Humboldt-Universität zu Berlin - Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Susanne Baer

Juristinnen in der DDR & Ostdeutschland

"(Rechts-)Geschichte neu schreiben: Ausstellung für Juristinnen in der DDR & Ostdeutschland" ist ein Lehrprojekt von Louisa Hattendorff im Wintersemester 2025/26. 

 

Im Rahmen des Seminars haben Studierende aus den Gender Studies und Rechtswissenschaften in Kooperation mit dem Deutschen Juristinnenbund eine Ausstellung zu Juristinnen in der DDR und Ostdeutschland erarbeitet. Die Ausstellung thematisiert in vier Kapiteln Recht, Ausbildung und Berufe von Juristinnen in der DDR, erzählt ihre Biografien, setzt sich mit ihrer Rolle im autoritären Staatssystem auseinander und fragt, wie die Vereinigung und Transformation der 1990er Jahre sich bis heute auf Juristinnen in und aus Ostdeutschland auswirkt. Interaktive Elemente laden zum Mitmachen und Nachdenken ein. 

Die Ausstellung ist vom 11. Februar bis 10. April 2026 im Foyer der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität (Bebelplatz 2, 10117 Berlin) zu sehen. 

Hier können Sie die Ausstellungstexte lesen. Bilder können aufgrund der Rechte leider nicht online zur Verfügung gestellt werden.  

 

Einführung 

Studentische Ausstellung 
Juristinnen in der DDR & Ostdeutschland

"Der Satz, dass Justitia in Deutschland keine Frau ist, stimmte für die DDR nicht. Die sowjetisch geprägte DDR-Justiz hat der kommunistischen deutschen Diktatur ein weibliches Antlitz verschafft."¹

Worum geht es? Im Seminar „(Rechts-)Geschichte neu schreiben: Ausstellung zu Juristinnen in der DDR“ im Wintersemester 2025/26 an der Humboldt-Universität haben wir uns gefragt: Wie war es, in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) eine Juristin zu sein? Und wie wirkt sich diese Geschichte auf heute aus? In der Ausstellung „Juristinnen in der DDR & Ostdeutschland“ versuchen wir, uns einer Antwort anzunähern.

Die ersten beiden Kapitel behandeln die Geschichte der DDR, die letzten beiden die Geschichte der Transformation und des vereinigten Deutschlands. Wir beleuchten die Geschichte von zwei Perspektiven: Wir gehen sowohl auf den historischen und rechtlichen Kontext als auch die Biografien von Juristinnen ein, um die Geschichte erlebbar zu machen. Immer wieder werfen wir einen Blick in die Geschichte der Humboldt-Universität (HU). In Kapitel 1 stellen wir Rechtsverständnis, juristische Ausbildung und Berufe in der DDR dar. In Kapitel 2 erzählen wir die Biografien von DDR-Juristinnen entlang von drei Generationen und setzen uns mit ihrer Rolle im autoritären Staatssystem auseinander. In Kapitel 3 beleuchten wir die friedliche Revolution, Vereinigung und Transformation der 1990er Jahre und in Kapitel 4 fragen wir, wie sich die Geschichte auf Juristinnen in und aus Ostdeutschland heute auswirkt. Vor jedem Kapitel gibt es ein interaktives Element, das zum Mitmachen und Nachdenken einladen soll.

Wer hat mitgewirkt? Das Projekt ist eine Kooperation mit dem Deutschen Juristinnenbund e. V. (djb). Kapitel 1 und 2 basieren auf der Ausstellung „Juristinnen in der DDR“ des djb aus dem Jahr 2011. Wir haben die Inhalte aktualisiert und gekürzt. Die Kapitel 3 und 4 basieren auf eigenen Recherchen; für Kapitel 4 haben wir mit Zeitzeuginnen gesprochen. „Wir“ sind Studierende aus den Gender Studies und Rechtswissenschaften, in Ost- und Westdeutschland aufgewachsen, im 3. bis 13. Fachsemester und hatten keine, wenige oder schon einige Berührungspunkte mit DDR- und Transformationsgeschichte. Das Seminar geleitet und die Ausstellung betreut hat Louisa Hattendorff.

Was gibt es sonst zu sagen? Die Ausstellung kann nur einen Einstieg in diese komplexen und oft umstrittenen Themen bieten und soll vor allem zum Weiterdenken und Austauschen anregen. Dafür finden sich an vielen Stellen Lese- und Hörhinweise. Wir freuen uns über Feedback an louisa.hattendorff@hu-berlin.de. Viel Spaß!

¹djb (Hg.), Juristinnen in Deutschland: die Zeit von 1900 bis 2003, 2003, S. 44.

 

Kapitel 1

Interaktion

Hast du dich in deinem Studium bereits mit der DDR auseinandergesetzt?

  • Nein, ich habe mich in meinem Studium noch nicht mit der DDR auseinandergesetzt.
  • Ja, ich habe mich in meinem Studium schon mit der DDR auseinandergesetzt.

 

Wie hoch schätzt du den Frauenanteil in juristischen Berufen in der DDR 1989?

  • unter 10 %
  • circa 27 %
  • circa 40 %
  • über 50 % 

 

1 · Recht in der DDR 

Frauen als Juristinnen. Frauen war der Zugang zu juristischen Berufen in Deutschland lange Zeit verwehrt; sie mussten ihn sich mühsam erkämpfen. Zwar wurde ihnen ab 1922 formal der Eintritt in juristische Berufe ermöglicht, doch im Nationalsozialismus wurde dieser Zugang faktisch wieder beschränkt. Nach 1945 entwickelte sich die Situation für Juristinnen unterschiedlich: in der Bundesrepublik Deutschland ergriffen erst ab den 1980ern immer mehr Frauen juristische Berufe, in der DDR wurden Frauen in der Justiz von Beginn an gefördert. Mit Erfolg: 1989 war der Frauenanteil in den juristischen Berufen der DDR mit 40 % weltweit am höchsten.¹ In dieser Ausstellung fragen wir uns unter anderem: Welche Faktoren waren dafür entscheidend? Konnten Frauen genau wie ihre männlichen Kollegen Karriere machen? Waren Frauen in der DDR-Justiz wirklich gleichberechtigt?

Recht und Verfassung in der DDR. Am 7. Oktober 1949 wurde die DDR offiziell gegründet. Dem Recht kam in dem neuen Staat eine doppelte Funktion zu: als Instrument zum Abbau der bürgerlichen Rechtsordnung und als Instrument zum Aufbau einer neuen Gesellschaft. Die erste Verfassung von 1949 regelte die staatsorganisatorischen Grundlagen und enthielt auch „Rechte des Bürgers”. Allerdings handelte es sich hierbei nicht um Grundrechte, wie wir sie aus dem Grundgesetz kennen. Der Grundrechtsteil in der DDR-Verfassung folgte einer kollektivistischen Konzeption. Grundrechte dienten primär der Einbindung des Einzelnen in die staatlich vorgegebene Ordnung; individuelle Freiheit wurde nur insoweit anerkannt, wie sie der Erfüllung staatlicher Ziele diente. Die staatsorganisatorischen Regelungen sicherten diese Funktion durch das Prinzip der Gewalteneinheit ab. Unabhängige gerichtliche Kontrolle fehlte und die richterliche Unabhängigkeit war wegen der Wahl und Abberufbarkeit durch die Volkskammer eingeschränkt. Die Verfassungen von 1968 und 1974 verfestigten die DDR als zentralistischen Einheitsstaat unter Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). Die in der DDR als Verfassungen bezeichneten Rechtsakte waren also keine modernen Verfassungen, die einen demokratischen Rechtsstaat konstituierten. Jurist*innen in der DDR waren in aller Regel Vertreterinnen dieses Systems und stellten sich nur ausnahmsweise in Opposition.

Gleichberechtigung in DDR-Verfassungen

Art. 7 DDR-Verfassung v. 07.10.1949

Mann und Frau sind gleichberechtigt.

Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleich-berechtigung der Frau entgegenstanden, sind aufgehoben.

Art. 18 DDR-Verfassung v. 07.10.1949

Mann und Frau, Erwachsener und Jugendlicher haben bei gleicher Arbeit das Recht auf gleichen Lohn.

Die Frau genießt besonderen Schutz im Arbeitsverhältnis. Durch Gesetz der Republik werden Einrichtungen geschaffen, die es gewährleisten, dass die Frau ihre Aufgaben als Bürgerin und Schaffende mit ihren Pflichten als Frau und Mutter vereinbaren kann.

Art. 20 DDR-Verfassung v. 09.04.1968

Mann und Frau sind gleichberechtigt und haben die gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens. Die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, ist eine gesellschaftliche und staatliche Aufgabe.

