Ins Ausland - Studierende
Es gibt vielfältige Möglichkeiten für Jura-Studierende, einen ein- oder zweisemestrigen Studierendenaustausch im Ausland durchzuführen:
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Fakultätskooperationen - Rechtswissenschaften
Die Juristische Fakultät besitzt Austauschverträge mit den juristischen Fakultäten ihrer Partneruniversitäten in verschiedensten Ländern – sowohl im Rahmen des Erasmus+-Programms als auch im Rahmen weltweiter Kooperationsprogramme. Auch die Auslandsschwerpunkte, die ohne Programmstudium absolviert werden, gehören zu den Fakultätskooperationen.
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Universitätskooperationen - Alle Fachrichtungen
Auch besteht die Möglichkeit, einen Aufenthalt über die Austauschverträge der HU auf universitätsweiter Ebene durchzuführen, die jeweils den Studierenden von mehreren oder allen Fachrichtungen offenstehen. Die Bewerbung auf diese Austauschaufenthalte findet über die zentrale Abteilung Internationales der HU statt. Bitte beachten Sie die abweichenden Bewerbungszeiträume.
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Austauschprogramme mit gesonderten Bewerbungsmodalitäten
Für den Austausch an die Science Po in Paris und an die Universität Zürich bestehen gesonderte Bewerbungsmodalitäten.
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Selbstorganisierter Studienaufenthalt (Freemover)
Sollte keine Kooperation zwischen Ihrer Wunschuniversität und der HU bestehen, haben Sie die Möglichkeit, einen Studienaufenthalt selbst zu organisieren. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Falle die gesamte Aufenthaltsplanung selbstständig mit der Gastuniversität absprechen und organisieren müssen. Von Seiten der HU können keine Vereinbarungen oder ähnliches unterzeichnet werden.
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Fördermöglichkeiten für Aufenthalte ohne Erasmus+-/SEMP-Förderung
Wenn Sie einen Austausch an einer Partneruniversität durchführen möchten, die nicht Teil des Erasmus+-Programmes ist (Weltweit-Kooperationen inklusive Vereinigtes Königreich), finden Sie hier alternative Möglichkeiten zur finanziellen Förderung Ihres Aufenthaltes.
Weitere allgemeine Informationen und Anregungen finden Sie auch auf dem Instagram-Account der HU sowie dem Newsletter des International Offices.
Leider kam es in der Vergangenheit bereits dazu, dass HU-Studierende ohne EU-Staatsbürgerschaft ihren Aufenthalt trotz erfolgter Nominierung nicht durchführen konnten, da für die Registrierung bei der Gasthochschule gesonderte Dokumente vorgelegt werden mussten, deren Beschaffung einen nicht unerheblichen zusätzlichen Zeit- und ggf. auch Kostenaufwand bedeutet hätte.
Falls Sie sich bei uns bewerben möchten und keine EU-Staatsbürgerschaft innehaben, seien Sie sich bitte bewusst, dass Sie für den Aufenthalt an der Gasthochschule die Aufenthaltsbedingungen für Nicht-EU-Bürger:innen erfüllen müssen. Dies ist trotz Ihrer Immatrikulation an einer deutschen Hochschule und dementsprechend auch trotz Vorliegens der für das Studium in Deutschland notwendigen Aufenthaltsdokumente notwendig.
Wir raten daher allen Bewerber:innen ohne EU-Staatsbürgerschaft, sich bereits vor Ihrer Bewerbung bei den Visa-Abteilungen der für Sie relevanten Gasthochschule(n) bzw. bei den Auslandsvertretungen des Gastlandes zu informieren, ob bzw. welche zusätzlichen Dokumente bis zu welchem Zeitpunkt von Ihnen eingereicht werden müssen.
Die HU hat mit der Wohnungsplatform Spotahome einen Vertrag, mit dem Sie 30 % Rabatt auf die Buchungsgebühr bekommen können. Dafür muss bei der Buchung einfach der Code "HUZB30" eingegeben werden.
Hier finden Sie eine kurze Erklärung wie der Code anzuwenden ist und hier eine Liste der Städte, in denen der Buchungscode verwendet werden kann.
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Auslandspraktikum
Neben dem universitären Studierendenaustausch besteht auch die Möglichkeit, ein Praktikum im Ausland durchzuführen. Für Fragen zum Auslandspraktikum wenden Sie sich bitte direkt an das Team der zentralen Abteilung Internationales. Bitte beachten Sie gegebenenfalls aber auch die allgemeinen Hinweise zum Pflichtpraktikum an der Juristischen Fakultät sowie Punkt 2 unserer Hinweise zum Urlaubssemester, falls das Praktikum direkt an einen Studienaufenthalt im Ausland anschließen soll.