • Juni 2021: Intensivkurse
    Zwei Professoren der Université Paris II Panthéon-Assas halten jeweils einwöchige Kurse (15 Unterrichtseinheiten) in Droit public und Droit privé. Jeweils eine zweistündige Klausur in französischer Sprache und Methodik ist bestehen.
  • Sommer 2021: Endgültige Aufnahme
    Voraussetzung für die endgültige Aufname sind folgende Prüfungsleistungen: FRS-Zertifikat, bestehend aus zwei Modulen (s.o.), mit insgesamt mindestens 10 Punkten, Zwischenprüfung (Klausuren und Hausarbeiten) sowie die Klausuren der Intensivkurse.
  • September 2021: Intensivkurse in Paris
    Die zwei Wochen vor Studienbeginn sind für Intensivkurse reserviert! Dozentinnen aus Paris vertiefen die für das Studium notwendigen Rechtskenntnisse und feilen an der Rechtssprache.
  • Ende September 2021: Studienbeginn
    Das Studium des dritten Jahres der Licence beginnt am Montag der letzten Septemberwoche. Die Übungen (Travaux dirigés, kurz TD) in den Hauptfächern beginnen jeweils zwei Wochen später (Achtung: Anwesenheitspflicht!). Ab Mitte November bis Mitte Dezember beginnen die ersten Zwischenprüfungen, welche die Note der TD maßgeblich bestimmen. Je nach Fach wird ein Galop d'Essai (normale Klausur, nur mit wesentlich weniger Gewicht) und/oder eine Interrogation (kurze Wissensabfrage) geschrieben.
     
  • Januar 2022: Prüfungen
    Die erste Woche des Januar steht zur persönlichen Vorbereitung zur Verfügung. Danach finden die schriftlichen und mündlichen Prüfungen in allen Fächern (drei Hauptfächer, vier Nebenfächer, zuzüglich Englisch) statt.
  • Februar 2022: Beginn des zweiten Semesters
  • Anfang März 2022: Ausgabe der Themen für die Seminararbeit I
    Die Bearbeitungszeit für die Seminararbeit, welche einen geforderten Umfang von 20 bis 30 Seiten (je nach Professor_in) hat, beträgt sechs bis acht Wochen. Die Themen haben einen zivilrechtlichen Schwerpunkt, können jedoch auch Bezüge zu rechtstheoretischen Aspekten haben. Stets sollten rechtsvergleichende Aspekte herausgearbeitet werden. Die deutschen Studierenden erstellen die Arbeit in französischer Sprache. Sie zählt ca. 15 % der Schwerpunktnote.
  • Ende April 2022: Abgabe der Seminararbeiten
  • Ende Mai und Juni 2022: Prüfungen
    In dieser Zeit finden die schriftlichen und mündlichen Prüfungen in allen Fächern (zwei Hauptfächer, vier Nebenfächer, zuzüglich Englisch) statt.
  • Ende Juni 2022: I. Rechtsvergleichendes Seminar in Paris
    Die Studierenden beider Universitäten, welche gemeinsam das L3-Jahr absolviert haben, stellen an zwei Tagen im Rahmen von ca. 15-minütigen Präsentationen ihre Themen vor und diskutieren dieses anschließend mit Professoren und anderen Programmteilnehmerinnen und Programmteilnehmern.
  • September 2022: ggf. Rattrappage (Wiederholungsprüfungen)
    Sollte die "moyenne", also der Schnitt aller Prüfungen beider Semester, unter 10/20 liegen, so müssen alle nicht bestandenen Prüfungen derjenigen Prüfungsblocks, welche im Schnitt nicht bestanden wurden, wiederholt werden. Die Prüfungen finden verteilt über den September statt.
  • Ende September 2022: Beginn des Master-I-Semesters
    In der Regel bleiben die Studierenden für ein weiteres Semester. Dieses ist Voraussetzung für die Anrechnung des Master I, sobald das Staatsexamen erfolgreich abgelegt wurde. Studierende, die dies wünschen, können auch das zweite Master-I-Semester in Paris studieren. 
  • Januar 2023: Prüfungen
    In dieser Zeit finden die schriftlichen und mündlichen Prüfungen in allen Fächern statt. Je nach Master variiert die Anzahl der Haupt- und Nebenfächer.
  • Februar 2023: Ausgabe der Themen für die Seminararbeit II
    Die Studierenden erhalten Themen zivilrechtlichen Schwerpunkts, welche in französischer Sprache zu bearbeiten sind. Der Umfang der Arbeit beträgt, je nach Professor_in, 20 bis 30 Seiten.
  • Anfang April 2023: Abgabe der Seminararbeiten
  • Ende April und Mai 2023: II. Rechtsvergleichendes Seminar in Berlin
    Die Studierenden beider Universitäten, welche gemeinsam das L3-Jahr absolviert haben, stellen an zwei Tagen im Rahmen von ca. 15-minütigen Präsentationen ihre Themen vor und diskutieren dieses anschließend mit Professoren und anderen Programmteilnehmerinnen und Programmteilnehmern. Danach kann, sofern die Seminararbeiten sowie die Licence bestanden wurden, die Anrechnung des Schwerpunkts erfolgen.