Politisierung der juristischen Ausbildung. In der Sowjetischen Besatzungszone wurde die Justiz umfangreich entnazifiziert: 80 % der Richter und Staatsanwälte wurden entlassen.² Um die frei gewordenen Stellen schnell nachbesetzen zu können, wurden Volksrichterschulen eingerichtet – eine Ausbildung außerhalb des Hochschulsystems. Dies bot Gelegenheit, die männliche Dominanz in der Justiz zu brechen: Der Frauenanteil unter den Absolvent*innen der ersten drei Lehrgänge lag bei rund 25 %.³ Das führte dazu, dass auch der Frauenanteil in der Justiz merklich anstieg. Zeitgleich wurde die Universitäts-ausbildung politisiert. Die DDR führte beispielsweise verpflichtende Vorlesungen für die Vermittlung marxistisch-leninistischer Staatstheorie ein. Außerdem wurden Seminar-gruppen der Freien Deutschen Jugend (FDJ), der Jugendorganisation der DDR, für die gesamte Studienzeit gebildet. So wurden Jurist*innen einerseits über die Ausbildung diszipliniert. Andererseits geschah dies durch Personalpolitik im Beruf – etwa durch Versetzungen, Disziplinar- oder Parteiverfahren. Rechtsprechung frei von Werte-vorstellungen des Staates war unerwünscht. Damit waren die Handlungsräume für Juristinnen stark eingeschränkt.

Volksrichterausbildung

Die Rechtsabteilung der sowjetischen Militäradminis-tration in Deutschland beauftragte im Dezember 1945 die deutsche Justizverwaltung, eine zoneneinheitliche Ausbildung von sogenannten Volksrichter*innen zu organisieren. Wer die Ausbildung abschloss, war ohne die beiden Staatsexamina dazu befähigt, als Richter*in und Staatsanwält*in zu arbeiten.

Die Lehrgänge dauerten zunächst sechs, dann acht und schließlich zwölf Monate. Die Teilnehmenden waren zwischen 25 und 35 Jahren alt, größtenteils SED-Mitglieder und viele stammten aus der Arbeiter*innen-schaft. Der letzte Lehrgang fand 1950/51 statt.

Insgesamt wurden so 1.300 Jurist*innen ausgebildet, sodass 1951 knapp 60 % der Richter*innen aus Lehrgängen kamen.¹ Rund 90 % der Richterinnen absolvierten ihre Ausbildung in Volksrichterlehrgängen, während bei den Männern etwa die Hälfte über diese Lehrgänge und die andere Hälfte über Universitäten ausgebildet wurde.²

¹Hans-Peter Haferkampf / Torsten Wudtke, Richterausbildung in der DDR, 1997, Rn. 9; ²BArch DP1/VA/258: Stand am 01.09.1950 der Richter im Justizdienst der DDR (zitiert nach Gunilla Budde, Frauen der Intelligenz: Akademikerinnen in der DDR 1945 bis 1975, 2003, S.205).

¹Vgl. Statistisches Jahrbuch der DDR 1990, S. 448; eigene Berechnung, Wissenschaftlerinnen nicht eingeschlossen. ²Hans Wrobel, Verurteilt zur Demokratie: Justiz und Justizpolitik in Deutschland 1945-1949, 1989, S. 101 ff. ³Hilde Benjamin u.a., Zur Geschichte der Rechtspflege der DDR 1945-1949, 1976, S. 111. Literatur: Michael Stolleis, Sozialistische Gesetzlichkeit, Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaft in der DDR, 2009; Hilde Benjamin u.a., Zur Geschichte der Rechtspflege in der DDR 1945-1949, 1976; Christian Booß, Gelenkter Rechtsstaat: MfS, SED und ihr Einfluss auf Rechtsanwälte, 2016, https://www.bpb.de/themen/deutsche-teilung/stasi/218426/gelenkter-rechtsstaat-mfs-sed-und-ihr-einfluss-auf-rechtsanwaelte.

 

2 · Juristinnen in der DDR 

Verordnete Emanzipation. Der Frauenanteil in der DDR-Justiz war weltweit einmalig hoch. Ein Grund dafür war die staatliche Frauenförderpolitik der DDR. Dazu gehörten sozialpolitische Maßnahmen wie der Ausbau der Kinderbetreuung. Dies ermöglichte vielen Frauen den Zugang zu Ausbildung und Beruf, da sie oftmals allein für die Sorgearbeit zuständig waren. Im Jahr 1958 wurde außerdem die „Interessenvertretung für Juristinnen“ (IfJ) gegründet. Sie sollte Juristinnen helfen, die Doppelrolle als Mutter und Berufstätige erfüllen zu können, und betrieb keine feministische Rechtspolitik wie der djb. Gleichzeitig diente die IfJ der sozialen Kontrolle und Disziplinierung der Mitglieder. Wegen ihrer Staatsnähe und Zensurmaßnahmen verlor die IfJ das Vertrauen der Mitglieder. Daneben wurden ab 1952 Frauenausschüsse gegründet, um die Erwerbstätigkeit von Frauen auch in der Justiz zu fördern. Später folgten Frauenförderpläne, etwa an den Universitäten.

Deutscher Juristinnenbund

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) ist ein unabhängiger frauenpolitischer Verein, in dem sich Juristinnen, Volks- und Betriebswirtinnen zusammen-geschlossen haben. Der Verein setzt sich seit mehr als 75 Jahren durch die Weiterentwicklung des Rechts für eine geschlechtergerechte Gesellschaft ein.

Der djb setzt sich neben seiner rechtspolitischen Arbeit auch dafür ein, die Berufsgeschichte von Juristinnen zu erzählen. Er gibt den Band „Juristinnen. Lexikon über Leben und Werk“ heraus, hat 2022 eine Kampagne zu „100 Jahre Frauen in juristischen Berufen“ organisiert und 2011 eine Ausstellung zu „Juristinnen in der DDR“ erarbeitet, auf der die ersten zwei Kapitel dieser Ausstellung basieren.

Mehr über die Arbeit des djb kannst du im Podcast „Justitias Töchter” hören. 

Die ‚Feminisierung‘ des juristischen Berufs war auch möglich, weil das Recht in der DDR zweitrangig war. Recht und Justiz verloren an Bedeutung; sie waren im Gegensatz zu heute keine unabhängige Institution, sondern Hilfsmittel zur Sicherung von Macht und Kontrolle der SED. Innerhalb der juristischen Berufe zeigt sich ein Muster: Je größer die Staatsnähe, je geringer das Ansehen und je schlechter das Einkommen, desto mehr Frauen. Eins hatten alle juristischen Berufe jedoch gemeinsam: In Führungspositionen waren Frauen unterrepräsentiert.

 

Richterinnen

50,0 %

Staatsanwältinnen

28,3 %

Rechtsanwältinnen

22,8 %

Notarinnen

63,7 %

Frauenanteil in juristischen Berufen. Vgl. Statistisches Jahrbuch der DDR, 1990, S. 448; eigene Berechnung.

Frauen und Männer? 

Die statistischen Daten, die wir in der Ausstellung verwenden, basieren auf einem binären Geschlechterverständnis. Sie sehen nur die Kategorien „weiblich“ und „männlich“ vor. Diese Datenlage beeinflusst, welche gesellschaftlichen Realitäten wir heute in historischer Forschung sichtbar machen können. Sie bildet die Vielfalt geschlechtlicher Identitäten nicht ab und macht die Erfahrungen von nicht-binären, trans und intergeschlechtlichen Personen statistisch unsichtbar.

Wir verstehen Geschlecht nicht als naturgegebene Eigenschaft, sondern als eine soziale Konstruktion, die durch Zuschreibungen, Normen und institutionelle Einteilungen entsteht. Diese Konstruktion ist historisch und kulturell wandelbar. Gleichzeitig hat sie reale Auswirkungen: Geschlecht beeinflusst, wie Menschen wahrgenommen werden, welche Erwartungen an sie gestellt werden und welchen Zugang sie zu Ressourcen, Rechten, Macht oder Schutz haben. Dass Geschlecht konstruiert ist, bedeutet daher nicht, dass es beliebig oder folgenlos wäre – im Gegenteil prägt es Lebensrealitäten ganz konkret.

In der Ausstellung sprechen wir daher von „Frauen“, auch wenn wir nicht immer nachvollziehen können, ob sich die von uns porträtierten Personen tatsächlich so identifiziert haben.

Richterinnen und Staatsanwältinnen. Im Jahr 1989 arbeiteten ebenso viele Männer wie Frauen an Gerichten. Am Obersten Gericht lag der Frauenanteil allerdings bei nur 24,1 %. Es zeigt sich eine thematische Segregation: Richterinnen arbeiteten häufig in als ‚weiblich‘ geltenden Bereichen wie dem Familienrecht, Jugendstrafrecht und Vormundschaftswesen. In der Staatsanwaltschaft stagnierte der Frauenanteil bei knapp 23 %.

Rechtsanwältinnen und Notarinnen. Der Staat drängte freie Anwält*innen in Rechtsanwaltskollegien, um sie besser kontrollieren zu können. Der Zugang zu diesen Kollegien lag jedoch in der Hand männlicher Kollegen, die überwiegend Männer aufnahmen. Das Einkommen war gut. 1989 lag der Frauenanteil in der Anwaltschaft bei unter 20 %. Im Notariat war das anders: Das 1952 eingeführte Staatsnotariat hatte die Aufgabe, das neue sozialistische Recht zu vermitteln. Der zuvor prestigeträchtige und gut bezahlte Beruf entwickelte sich zu einem schlecht bezahlten Beruf mit dem geringsten sozialen Status unter den juristischen Berufen. Mit 68 % hatte das Notariat den höchsten Frauenanteil.

