Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

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Deutsches und Europäisches Recht und Rechtspraxis

Der internationale weiterbildende Masterstudiengang steht Bewerberinnen und Bewerbern offen, die im Ausland ein juristisches Studium erfolgreich absolviert und bereits praktische Erfahrungen im juristischen Bereich gesammelt haben.

Der Masterstudiengang integriert die beiden ehemaligen Studiengänge „Deutsches Recht LL.M.“ sowie „Deutsches und Europäisches Recht und Rechtspraxis M.LL.P.“.

Ziel des Studiums

Das Studium berücksichtigt die beruflichen Erfahrungen der Studierenden und knüpft an diese an. Es dient der forschungsbasierten Vermittlung von vertieftem und spezialisiertem Wissen im deutschen Recht. Die Studierenden sollen lernen, es selbstständig anzuwenden und weiterzuentwickeln. Der Masterstudiengang soll die Fähigkeiten für eine berufliche Tätigkeit in Anwaltskanzleien, Unternehmen, Verbänden und staatlichen sowie nichtstaatlichen Organisationen vermitteln.

Studienprogramm

Die Zulassung zum Studium erfolgt zum Wintersemester. Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober und endet zum 31. März des Folgejahres. Das Sommersemester beginnt am 1. April und endet am 30. September. Die Dauer des Studiums beträgt zwei Semester.

Im Masterstudiengang müssen insgesamt 60 Studienpunkte erworben werden. Davon entfallen 45 Studienpunkte auf das Fachstudium und optionale Praktika und 15 Studienpunkte auf die Masterarbeit. Die Masterarbeit kann in allen im Studiengang berührten Themenfeldern erarbeitet werden.

Studien- und Prüfungsordnung vom 29. September 2017 (AMB. HU 54/2017)

Zulassungsvoraussetzungen

Gemäß der Zulassungsordnung sind Zulassungsvoraussetzungen für ein LL.M.-Studium:

  • ein überdurchschnittlicher Hochschulabschluss in Rechtswissenschaft außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes
  • sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift: Zur Immatrikulation muss ein TestDaF mit mindestens 4 Punkten, eine DSH-2, oder das Goethe-Zertifikat C2 – Großes Deutsches Sprachdiplom vorgelegt werden. Bewerberinnen und Bewerber, die diese Examen geschrieben haben aber die gewünschten Ergebnisse nicht erreicht haben, dürfen sich mit C1-Sprachkenntnisse noch bewerben. Diese Bewerber werden dann eine Einladung zu der in September stattfindenden DSH-Prüfung an der HU bekommen. In beiden Fällen müssen Sprachnachweise bei der Bewerbung eingereicht werden.
  • Berücksichtigt werden darüber hinaus die persönliche Eignung und der Werdegang des Bewerbers.
  • einjährige Berufspraxis oder Praktika

Bewerbung

Die Bewerbung ist vom 1. Mai bis zum 31. Mai für einen Studienbeginn im Oktober des gleichen Jahres (Wintersemester) möglich. Ein Beginn zum Sommersemester ist nicht möglich.

Die Bewerbung erfolgt grundsätzlich über die Vorprüfstelle Uni-Assist an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Neben Nachweise über Sprachkenntnisse und Studium laden Sie bei Uni-Assist folgende weitere Dokumente mit der Bewerbung hoch:

  • Motivationsschreiben für die Bewerbung (Essay), mit Angabe des Schwerpunktes für die Spezialisierung und die Masterarbeit,
  • ausführlicher Lebenslauf,
  • Nachweise über Berufspraxis oder Praktika,
  • zwei aktuelle Empfehlungen, mindestens eins von einem/r Hochschullehrer/in.

Weitere Informationen zur Bewerbung und zur späteren Immatrikulation erhalten Sie auf den Seiten des Zulassungsbüro für internationale Studierende: https://www.hu-berlin.de/de/studium/bewerbung/bewerbung-und-zulassung

Studienentgelt

Es wird ein Studienentgelt von 1.500 € / Semester erhoben. Das Studienentgelt ist vor der Immatrikulation bzw. für das Sommersemester bis zum 15.2. zu entrichten.

Bitte zahlen Sie das Studienentgelt auf das folgende Konto ein:

Empfänger: Humboldt-Universität zu Berlin
IBAN: DE95 1007 0848 0512 6206 01
BIC: DEUTDEDB110
Geldinsititut: Deutsche Bank PKG AG
Verwendungszweck: PSP: Z.00055.00.100000, Name, Vorname (des/der Studierenden)

NEU: Die Zahlung des Semesterbeitrags erfolgt getrennt von der Zahlung des Studienentgelts. Die Informationen zum Semesterbeitrag (Höhe und Kontoverbindung) finden sich im Agnes-Account unter "Rückmeldeinformationen". Der Semesterbeitrag ist bis zum 15.2. zu entrichten und  enthält Kosten für:

  • Verwaltungsgebühren
  • Studentenschaftsbeitrag
  • Studentenwerkbeitrag
  • Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr
     

Stipendium

In jedem Studiengang studieren einige Studierende mit einem DAAD-Jahresstipendium. Weitere Förderungsmöglichkeiten können Sie über die Stipendien-Datenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung einsehen. Insbesondere vergeben auch die politischen Stiftungen (Konrad-Adenauer-Stiftung, Friedrich-Ebert-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung, Hanns-Seidel-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung) Stipendien. 

Kontakt

Weitere Infomationen über das Masterprogramm erhalten Sie im Büro für Internationale Programme.