Humboldt-Universität zu Berlin - Deutsch-Französisches Rechtsstudium (BerMüPa)

Förderung

Für Teilnehmende des Deutsch-Französischen Rechtsstudiums fallen an der Université Paris - Panthéon-Assas keine Studiengebühren an. Bei der Immatrikulation ist lediglich eine Verwaltungsgebühr von ca. 8 Euro zu entrichten. Es besteht die Möglichkeit ein Navigo-Imagine-R (Jahresstudienticket für die Nutzung des ÖPNV in Île-de-France) für 392,30 € zu erwerben. 

Die Studierenden sind während des Auslandsaufenthalts von den Gebühren für das Semesterticket an der Humboldt-Universität befreit, wenn sie sich beurlauben lassen, nicht jedoch von den Verwaltungsgebühren in Höhe von ca. 57 €.

Deutsch-Französische Hochschule (DFH)

Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) gewährt Programmteilnehmern eine Mobilitätsbeihilfe in Höhe von monatlich 350 € für zehn Monate im ersten Auslandsjahr sowie für weitere fünf Monate im dritten Auslandssemester. Voraussetzungen für den Erhalt der Mobilitätsbeihilfe sind

  • die Einschreibung bei der DFH sowie die jährliche Rückmeldung bis zum Studienabschluss in Deutschland;
  • das Erstellen eines Erfahrungsberichts;
  • das Durchlaufen des dreisemestrigen Programms in Paris sowie die Rückkehr nach Deutschland

Studierende, die das Auslandsstudium vorzeitig abbrechen oder anschließend ihr Studium nicht an der Humboldt-Universität mit dem Staatsexamen abschließen, müssen die Mobilitätsbeihilfe zurückzahlen. Dies gilt nicht, wenn die Abschlüsse in Frankreich oder in Deutschland nicht bestanden werden. Ein Hochschulwechsel nach dem dreisemestrigen Auslandsaufenthalt wird von der DFH als Abbruch gewertet und führt zur Rückerstattung der Mobilitätsbeihilfe.

Erasmus+

Das Stipendium zu Erasmus+ beläuft sich auf 540 € pro Studienmonat. Im ersten Auslandsjahr wird es für acht Monate, im dritten Semester für weitere vier Monate des Studiums gewährt. Voraussetzungen sind:

  • Das Grant Agreement muss im Büro für Internationale Programme eingereicht werden.
  • Die Confirmation of Registration muss zu Beginn des Studienaufenthalts in Paris ausgefüllt und bei der Direction de la stratégie et des partenariats internationaux (DSPI) der Université Paris - Panthéon-Assas unterschrieben werden. Das Online-Learning-Agreement (OLA) wird auf der entsprechenden Erasmus-Seite ausgefüllt und von beiden Universitäten, welche bei dessen Abschluss automatisch darüber informiert werden, unterschrieben. 
  • Am Ende des Auslandsaufenthaltes muss die Confirmation for Student Stay Abroad (ebenfalls vom DSPI unterschrieben) beim International Office der HU eingereicht und ein Online-Erfahrungsbericht (nach Erhalt des Links) erstellt werden, bevor die Abschlussrate ausgezahlt werden kann.

Die benötigten Formulare können im Download-Center des International Office der HU heruntergeladen werden.

Zuständig für die Förderung im Rahmen von Erasmus+ ist Frau Cornelia Marx vom International Office der Humboldt-Universität.