Wissenschaftlerinnen. Am schwersten hatten es Frauen an den Universitäten. Bis 1945 waren Wissenschaft und Forschung in Deutschland eine bürgerliche Männerdomäne.1962 waren ein Drittel der Studierenden Frauen, doch gab es nur wenige Wissenschaftlerinnen an juristischen Fakultäten. Sie waren mit sexistischen Stereotypen und Diffamierungen konfrontiert, beispielsweise stellten männliche Kollegen ihre akademische Leistung in Frage. Trotz staatlicher Förderpläne blieb die Bilanz ernüchternd: 1989 waren nur 5 % der Professuren mit Frauen besetzt. Hier unterschied sich die DDR kaum von der Bundesrepublik.

Frauen an der Humboldt-Universität 

In den 1960er Jahren lag der Frauenanteil beim wissenschaftlichen Personal bei circa 20 %. An den anderen Universitäten lag der Anteil bei nur 5 bis 9 %.

In diesem Jahrzehnt wurden an der Humboldt-Universität die ersten Hochschullehrerinnen berufen. Im Familienrecht wurden Linda Ansorg als Dozentin und Anita Grandke als Professorin, im Völkerrecht Edith Oeser als Professorin und Maria Bauer als Dozentin und im Arbeitsrecht Wera Thiel als Professorin berufen. Außerordentlich lehrten Hilde Blum, die auch das juristische Fernstudium leitete, Elfriede Leymann und Ingetraut Melzer.

In den 1980er Jahren wurden Elfi Kosewähr zur Dozentin für Strafrecht und Kriminologie, Rosemarie Will zur Professorin für Staatsrecht berufen, die bis 2003 an der Fakultät lehrte.

Literatur: Ulrike Schultz u.a., De jure und de facto: Professorinnen in der Rechtswissenschaft, 2018, S. 94-97; Rosemarie Will, Die juristische Fakultät in der DDR, in: Grundmann u.a. (Hrsg.), Festschrift 200 Jahre Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, 2010, S. 797-848.

Die ‚gläserne Decke‘

Hat sich das Problem erledigt? Jein. Zwar gibt es heute deutlich mehr Professorinnen als früher, aber im Vergleich zu den Studierendenzahlen sind Frauen immer noch unterrepräsentiert. Diese unsichtbare Barriere wird ‚gläserne Decke‘ genannt.

Etwa 60 % der Erstsemester im Fach Rechts-wissenschaft sind Frauen.¹ Nur halb so viele sind an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität jedoch Professorinnen: 27,5 %. Von 26 Lehrstühlen sind im Jahr 2026 nur acht mit Frauen (davon zwei Vertreterinnen), achtzehn mit Männern besetzt.

Trotz gleicher Qualifikation haben es Frauen also wesentlich schwerer, in der Hierarchie aufzusteigen. Allgemeine Gründe hierfür sind strukturelle Benach-teiligungen, sexistische Geschlechterstereotype, mangelnde Vereinbarkeit mit Sorgearbeit, männer-dominierte Netzwerke, fehlende Vorbilder und Diskriminierung etwa bei Beförderungen.

¹Statistisches Bundesamt, Konjunturindikatoren im Studienfach Rechtswissenschaft, 13.08.2025. Literatur: Ulrike Schultz / Anja Böning / Ilka Peppmeier / Silke Schröder, De jure und defacto: Professorinnen in der Rechtswissenschaft, Baden-Baden 2018.

Literatur: Deutscher Juristinnenbund (Hg.), Juristinnen in Deutschland: die Zeit von 1900 bis 2003, 2003, S. 44-58; Gisela Shaw, Women Lawyers in the New Federal States of Germany, in: Ulrike Schultz, Gisela Shaw. (Hrsg.), Women in the World’s Legal Professions, 2003, S. 323-339; Gunilla Budde, Frauen der Intelligenz: Akademikerinnen in der DDR 1945 bis 1975, Göttingen 2003; Anna Kaminsky, Frauen in der DDR, Berlin 2020.

 

3 · Juristinnen als Täterinnen 

"Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat." – Bärbel Bohley, Bürgerrechtlerin  

Strafrechtliche Aufarbeitung. Die strafrechtliche Aufarbeitung der SED-Diktatur begann 1989 nach der friedlichen Revolution durch die Justiz der DDR und wurde nach der Vereinigung in der Bundesrepublik bis 2005 fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft leitete nach der Vereinigung rund 75.000 Ermittlungsverfahren ein, in denen ungefähr 100.000 Personen beschuldigt wurden. Sie erhob gegen 1.450 Personen Anklage, von denen etwa 54 % rechtskräftig verurteilt wurden. Die Anklage- und Verurteilungsquoten lagen damit deutlich hinter denen für allgemeine Strafsachen. Die meisten Personen wurden wegen Gewalttaten an der deutsch-deutschen Grenze (auch ‚Mauerschützen‘ genannt) angeklagt, gefolgt von Verfahren wegen Rechtsbeugung sowie wegen Straftaten, die Mitarbeitende des Ministeriums für Staatssicherheit (Stasi) begangen hatten. Die strafrechtliche Aufarbeitung wurde unterschiedlich in der ehemaligen Bevölkerung der DDR bewertet. Viele begrüßten den Beitrag, den die Strafverfahren zur Aufklärung und Anerkennung der Taten geleistet hatte. Andere waren über die Begrenztheit der strafrechtlichen Aufarbeitung enttäuscht; sie wünschten sich Gerechtigkeit.

Darüber hinaus können Betroffene auf der Grundlage der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze Entschädigungen beantragen, Urteile aufheben und berufliche Nachteile ausgleichen. Seit 1998 begleitet die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur den Aufarbeitungsprozess durch Bildungs- und Aufklärungsarbeit.

Die Mauerschützen

Die Mauerschützenprozesse waren Gerichtsverfahren zwischen 1991 und 2004, in denen ehemalige Grenzsoldaten sowie politische und militärische Verantwortliche der DDR für Erschießungen von Flüchtenden an der innerdeutschen Grenze und an der Berliner Mauer angeklagt wurden.

Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Schüsse auf flüchtende Menschen rechtmäßig gewesen seien, obwohl sie nach DDR-Recht durch den sogenannten Schießbefehl gedeckt waren. Der Bundesgerichtshof entschied, dass dies die Schüsse „wegen offensichtlichen, unerträglichen Verstoßes gegen elementare Gebote der Gerechtigkeit und völkerrechtlich geschützte Menschenrechte“ auch in der DDR unrechtmäßig waren.¹ Das Bundesverfassungsgericht sah darin kein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot aus Art. 103 Abs. 2 GG.²

Verurteilt wurden sowohl Grenzsoldaten als auch Mitglieder der politischen und militärischen Führung, darunter hoch-rangige SED-Funktionäre. Die Prozesse standen für den Versuch, staatliches Unrecht der DDR rechtsstaatlich aufzuarbeiten, und warfen Fragen nach Schuld, Verantwortung und Gerechtigkeit im Umgang mit der Vergangenheit auf.

¹BGH, Urt. v. 03.11.1992 - 5 StR 370/92 (Mauerschützen I); Urt. v. 25.03.1993 - 5 StR 418/92 (Mauerschützen II); Urt. v. 20.03.1995 - 5 StR 111/94 (Mauerschützen III); weiter zur Täterschaft von DDR-Funktionären Urt. v. 26.07.1994 - 5 StR 167/94 und Urt. v. 08.11.1999 - 5 StR 632/98. ²BVerfG, Beschl. v. 24.10.1996 - Az. 2 BvR 1851, 1853, 1875 und 1852/94 (Mauerschützen); ebenso EGMR, Urt. v. 22.03.2001 - 34044/96, 35532/97 u. 44801/98 (Streletz, Keßler, Krenz).

Rechtsbeugung. Der strafrechtlichen Aufarbeitung von Unrecht sind verfassungsrechtlich strenge Grenzen gesetzt. Das Gesetzlichkeitsprinzip aus Artikel 103 Absatz 2 Grundgesetz setzt grundsätzlich voraus, dass die Tat bei Begehung bereits strafbar gewesen sein muss. Jurist*innen wurden vor allem wegen Rechtsbeugung in Strafverfahren verfolgt, so auch Irmgard Jendretzky, die in dieser Ausstellung vorgestellt wird. Rechtsbeugung war bereits nach § 244 des Strafgesetzbuches der DDR unter anderem für Richter*innen und Staatsanwält*innen strafbar. Darunter versteht man die vorsätzlich falsche Anwendung von Recht, um einer Verfahrensbeteiligten einen Vor- oder Nachteil zu verschaffen – zum Beispiel wenn Urteile nicht im Recht begründet, sondern politisch motiviert waren.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbeugung, § 244 DDR-StGB

Wer wissentlich bei der Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Ermittlungsverfahrens als Richter, Staatsanwalt oder Mitarbeiter eines Untersuchungsorgans gesetzwidrig zugunsten oder zuungunsten eines Beteiligten entscheidet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.

