Hier können Programmabsolventen nach erfolgreichem Bestehen der Ersten Juristischen Prüfung Ihr Maîtrise-Zeugnis beantragen.
Eine Beantragung nach Fristablauf hat zur Folge, dass Ihr Maîtrise-Zeugnis erst zum nächsten Beantragungsrund (ca. 6 Monate später) ausgestellt werden kann.
WICHTIG: Nach Online-Beantragung ist es erforderlich, dass Sie innerhalb von zwei Wochen das Originalzeugnis zum Abgleich kurz im Büro für Internationale Programme (Raum E16) vorlegen oder dieses alternativ postalisch an
Humboldt-Universität zu Berlin
Juristische Fakultät
Büro für Internationale Programme
Deutsch-Französisches Rechtsstudium (BerMüPa)
10099 Berlin
versenden. Sie erhalten dieses nach Überprüfung umgehend zurück.