Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Schwerpunkt am King's College London

Die Studierenden nehmen am King's College London am  Studiengang „undergraduate programme“ Law LLB. teil. Sie können dieses Programm als Schwerpunkt 8 anerkennen lassen.

 

Für die Auswahl am KCL ist ein Notendurchschnitt von 8 Punkten oder höher unabdingbar. Es handelt sich um eine Vorgabe des KCL. Für die Berechnung der Durchschnittsnote werden die drei Klausuren Z I, S I, Ö I und die zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegenden zwei oder drei Hausarbeiten herangezogen. Liegen fünf Noten vor, wird die Summe durch fünf geteilt, liegen sechs Noten vor, wird durch sechs geteilt. Sollten weniger als fünf Noten vorliegen, muss dennoch durch fünf geteilt werden.

 

Während des Aufenthaltes in London können die Studierenden bis zum 1. März einen Antrag auf Zulassung zum Schwerpunktstudium stellen. Mit diesem Antrag legen die Studierenden fest, dass der Aufenthalt in London als Schwerpunktprüfung anerkannt werden soll.

Nach Abschluss des Studiums am King's College ist im Studien- und Prüfungsbüro der Juristischen Fakultät ein Antrag auf Anerkennung zu stellen.

Aus dem „undergraduate programme“ Law LLB. sind Module im Umfang von 60 ECTS (120 engl. Credits) erfolgreich zu absolvieren.

Ziel des Programms ist die Einführung in die Grundlagen des englischen Rechtssystems. Die Studierenden müssen aus dem Modulkatalog vier Vollmodule belegen. Anstelle eines Vollmoduls können auch zwei Halbmodule gewählt werden. Den Link zum Modulkatalog finden Sie hier.

Aus den Ergebnissen dieser Module wird eine Durschschnittsnote errechnet und in das deutsche Notensystem (für den SP ist aus dem Protokoll nur die Umrechnungstabelle relevant!) umgewandelt. Weiterhin haben die Studierenden die Möglichkeit eine Fristverlängerung für den Freischuss zu beantragen.

 

Studierende, die das „undergraduate programme" Law LLB. absolviert haben und während dieser Zeit an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben waren, können sich dieses bei einem Hochschulwechsel an die Humboldt-Universität nicht als Schwerpunktbereich anerkennen lassen.

 

ACHTUNG: Bitte beachten Sie unbedingt die allgemeinen Hinweise zum Schwerpunkt im Ausland. Dort finden Sie auch die Auflistung der für die Bewerbung notwendigen Unterlagen sowie den Link zum Bewerbungsportal.

 

WICHTIG: Seit dem 01.01.2021 muss für Aufenthalte in UK ein Visum für den Auslandsaufenthalt beantragt werden.

 

Für diesen Studiengang ist es eventuell möglich, ein DAAD-Stipendium zu erhalten. Bitte beachten Sie die sehr viel frühere Bewerbungsfrist für Stipendien.  Nähere Informationen erhalten Sie beim DAAD.