Rückwirkungsverbot, Art. 103 Abs. 2 GG

Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

Rechtsbeugung

49,1 %

Gewalttaten an der Grenze 

0,0 % 

MfS-Straftaten 

5,7 % 

Misshandlung Gefangener

19,8 % 

Denunziation 

63,7 %

Wahlfälschung

10,5 % 

Frauenanteil der Angeschuldigten nach Deliktsgruppen (Auswahl). Vgl. Klaus Marxen / Gerhard Werle / Petra Schäfter, Die Strafverfolgung von DDR-Unrecht. Fakten und Zahlen, 2007, S. 35, Tabelle 17.

Juristinnen vor Gericht. Frauen waren in Verfahren wegen DDR-Unrechts – ebenso wie in der allgemeinen Kriminalität – gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil deutlich unterrepräsentiert. Ihr Anteil an allen Angeschuldigten in diesen Verfahren lag bei 17,5 %. Eine Besonderheit bildeten jedoch die Verfahren wegen Rechtsbeugung: In diesen machten Frauen nahezu die Hälfte der Angeschuldigten aus. Damit überstieg ihr Anteil in Rechtsbeugungsverfahren sogar den Frauenanteil unter den DDR-Richter*innen und -Staatsanwält*innen, der im Jahr 1989 bei 40,8 % lag. Zudem wurden mehr als drei Viertel (76,8 %) aller angeschuldigten Frauen wegen Rechtsbeugung verfolgt. Die Gründe für den vergleichsweise hohen Frauenanteil in Verfahren wegen Rechtsbeugung sind bislang nicht untersucht.

Literatur: Klaus Marxen / Gerhard Werle / Petra Schäfter, Die Strafverfolgung von DDR-Unrecht. Fakten und Zahlen, 2007; Ute Hohoff, An den Grenzen des Rechtsbeugungstatbestandes. Eine Studie zu den Strafverfahren gegen DDR-Juristen, 2001; Christiane Wilke, Östlich des Rechtsstaats: Vergangenheitspolitik, Recht und Identitätsbildung, in: Sandra Matthäus / Daniel Kubiak (Hg.), Der Osten. Neue sozialwissenschaftliche Perspektiven auf einen komplexen Gegenstand jenseits von Verurteilung und Verklärung, 2016, S. 163-193.

 

Kapitel 2

Interaktion

Wie viele DDR-Juristinnen kennst du?

  • Ich kenne keine DDR-Juristin.
  • Ich kenne eine DDR-Juristin, nämlich?
  • Ich kenne mehrere DDR-Juristinnen, und zwar?

 

4 · Erste Generation 

Die erste Generation von Juristinnen in der DDR erhielt ihre Ausbildung noch in der Weimarer Republik oder während des Nationalsozialismus. Viele von ihnen wurden in dieser Zeit politisch, antisemitisch und rassistisch verfolgt. Sie stammten fast ausnahmslos aus bürgerlichen Familien. Diese Generation von Juristinnen erlebte ab 1945 einen starken gesellschaftlichen Umbruch. Zwischen 1945 und 1949 kam es in der Justiz der sowjetischen Besatzungszone und im gesamten Staatsdienst zu einem weitreichenden personellen Wechsel. Durch die Entnazifizierung wurden viele Stellen frei – und damit erhielten Frauen die Chance, in juristische Berufe einzusteigen. Einige konnten ihre durch den Nationalsozialismus unterbrochenen Laufbahnen fortsetzen. Mit dem Aufbau des kommunistischen Herrschaftssystems in der sowjetischen Besatzungszone standen sie vor einer Entscheidung: Anpassen und Karriere machen, das Land verlassen oder in weniger exponierte Tätigkeiten, wie die Anwaltschaft oder das Notariat, zurückziehen?

1950er und 1960er Jahre in der DDR

Wie entwickelte sich das System der DDR in der Zeit der zweiten Juristinnengeneration? Seit 1945 wurde das politische System, erst unter Führung der sowjetischen Besatzungsmacht, dann der SED, auf- und umgebaut. Recht und Justiz wurden als politisches Machtinstrument eingesetzt.

Nach 1956 schenkte eine kurze Phase der Entstalinisierung Hoffnung auf Reformen. Diese wurde jedoch 1958 mit der Babelsberger Konferenz, einer rechtswissenschaftlichen Konferenz, beendet. Die SED-Führung gab demokratischen Reformen im Rechtssystem eine klare Absage. Mit der Niederschlagung des Prager Frühlings durch die Warschauer Vertragsstaaten und der neuen Verfassung von 1968, die den Führungsanspruch der SED und den zentralistischen Aufbau des Staates absicherte, verlor diese Generation dann endgültig die Chance auf Reformen.

Hilde Benjamin (1902–1989) arbeitete seit 1928 als Rechtsanwältin für Arbeiter*innen. 1933 wurde ihr die Anwaltszulassung entzogen. Nach 1945 stieg sie schnell auf. Von 1949 bis 1953 war sie Richterin des Obersten Gerichtshofes. 1953 wurde sie Justizministerin und war damit die erste Frau weltweit, die dieses Amt inne hatte. Sie förderte Frauen in der DDR-Justiz, setze sich für ein modernes Familienrecht und gegen das Verbot von Abtreibungen ein. Ab 1967 war sie Professorin an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften in Potsdam-Babelsberg. Sie war seit 1946 Mitglied der SED, zuvor der SPD und KPD, und übte im Laufe ihrer Karriere viele Ämter aus. Sie hatte einen Sohn; ihr Mann wurde 1942 im KZ Mauthausen ermordet.

Kontroversen

Bis 1945 kämpfte Hilde Benjamin aktiv gegen den Nationalsozialismus. Als Juristin und Politikerin verstrickte sie sich nach 1945 tief in das repressive System der SED-Diktatur. Neben ihrem Einsatz für die Förderung von Frauen in der DDR trägt sie Mitverantwortung für schwere Menschenrechtsverletzungen. Als Vizepräsidentin und Vorsitzende des Strafsenats des Obersten Gerichtshofes verhängte sie in politisch motivierten Schauprozessen zwei Todesurteile. Als Justizministerin ordnete sie drei weitere an und nahm Einfluss auf die politische Justiz der DDR. Sie teilte das instrumentelle Rechtsverständnis der SED, wirkte an der Verschärfung des politischen Strafrechts mit und trat für die Beibehaltung der Todesstrafe ein.

Ihre Person, Taten und Erinnerung sind daher Gegenstand von Diskussionen und rufen regelmäßig starke Reaktionen hervor. Der Erinnerungsdiskurs sollte jedoch unter folgenden Aspekten kritisch gewürdigt werden:¹

Hilde Benjamin wurde mehrfach mit dem NS-Juristen Roland Freisler verglichen („rote Freislerin“²), der den Holocaust mitorganisiert hat und als Präsident des sogenannten Volksgerichtshofes direkt für 2.600 Todesurteile verantwortlich war. Ein Vergleich von Hilde Benjamin und Roland Freisler relativiert die Dimensionen nationalsozialistischer Verbrechen.

Die Diskussion über Hilde Benjamin ist außerdem von starkem Sexismus geprägt. Insbesondere in der westdeutschen Berichterstattung der 1950er und 1960er Jahre wurde ihr Aussehen bewertet und herabgesetzt („unrasierte Dame“ und „dunkle[r] Flaum auf der Oberlippe“³ „hässliche Frau mit dunklen, bösen Augen“⁴). Sie wurde als „machtlüsterne Furie“⁵ inszeniert. Dies könne man als „dämonisierende Feminisierung“⁶ bezeichnen.

¹Für einen Überblick und weitere Nachweise: Eva Schumann, Juristinnen im deutsch-deutschen Vergleich – eine längere Einführung, in: Göttinger Rechtszeitschrift, Sonderausgabe 2025: Karrierewege und Wirken von Juristinnen in der BRD und der DDR, S. 1-32 (20 f.). ²Wassermann, Freisler und Benjamin als Exponenten totalitärer Justiz, DRiZ 1994, 281-285, 283. ³Zwischen Recht in rot, in: Der Spiegel v. 17.03.1959, Nr. 12/59, S. 22-34. Die ‚Henkerin von Waldheim‘, in: Südkurier v. 05.12.1952, S. 2. Kritisch Brentzel, Die Machtfrau. Hilde Benjamin 1902–1989, 1997, S. 281. In Anschluss an Charlie Kaufhold: Amelie Schillinger, Hilde Benjamin – die erste Justizministerin der Welt, in: djbZ 3/2022, S. 116-120, 117.

Liselotte Kottler (1909–2003) legte zwar die juristischen Examina ab und promovierte, konnte im Nationalsozialismus den Beruf als Anwältin wegen berufsbeschränkender Maßnahmen jedoch nicht ergreifen. 1946 wurde sie als Anwältin zugelassen und verteidigte schwerpunktmäßig wegen Vorwürfen der politischen Verleumdung und Staatshetze. Seit 1948 war sie zudem Anwaltsnotarin. Sie war kein SED-Mitglied und erfuhr wegen ihrer anwaltlichen Tätigkeit Repressionen. Ihr Mann brachte zwei Kinder in die Ehe, gemeinsam hatten sie eine Tochter.

