Humboldt-Universität zu Berlin - Prof. Dr. Dr. h.c. Susanne Baer

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"Frauenrechte in den UN-Menschenrechtsverträgen" Gender Mainstreaming, Intersektionalität und Frauen*Rechte: innovative Konzepte und aktueller Handlungsbedarf

Paneldiskussion mit Prof. Dr. Theresia Degener,Prof. Dr. Beate Rudolf, Dr. iur. h.c. Patricia Schulz, Michael Windfuhr und moderiert von Prof. Dr. Ulrike Lembke
  • Wann 22.05.2019 von 18:00 bis 21:00
  • Wo Unter den Linden 6, Senatssaal
  • iCal

Paneldiskussion mit: 

Prof. Dr. Theresia Degener ist Professorin für Recht und Disability Studies an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe und war von 2012 bis 2018 Mitglied des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderung (CRPD). 

Prof. Dr. Beate Rudolf ist Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte und war von 2016 bis 2019 Vrsitzende der Global Alliance of National Human Rights Institutions. 

Dr. iur. h.c. Patricia Schulz ist Senior Research Associate of the  UN Research Institute for Social Development und war von 2011 bis 2014 und 2015 bis 2018 Mitglied des UN-Ausschusses für die Frauenrechtskonvention (CEDAW). 

Michael Windfuhr ist stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte und seit 2016 Mitglied des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR). 

Moderation: 

Prof. Dr. Ulrike Lembke ist Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien sowie Leiterin der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte an der Humoldt-Universität zu Berlin 

 

Vor 40 Jahren wurden FrauenMenschenRechte erstmals ausdrücklich und umfassend auf globaler Ebene rechtlich festgeschrieben - mit CEDAW, dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Welche Bedeutung hat CEDAW heute? Welchen Beitrag leisten andere UN-Menschenrechtsverträge zur Verwirklichung der Menschenrechte von Frauen? Welche Herausforderungen bestehen heute für Frauen*MenschenRechte? 

Der internationale Menschenrechtsschutz verdankt CEDAW wichtige Impulse. Konzepte wie faktische oder strukturelle Diskriminierung und substanzielle Gleichheit sind stark von CEDAW beeinflusst und heute anerkannter Bestandtei der UN-Menschenrechtsverträge. CEDAW hat maßgeblich dazu beigetragen, dass der Schutz vor Diskriminierung durch Private, die Bekämpfung von schädigenden Stereotypen und geschlechtsspezifischer Gewalt sowie der Einsatz von Fördermaßnahmen jetzt zu den anerkannten Staatenpflichten gehören. 

Geschlechtergerechtigkeit ist heute integraler Bestandteil des Menschenrechtssystems. Einige Schlag-lichter: Der UN-Antirassismus-Ausschuss hat zusammen mit CEDAW machtkritische und mehrdimensionale Perspektiven in die Auseinandersetzungen um Diskriminierung eingebracht. Der UN-Menschenrechts-ausschuss unterzog die bürgerlichen und politischen Rechte einem "Gender Mainstreaming". Der UN-Sozialpakt-Ausschuss veröffentlichte jüngst eine ausführliche Kommentierung des Rechts auf sexuelle und reproduktive Gesundheit. Und die UN-Behindertenrechtskonvention hat mit dem Konzept der inklusiven Gleichheit dem Kampf gegen Diskriminierung eine neue Dimension hinzugefügt. 

Wir möchten diese Entwicklungen und Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Menschenrechtsverträgen insbesondere aus der Perspektive von Mitgliedern der UN-Menschenrechtsausschüsse diskutieren und die heutigen Herausforderungen beleuchten. Hierzu gehört etwa: Wie kann wirksamer Schutz von Frauen* vor intersektionaler Diskriminierung gelingen? Und wie kann dem weltweit zu beobachtenden Versuch, Frauen*MenschenRechte zurückzudrängen, begegnet werden? 

 

Wir bitten um eine verbindliche Anmeldung per E-Mail an Frau Erstenyuk unter sekretariat.baer@rewi.hu-berlin.de