Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Selbstorganisierter Studienaufenthalt (Freemover)

Sollte keine Kooperation zwischen Ihrer Wunschuniversität und der HU bestehen, haben Sie die Möglichkeit, einen Studienaufenthalt selbst zu organisieren. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Falle die gesamte Aufenthaltsplanung selbstständig mit der Gastuniversität absprechen und organisieren müssen. Von Seiten der HU können keine Vereinbarungen oder ähnliches unterzeichnet werden.

Studierende der Rechtswissenschaften beachten bitte die Hinweise zur Meldefristverlängerung für den Freischuss im nächsten Abschnitt.

Mit dem College of Law and Business in Tel Aviv, Israel, wurde eine Zusammenarbeit insofern vereinbart, dass sich Studierende der Juristischen Fakultät der HU als Freemover bewerben können und bevorzugt zugelassen werden.

Alle weiteren Informationen für die Planung eines selbstorganisierten Studienaufenthalts finden Sie hier auf der zentralen Webseite der Abteilung Internationales.

 

Meldefristverlängerung für ein Studium im Ausland (Freischuss)

Für während des Auslandsstudiums besuchte und bestandene Prüfungen wird unproblematisch gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 4 JAO Meldefristverlängerung gewährt, im einzelnen

  • ein Semester Meldefristverlängerung für einen einsemestrigen Auslandsaufenthalt und einen besuchten und bestandenen juristischen Kurs
  • zwei Semester Meldefristverlängerung für einen zweisemestrigen Auslandsaufenthalt, einen besuchten und bestandenen juristischen Kurs und einen besuchten und bestandenen Kurs im nationalen Recht

Diese bestandenen Prüfungen sind durch das Transcript of Records, also Ihre Leistungsübersicht der Gastuniversität, zu belegen, das bei der Anmeldung zur Ersten Juristischen Prüfung dem Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) vorzulegen ist.

ACHTUNG: Die Meldefristverlängerung wird vom GJPA gewährt, nicht vom Büro für Internationale Programme. Wenden Sie sich bei Fragen zur Anrechenbarkeit von Kursen bitte immer an das GJPA.