Gertrud May (1882–gest. unbekannt) vertrat in ihrem ersten Berufsjahr Notare und Rechtsanwälte, bevor sie 1926 in den Justizdienst ging. Im Nationalsozialismus wurde sie zwar versetzt, konnte aber weiterarbeiten. 1945 wurde sie erneut als Richterin eingesetzt. Ab 1946 war sie in der Landesverwaltung Sachsen, daneben in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, tätig. Sie war politisch konservativ. Ab 1945 war sie Mitglied der Liberal-Demokratischen Partei. Sie blieb zeitlebens ledig.

Paula Mothes-Günther (1898–1971) setzte sich als Studentin dafür ein, dass Frauen zur juristischen Staatsprüfung zugelassen wurden, und erhielt 1929 als erste Frau die Zulassung als Rechtsanwältin in Leipzig. 1945 wurde sie wegen ihrer NSDAP-Mitgliedschaft nicht mehr als Anwältin zugelassen. Ihre Kanzlei musste sie schließen. Später konnte sie als juristische Hilfsarbeiterin in Kanzleien arbeiten. Sie war verheiratet und hatte drei Söhne.

Du willst mehr über die Juristinnen der ersten Generation erfahren? Auf den Tafeln der djb-Ausstellung von 2011 findest du mehr Informationen zu ihren Biografien. 

Literatur: Zu Hilde Benjamin vgl. Andrea Feth, Hilde Benjamin, eine Biographie, 1997; Marianne Brentzel, Die Machtfrau. Hilde Benjamin 1902–1989, 1997; Heike Wagner, Hilde Benjamin und die Stalinisierung der DDR-Justiz, 1999; djb, Juristinnen. Lexikon zu Leben und Werk, 2024, S. 47-49; zu Liselotte Kottler, vgl. djb, ebd., S. 308-310; zu Gertrud May vgl. djb, ebd., S. 379-380; zu Paula Mothes-Günther vgl. djb, ebd., S. 416-418; zu allen vgl. die Tafeln 1.1 – 1.4 der djb-Ausstellung „Juristinnen in der DDR“, 2011. Fotos: Hilde Benjamin, Deutsche Fotothek, Abraham Pisarek, 1946.07.13/1946.07.14; Liselotte Kottler, FH Schmalkalden, Prof. Dr. Klaus W. Slapnicar; Gertrud May, SächsStA, StA-L, 20114, LG Leipzig Nr. 8008; Paula Mothes-Günter, SächsStA Leipzig, LG Leipzig, Nr. 1586.

 

5 · Zweite Generation

Die zweite Generation der DDR-Juristinnen begann ihre juristische Ausbildung und Karriere bereits in der DDR – oft in den Volksrichterkursen, aber auch an den Universitäten. Die Juristinnen dieser Generation identifizierten sich überwiegend mit den Idealen der Arbeiterbewegung und begrüßten den radikalen Umbau der Justiz mit seinen personellen Veränderungen. Von der zunehmenden staatlichen Frauenförderung profitierten sie stark. Auf die justiziellen Repressionen reagierten sie unterschiedlich. Als Volksrichterinnen stellten sie sich oft in ihren Dienst und wurden so über die Anwendung des politischen Strafrechts zu Täterinnen. Ein anderer Teil von ihnen hoffte auf demokratische Reformen des politischen Systems.

1970er und 1980er Jahre in der DDR

Die 1970er Jahre und 1980er Jahre waren von einer Phase relativer Stabilisierung und zugleich wachsender innerer Spannungen geprägt. Die SED festigte, auch mit der Verfassungsnovelle von 1974, ihre politische Führung. Internationale Anerkennung, etwa durch die Aufnahme in die UNO 1973, stärkte die außenpolitische Position. Gleichzeitig blieben politische Mitbestimmung, Meinungs- und Reisefreiheit stark eingeschränkt.

Ab Mitte der 1980er Jahre führte Michail Gorbatschow in der Sowjetunion einen Reformprozesse, Glasnost und Perestroika, ein: Das zentralistische Führungs-system sollte umgestaltet, die Gesellschaft offener und die Wirtschaft marktwirtschaftlicher werden. Die DDR-Führung lehnte vergleichbare Reformen ab. Wirtschaftliche Probleme, Versorgungsengpässe und ökologische Belastungen verschärften sich, während oppositionelle Bewegungen, oft im Umfeld der Kirchen, an Bedeutung gewannen.

Margarethe Braune (1926) schloss 1950 ihr Studium der Rechts- und Staatswissenschaften ab. Während ihres Referendariats war sie als abgeordnete Richterin tätig. Zuerst arbeitete sie als Hausfrau und in der Kanzlei ihres Ehemannes, ab 1954 war sie selbst als Anwältin zugelassen. Ab 1984 arbeitete sie in einem Autor*innenkollektiv an einem Handbuch für Rechtsanwälte mit. Nach der Vereinigung bemühte sie sich nicht wieder um eine Anwaltszulassung. Sie war Mitglied in diversen DDR-Organisationen, nicht aber in einer Partei. Sie hat einen Sohn.

Margarethe Braunes Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung des Studiums sollte sicherstellen, dass die Absolvierenden ihre juristische Tätigkeit im Sinne der Verfassung ausüben und sich vorbehaltlos zu den Zielen der DDR bekennen. Anfang 1953 mussten alle Referendar*innen auf Anordnung des Ministeriums ihre Abschlussprüfung über die Lehren aus dem Prozess gegen Rudolf Slánský schreiben – so auch Margarethe Braune.

Slánský war Generalsekretär der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei und wurde 1952 in einem Schauprozess wegen Hochverrats mit zehn Mitange-klagten zum Tode verurteilt. In der Abschlussprüfung ging es jedoch weniger um juristische Fragen, sondern vielmehr um die soziale Herkunft der Prüflinge, die auch in der mündlichen Prüfung thematisiert wurde. Glücklicherweise konnte sie von ihrer ‚proletarischen‘ Großmutter berichten.

Dies zeigt, dass die juristische Ausbildung und Prüfungspraxis in der DDR weniger auf rechtliche Kompetenz als auf politische Loyalität, Klassenzugehörigkeit und ideologische Anpassung ausgerichtet waren.

Anita Grandke (1932) studierte Jura im ersten reformierten Jahrgang an der HU. 1959–1964 baute sie eine Forschungsgruppe an der Akademie der Wissenschaften auf, die die Lage der Frauen in der DDR analysierte. 1969 wurde sie als Professorin für Familienrecht an die HU berufen. Sie gab das Standardwerk in der DDR zum Familienrecht sowie Praxisratgeber heraus und äußerte sich als Expertin in Presse und Fernsehen. 1956 trat sie der SED bei. Sie ist verheiratet und hat drei Töchter.

Über Anita Grandke haben Studierende des Seminars „(Rechts-)Geschichte neu schreiben: Wikipedia für vergessene Jurist*innen“ im Wintersemester 2024/25 einen Wikipedia-Artikel geschrieben.

Gerda Grube (1920-1966) absolvierte den ersten sächsischen Volksrichterlehrgang. Als Volksrichterin verkörperte sie „den Typ des Juristen der DDR”¹. Ab 1946 wurde sie schnell befördert: von der Jugend- und Strafrichterin über die Leitung eines Amtsgerichts bis zu leitenden Funktionen im Justizministerium, wo sie bei der politischen Anleitung von Richter*innen tätig war und an Strafrechtsreformen mitwirkte. Ab 1958 war sie Direktorin des Kreisgerichts Schwerin, dann stellvertretende Direktorin am Bezirksgericht. Sie war Mitglied der KPD, später der SED, und übte Parteifunktionen aus. Sie war verheiratet und hatte eine Tochter.

Irmgard Jendretzky (1918-2010) wurde in einem Volksrichterlehrgang ausgebildet und ab 1947 als Richterin, überwiegend in Strafsachen, eingesetzt. 1950 wirkte sie als Richterin an den Waldheimer Prozessen mit, wobei fünf von ihr Verurteilte hingerichtet wurden. Noch im selben Jahr wurde sie am Obersten Gericht der DDR eingesetzt. Wegen des Vorwurfs mangelnder Parteikonformität wurde sie 1957 nicht erneut zur Richterin gewählt. Bis zur Rente arbeitete sie als Lektorin beim Zentralverlag der DDR. Sie war zunächst Mitglied der KPD, dann der SED. Sie war verheiratet. 1997 wurde sie wegen ihrer Rolle bei den Waldheimer Prozessen wegen Rechtsbeugung, Totschlags und Freiheitsberaubung verurteilt.

Die Waldheimer Prozesse

Die Waldheimer Prozesse wurden im Frühjahr 1950 gegen mehrere tausend Personen geführt, denen mehrheitlich vorgeworfen wurde, an NS-Verbrechen beteiligt gewesen zu sein. Strafkammern des Landgericht Chemnitz verurteilten 3.324 Angeklagte, darunter 33 Todesstrafen, von denen 24 vollstreckt wurden. Viele waren nachweislich schwer belastet, andere wurden primär aufgrund ihrer NSDAP-Mitgliedschaft angeklagt. 160 Personen wurden keine NS-Verbrechen vorge-worfen, sondern Sabotage gegen die neue Ordnung nach 1945 geleistet zu haben.

Die Prozesse missachteten rechtsstaatliche Standards: Es fand keine umfassende Beweisaufnahme statt, die Prozesse dauerten oft nur wenige Minuten und die Angeklagten hatten keine Verteidigung. Bereits 1954 erklärte das Westberliner Kammergericht die Urteile für nichtig. Nach der Vereinigung wurden die Urteile durch Gesetz für rechtsstaatswidrigerklärt und Betroffene konnten eine Rehabilitierung beantragen.

Mehr Infos zu den findest du auf der Website der Bundesstiftung Aufarbeitung.

Du willst mehr über die Juristinnen der zweiten Generation erfahren? Auf den Tafeln der djb-Ausstellung von 2011 findest du mehr Informationen zu ihren Biografien. 

¹Hilde Benjamin, Nachruf für Gerda Grube, NJ 1967, S. 39. Literatur: Zu allen vgl. die Tafeln 2.1 – 2.4 der djb-Ausstellung „Juristinnen in der DDR“, 2011; zu Anita Grandke vgl. Johanna Sander, Anita Grandke und der Fünfte Familienbericht von 1994, in: Göttinger Rechtszeitschrift. Band 8, 27. Februar 2025; vgl. Tafel Nr. 2.2 der alten Ausstellung. Fotos: Margarethe Braune, privat; Anita Grandke, privat; Irmgard Jendretzky, mauritius images / pa.

 

6 · Dritte Generation 

Die dritte Generation von Juristinnen in der DDR wurde im gefestigten DDR-System sozialisiert – als FDJlerinnen und SED-Genossinnen, mit berufstätigen Müttern und, solange politisch treu, mit gleichen Bildungschancen wie ihre Brüder. Auch der ‚Juristenberuf‘ war bereits stark durch Frauen geprägt. Diese Juristinnengeneration erlebte die spürbaren Entlastungen durch sozialpolitische Maßnahmen wie eine umfangreiche Kinderbetreuung. Die Vereinigung wurde als tiefer Einschnitt erlebt. Sie teilte Biografien, brachte für einige berufliche Chancen, für andere das Karriereende.

Dietlind Baumann (1950) studierte 1969–1974 Jura an der HU. 1975 wurde sie nach kurzer Arbeit als Notarassistentin selbst zur Notarin berufen. Bis 1985 war sie Leiterin des Staatlichen Notariats Grevesmühlen, ab 1986 Leiterin des Staatlichen Notariats Rügen. 1990 wurde sie dort Notarin in eigener Praxis. Die Auftragslage war aufgrund der vielen Grundstücksverkäufe und Gesellschaftsgründungen in dieser Zeit gut. Seit 1970 war sie Mitglied der SED und später als Betriebsgewerkschaftsleitung tätig. Aus erster Ehe hat sie eine Tochter.

Ute Hanisch (1947–2024) studierte 1966–1971 Jura an der HU. 1972 wurde sie Richterin am Kreisgericht Altentreptow und dort 1974 die jüngste Direktorin in der DDR. Es folgten leitende Funktionen an Gerichten im Bezirk Neubrandenburg, 1985 die Leitung eines Strafsenats und 1987 die Berufung zur Direktorin des Bezirksgerichts Erfurt. Sie war schon früh bei den Pionieren und der FDJ politisch aktiv. Als SED-Mitglied übernahm sie Parteifunktionen. Nach der Vereinigung wurde sie als Rechtsanwältin zugelassen und eröffnete eine eigene Kanzlei in Neubrandenburg. Seit 1992 engagierte sie sich im djb. Aus erster Ehe hat sie drei Kinder.

Sarina Jegutidse (1957) studierte 1975–1980 an der Staatlichen Lenin-Universität in Woronesch Jura. Bis 1990 arbeitete sie als wissenschaftliche Assistentin an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften. In den 1980er Jahren promovierte sie und hielt Vorträge zur Perestroika in der Sowjetunion. Sie publizierte u.a. zum Wahlrecht und arbeitete in einer Arbeitsgruppe der Volkskammer zum Wahlgesetz. Bis 1991 war sie an der Universität Potsdam tätig, danach erhielt sie die Zulassung zur Anwältin. 1999 wurde sie zur Richterin am Brandenburgischen Verfassungsgericht gewählt. Seit 1981 war sie Mitglied der SED.

Cathrin Junge (1962) begann nach dem Abitur eine Ausbildung zur Baufacharbeiterin, bevor sie ab 1984 Jura an der HU studierte. 1988 wurde sie Familienrichterin in Hohenschönhausen. Turnusmäßig war sie auch als Haftrichterin tätig und stellte in dieser Funktion einen Haftbefehl gegen einen ‚Republikflüchtling‘ aus. 1986 wurde sie Mitglied der SED, 1989 automatisch der PDS. Nach der friedlichen Revolution wurde ihre Übernahme in den Berliner Justizdienst kritisch geprüft. 1992 wurde sie nach politischen und juristischen Auseinandersetzungen übernommen.

Cathrin Junges Übernahmeprüfung

Nachdem das Amtsgericht Hohenschönhausen im Oktober 1990 geschlossen wurde, bewarb Cathrin Junge sich um Übernahme als Richterin in Berlin. Im ersten Gespräch mit der Senatsverwaltung für Justiz wurde sie aufgefordert, ihre Bewerbung zurück-zunehmen. Ihr wurde vorgeworfen, einen Haftbefehl gegen einen sogenannten Republikhäftling ausgestellt zu haben und Mitglied in der PDS, der demokratischen Nachfolgepartei der SED, zu sein. Sie hielt ihre Bewerbung jedoch aufrecht und holte sich Rat von einem Rechtsanwalt. Das Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung wurde eingestellt.

Der Fall erlangte bundesweit Aufmerksamkeit. Auf Veranlassung der Justizsenatorin Jutta Limbach wurde sie daraufhin von der Kammergerichts-präsidentin zu einem Gespräch geladen. Richterwahlausschuss und Senatorin befürworteten ihre Ernennung. 1992 folgte schließlich die Übernahme als Richterin.

Zeitungsartikel: Eine Frage der Ehre, in: ZEIT v. 24.01.1992, Nr. 5/92; Mauseloch in Sicht, in: ZEIT v. 14.02.1992, Nr. 8/92; Im Prinzip ja, aber…, in: ZEIT v. 06.03.1992, Nr. 11/92; Cathrin darf wieder richten, in: ZEIT v. 15.05.1992, Nr. 21/92.

Du willst mehr über die Juristinnen der dritten Generation erfahren? Auf den Tafeln der djb-Ausstellung von 2011 findest du mehr Informationen zu ihren Biografien. 

Literatur: Zu allen vgl. die Tafeln 3.1 – 3.4 der djb-Ausstellung „Juristinnen in der DDR“, 2011. Fotos: Dietlind Baumann, privat; Ute Hanisch, privat; Sarina Jegutidse, privat; Cathrin Junge, privat.

 

Kapitel 3

Interaktion

Welches Wort verwendest du?

Für die Entwicklungen der Jahre 1989/90 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gibt es viele verschiedene Bezeichnungen. Eine kurze Erläuterung und Einordnungen stehen unter den verschiedenen aufklappbaren Begriffen. Stimme mit den Klebepunkten ab, welches Wort du verwendest.

  • Friedliche Revolution Bezeichnet wird damit die Phase zwischen 1989 und Frühjahr 1990, in der DDR-Bürger*innen das SED-Regime unter anderem durch Massendemonstrationen und Besetzungen von Gebäuden des Ministeriums für Staatssicherheit zu Fall brachten.
  • WendeIm Oktober 1989 trat SED-Chef Erich Honecker zurück. Sein Nachfolger Egon Krenz kündigte eine politische ‚Wende‘ an, konnte jedoch kein Vertrauen in der Gesellschaft gewinnen. Der Begriff für diese Zeit setzte sich im allgemeinen Sprachgebrauch durch. Im Gegensatz zur ‚friedlichen Revolution‘ kam und bezeichnet der Begriff eine Veränderung von oben, statt einer Veränderung von unten.
  • WiedervereinigungGemeint wird hiermit der offizielle Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3. Oktober 1990. Wenig präzise ist der Begriff bei der Frage, was eigentlich ‚wieder‘ vereint wird: Die beiden deutschen Staaten sind aus den Besatzungs-zonen der Siegermächte entstanden. Zuvor existierte auf dem Gebiet die national-sozialistische Deutsche Reich. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist der Begriff weit verbreitet.
  • Einheit/(Ver-)EinigungEine neutralere Bezeichnung als ‚Wieder-vereinigung‘, die sich mit dem Einigungsvertrag und dem offiziellen Namen für den heutigen Feiertag am 3. Oktober, dem ‚Tag der deutschen Einheit‘, deckt. ‚Vereinigung‘ betont den Prozess, ‚Einheit‘ das Ergebnis.
  • BetrittDieser Begriff bezeichnet einerseits den juristisch-formalen Beitritt der DDR zur Bundesrepublik nach Artikel 23 des Grund-gesetzes (alte Fassung). Andererseits wird er verwendet, um deutlich zu machen oder auch zu kritisieren, dass nicht zwei Staaten auf Augenhöhe vereinigt wurden, sondern die DDR der BRD beigetreten ist.
  • (Feindliche) ÜbernahmeHiermit wird die Kritik an den Abläufen des Einheitsprozesses ausgedrückt und das Ungleichgewicht in der ‚Vereinigung‘ betont. ‚Feindliche Übernahme‘ referenziert zudem auf die Systemkonkurrenz zwischen Sozialismus und Kapitalismus. Der Begriff wird vor allem als Ausdruck einer politischen Haltung verwendet, nicht in der Forschung.

 

7 · Die deutsch-deutsche Vereinigung 

Die DDR in der Krise. Volkswirtschaftliche Misere und politische Repression führten in den 1980er Jahren der DDR zu wachsender Unzufriedenheit, die durch die Staatsführung nicht mehr kontrolliert werden konnte. Die sowjetische Transparenz- (Glasnost) und Modernisierungspolitik (Perestroika) sowie der Erfolg der Gewerkschaft Solidarność in Polen wirkten zusätzlich destabilisierend und ermutigten Protest. Es erstarkten politische Bürgerbewegungen, die Themen wie Frauenrechte und Umweltverschmutzung adressierten. Die Kirche bot diesen Gruppen oft den nötigen geschützten Raum für ihre Organisation. Im Jahr 1989 spitzte sich die Situation zu: Die systematische Wahlfälschung bei den Kommunalwahlen in der DDR am 7. Mai 1989, eine neue Welle Ausreiseanträge, die friedlichen Montagsdemonstrationen ab September 1989 und die Grenzöffnung mit nachfolgendem Mauerfall läuteten das Ende des DDR-Regimes ein.

Mehr Infos zu den Montagsdemos findest du auf der Website der Bundesstiftung Aufarbeitung.

Die Perspektive der Vereinigten Linken auf die friedliche Revolution in der DDR 1989 kannst du im Podcast „Geschichte der kommenden Welten“ nachhören.

Der rechtliche Rahmen der Vereinigung. Auf Druck der Zivilgesellschaft konstituierte sich der ‚Zentrale Runde Tisch‘ (ZRT). Als paritätisch besetztes Gremium aus Blockparteien und Bürgerbewegungen sollte er ab Dezember 1989 bis zu freien demokratischen Wahlen bestehen. Umstritten war, wie der politische Übergang rechtlich gestaltet werden sollte: Während Bürgerrechtsbewegungen eine neue gesamtdeutsche Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes und damit eine demokratische Neugründung anstrebten, forderte unter anderem die Ost-CDU als Teil der Blockparteien einen schnellen Beitritt der DDR zur Bundesrepublik gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes (alte Fassung). Mit dem Sieg der von der West-CDU unterstützten „Allianz für Deutschland“ bei der Volkskammerwahl im März 1990 setzte sich dieser Kurs durch. Der ZRT legte zwar noch einen Verfassungsentwurf vor; dieser wurde aber nicht mehr politisch umgesetzt. Der Weg zur Vereinigung inklusive Währungsunion und dem Beitritt der neuen Länder zum Geltungsbereich des Grundgesetzes war geebnet. Der Einigungsvertrag trat am 3. Oktober 1990 in Kraft.

Frauen in der Verfassungsdebatte

Trotz der Kontroverse um den rechtlichen Weg der Vereinigung setzte der Zentrale Runde Tisch die AG „Neue Verfassung“ ein. Rosemarie Will begleitete die AG als verfassungsrechtliche Beraterin des Unabhängigen Frauenverbands und war zugleich die einzige Frau in der Redaktionsgruppe. Insgesamt beteiligten sich zehn Frauen aus verschiedenen Gruppen an der Ausarbeitung, was nur knapp einem Fünftel der Mitwirkenden entsprach. Lediglich zwei von ihnen verfügten über ein in der DDR abgeschlossenes Rechtsstudium: Rosemarie Will und Tatjana Ansbach.

Artikel 3 des Verfassungsentwurfs regelte die Gleichberechtigung der Geschlechter und enthielt darüber hinaus ein ausdrückliches Gleichstellungsgebot. Der Entwurf orientierte sich dabei am Grund-gesetz, setzte jedoch eigene Akzente. Eine Volksabstimmung über den Verfassungsentwurf des Runden Tisches war vorgesehen, kam jedoch nicht mehr zustande.

Der Bundestag rief 1991 eine Gemeinsame Verfassungskommission ein. Der Frauenanteil insgesamt lag unter 20 % und nur eine ost-deutsche Frau, Marianne Birthler, war ordentliches Mitglied, sodass die Erfahrungen ostdeutscher Frauen kaum berücksichtigt wurden. Dennoch konnten die Frauen, darunter auch die westdeutschen Juristinnen und djb-Mitglieder Jutta Limbach und Lore Maria Peschel-Gutzeit, einen Erfolg erzielen: Artikel 3 des Grundgesetzes wurde um einen Satz 2 erweitert, der den Staat verpflichtet, auf die „tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung“ und die „Beseitigung bestehender Nachteile“ hinzuwirken.

Literatur: Johanna Mittrop, Vom Runden Tisch zur Gemeinsamen Verfassungskommission? Beitrag ostdeutscher Frauen* zur „vereinigungsbedingten Erneuerung“ des Art. 3 Abs. 2 GG, in: Elisabeth Dux et al., FRAU. MACHT. RECHT, 2023.

Vom Plan zur Marktwirtschaft. Der Systemwechsel von einer Plan- zur Marktwirtschaft bedeutete für die Biografien von Millionen Menschen einen Bruch. Noch vor Unterzeichnung des Einigungsvertrages wurde die Treuhandanstalt geschaffen, um die staatlichen volkseigenen Betriebe zu privatisieren. Davon profitierten vor allem Westdeutsche: Von den mittleren und großen Betrieben gingen etwa 85 % an Westdeutsche.¹ Konnten Betriebe nicht an die kapitalistischen Imperative der Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit angepasst werden, wurden sie abgewickelt. Die Betriebsschließungen und Massenentlassungen machten hunderttausende Menschen erwerbslos.

¹Marcus Boick, Die Treuhandanstalt 1990–1994, 2015, S. 92. Literatur: Ulrich Mählert, Von der Friedlichen Revolution zur deutschen Einheit, 2019.

 

8 · Ostdeutschland heute 

Ungleich vereint. Das Leben im Osten und Westen Deutschlands ist bis heute ungleich. Besonders auffällig sind hierbei die ökonomischen Unterschiede: Das durchschnittliche Vermögen ostdeutscher Haushalte heute ist 50 % geringer, besonders in den Eigentumsverhältnissen und im Kapitaleinkommen zeigen sich große Unterschiede; auch das Lohnniveau ist im Schnitt 30 % niedriger.¹ Ost- und Westdeutsche sind zudem ungleich repräsentiert: Die „Positionseliten“, also Führungspositionen zum Beispiel in Politik, Wirtschaft und Justiz, sind überdurchschnittlich oft durch Westdeutsche besetzt.²

Weiblich, verheiratet, erwerbslos. Vor allem ostdeutsche Frauen sind von diesen Unterschieden betroffen: Frauen waren in den 1990er Jahren doppelt so oft erwerbslos wie Männer und erhielten geringere Renten, da das bezahlte „Babyjahr“ – anders als in der DDR – in der Bundesrepublik nicht anerkannt wurde. Westdeutsche Arbeitsämter verwiesen verheiratete Frauen zur finanziellen Unterstützung an ihre Ehemänner, denen bei der Arbeitssuche Vorrang gewährt wurde. Auch der Abbau von staatlichen Unterstützungsstrukturen und nicht ausreichende Betreuungsmöglichkeiten für Kinder in der Bundesrepublik mussten und müssen vor allem Mütter auffangen. Auch heute noch wird der Vorwurf laut, dass die Lebensrealitäten von Frauen bei politischen Entscheidungen nicht hinreichend berücksichtigt werden.

 

Politik

21,4 % 

Unternehmen

0,0 % 

Wissenschaft

8,9 % 

Justiz

2,7 % 

Medien

10,3 % 

Zivilgesellschaft

11,1 % 

Anteile Ostdeutscher in den Positionseliten Deutschlands (Auswahl). Vgl. Alexander Hentschel u.a., Aktuelle Ergebnisse aus dem Elitenmonitor, in: Die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland (Hg.), Bericht 2025. 35 Jahre: Aufgewachsen in Einheit?, 2025, S.102-106 (103, Tabelle 4).

Jurist*innen im Umbruch. Tiefgreifende Veränderungen trafen ebenso das Rechtswesen. Nach der Vereinigung wurde die Justiz der ostdeutschen Länder schrittweise an die der Bundesrepublik angepasst. Der zentralistische Gerichtsaufbau wurde zum Instanzenzug umgebaut und Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichte wurden eingerichtet. Dadurch stieg der Bedarf an Jurist*innen sowohl im Staatsdienst als auch in den freien Berufen. Die in der Justiz und Rechtspflege der DDR arbeitenden Personen mussten sich neu bewerben und wurden für den Dienst in der Justiz überprüft.

Umbrüche gab es auch für werdende Jurist*innen: Zu Beginn der 1990er Jahren wurde die Ausbildung von der einstufigen der DDR auf eine zweistufige umgebaut. Die Inhalte des Studiums wurden an die Anforderungen des vereinigten Deutschlands angepasst. Heute kann das erste juristische Staatsexamen in ostdeutschen Bundesländern mit Ausnahme von Berlin und Brandenburg an nur einer Universität je Bundesland abgelegt werden. Damit stehen deutlich weniger Jurastudierende und Plätze für Referendar*innen in den ostdeutschen Ländern denen der westdeutschen Länder gegenüber.³ Außerdem besetzen Ostdeutsche heute nur 2,7 % der hohen juristischen Positionen.⁴ Erst 2020, 30 Jahre nach der Vereinigung, wurde mit Ines Härtel eine Ostdeutsche zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts gewählt.

Überprüfungen und Übernahmen

Die Überprüfungen der DDR-Jurist*innen wurden auf Länderebene durchgeführt – und fast ausschließlich von Westdeutschen. Nach der Überprüfung mussten die Jurist*innen eine dreijährige fachliche Probezeit bestehen.

38,3 % der DDR-Richter*innen und 32,2 % der DDR-Staatsanwält*innen wurde in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen. Im Jahr 1995 lag ihr Anteil bei 18,3 % an den Gerichten und 33,9 % in den Staatsanwaltschaften. Dabei zählten mehr Frauen als Männer zu den Übernommenen: 64,4 % der Juristinnen, die sich beworben hatten, wurden übernommen und nur 48,3 % der Juristen.¹

¹Hubertus von Roenne, Politisch untragbar…? Die Überprüfung von Richtern und Staatsanwälten der DDR im Zuge der Vereinigung Deutschlands, 1997, S. 208.

¹Zahlen nach Charlotte Bartels / Theresa Neef, Einkommens- und Vermögensunterschiede drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung: Die anhaltende wirtschaftliche Teilung zwischen Ost- und Westdeutschland, in: Der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland (Hg.), Ost und West. Frei, vereint und unvollkommen, Berlin 2024, S. 47-53 (47); ²Alexander Hentschel u.a., Aktuelle Ergebnisse aus dem Elitenmonitor, in: Die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland (Hg.), Bericht 2025. 35 Jahre: Aufgewachsen in Einheit?, 2025, S.102-106 (103); ³Bundesamt für Justiz: Ausbildungsstatistik 2023; ⁴Alexander Hentschel u.a., Aktuelle Ergebnisse aus dem Elitenmonitor, in: Der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland (Hg.), 35 Jahre: Aufgewachsen in Einheit?, S. 103. Literatur:Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hg.), 25 Jahre Deutsche Einheit. Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit in Ostdeutschland und Westdeutschland, 2015.

 

Kapitel 4

Interaktion 

Kommst du aus Ost- oder Westdeutschland?

 

9 · Ostdeutsche Juristinnen 

Die deutsch-deutsche Vereinigung war für Menschen in der ehemaligen DDR ein tiefgreifender Umbruch – mit Folgen bis heute. Für Tafel 9 und 10 haben wir mit Juristinnen aus Ost- und Westdeutschland Gespräche geführt, um besser zu verstehen, wie sich die Teilung und Vereinigung des Landes in den Jahren der Transformation und bis heute auswirkt.

"Natürlich ist es so, dass ich im Studium nicht eine einzige Professorin hatte […], aber auch überhaupt keine Role Models aus dem Osten." – Liane Wörner, Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsvergleichung, Medizinstrafrecht und Rechtstheorie

Chancen, Brüche und Hürden. Liane Wörner, geboren 1975 in Schmalkalden, und Katja Nebe, geboren 1972 in Merseburg bringen als in der DDR geborene und aufgewachsene Wissenschaftlerinnen unterschiedliche Erfahrungen aus Studium, Familie und Karriere mit. Nebe entschied sich im Studium in Halle für Kinder und erlebte dort auf ihrem akademischen Weg eine familienfreundliche Kultur. Sie sah die öffentliche Kinderbetreuung im Osten als Vorteil gegenüber den ‚alten‘ Bundesländern. Aus diesem Grund erschienen Nebe Gleichstellung und Vereinbarkeit zunächst als selbstverständlich. Parallel zu dieser Erfahrung stießen sie in ihrer Berufslaufbahn auf westdeutsch geprägte Erwartungen, Netzwerke und Vorurteile.

Wörner erlebte Stigmatisierung wegen Herkunft, Sozialisation, Geschlecht und beruflicher Karriere trotz Mutterschaft. Vorbilder gab es keine: „Freilich hatte ich keine einzige Professorin im Studium und sicher keine Role Models aus dem Osten. Ich habe es deswegen sehr lange für unmöglich gehalten, es zu schaffen.“ Heute ist Wörner Lehrstuhlinhaberin, aber: „Es ist bis heute so, dass ich um Anerkennung ringen muss, die andere direkt erfahren, insbesondere dass dabei eine ostdeutsche Biographie als eine bereichernde und positive Erfahrung wahrgenommen wird. Der Beitrag, der der Gesellschaft heute damit geleistet werden kann, wird weiträumig unterschätzt bis ignoriert.“

„Ostdeutschland – keine Ahnung, das wird gleichgesetzt.“ – Jessica, über ihre Zeit als ostdeutsche Rechtsanwältin in Westdeutschland, heute ist sie Proberichterin in Ostdeutschland

Der Kampf um Anerkennung. Auch Nebe erzählt, dass sie um die Anerkennung ihrer Leistungen kämpfen musste. Für ihre Professur in Bremen verlangte die Behörde ungewöhnlicherweise ein drittes Gutachten, informell von Insidern begründet mit drei „Schwachpunkten“: „Frau“, auf der Arbeitsrechtsprofessur auch Interesse am Sozialrecht und „aus dem Osten“. Der Stigmatisierungsverdacht verletzte sie. Auch im EU-Bereich sieht sie Nachteile: Selbst exzellente Kenntnisse in Russisch als zweiter Fremdsprache statt Englisch oder Französisch bedeuteten oft schlechtere Karten.

Die Rechtsanwältin Jessica* formuliert es so: „Man muss mehr beweisen als ein Mann und wenn man aus Ostdeutschland kommt, ist es so, dass man das Gefühl bekommen hat, man hat keine Ahnung.“ Eine Person, die anonym bleiben will, bezeichnet sich selbst zwar als „Wendegewinnerin“, betont aber dennoch einen Nachteil durch den „Ostmakel“.

Auch die Juraprofessorin und ehemalige Präsidentin des djb Maria Wersig, geboren 1978 in Weimar, nimmt Unterschiede zwischen Ost und West wahr. Während des Mauerfalls noch Kind, absolvierte sie ihre juristische Ausbildung ab 1998 in Berlin. Für sie verdeutlichen sich die Unterschiede vor allem unter Kolleginnen auf gleichem Ausbildungsniveau. Später stellte sie fest: „Je weiter ich gekommen bin, desto weniger andere aus dem Osten habe ich getroffen.“

„Und wenn die DDR nicht untergegangen wäre, wäre ich heute niemals Richter.“ – Daniela, Richterin

Wende als Chance. Die Richterin Daniela*, geboren 1979 in der DDR, blickt vor allem positiv zurück: „Für die Generation, die ich bin, war die Wende top.“ Ihr Abitur und ihr Jurastudium absolvierte sie im vereinigten Deutschland – ein Traum der ihr, so erzählt sie, im vorgegebenen Bildungsweg der DDR verwehrt geblieben wäre. Unterschiede nimmt sie dennoch wahr: „Wenn […] Kollegen aufgetreten sind, die aus dem Westen kamen […], da habe ich gedacht, boah, da wird aber ganz schön aufgetragen.“ Ihre ostdeutsche Identität erlebt sie in der Heimatregion als Vorteil: Sie gilt als „eine von ihnen“, was Vertrauen und Kommunikationsbereitschaft stärken kann. Zugleich hält sie die Ost-West-Trennung heute für überwunden: „Das ist vorbei […] und es ist auch gut […], dass die Gesellschaft zusammengewachsen ist.“ Auch die Rechtsanwältin Jessica geht davon aus, dass der Ost-West-Konflikt mit den nächsten Generationen in den Hintergrund tritt. Wörner und Nebe leisten dazu einen Beitrag: Wörner thematisiert ihre Sozialisation in Forschung und Lehre und Nebe tritt bewusst als „Frau aus Ostdeutschland mit DDR-Biografie“ auf, um Stigmata abzubauen und Austausch zu fördern.

Im rbb-Podcast  „Bruch – Frauen zwischen Ost und jetzt” erzählen fünf weitere Frauen ihre Biografien.

* Auf Wunsch der Person wird nur der Vorname verwendet.

 

10 · Westdeutsche Juristinnen in Ostdeutschland

Zwei Welten. Mit der deutsch-deutschen Vereinigung in den 1990er Jahren werden westdeutsche Jurist*innen für den Staatsdienst in Ostdeutschland angeworben. Obwohl es ausgebildete Jurist*innen gab, wurden insbesondere aus älteren Jahrgängen nicht alle in den Staatsdienst übernommen, sodass dort ein Personalmangel entstand. Für Frauen trafen dabei unterschiedliche Welten aufeinander: In der Bundesrepublik waren Juristinnen strukturell benachteiligt – und sind es in manchen Bereichen immer noch. Der Frauenanteil in Studium, Referendariat und Justiz blieb über Jahrzehnte gering, gezielte Förderung fehlte. In der DDR wurden Frauen in juristischen Berufen hingegen staatlich gefördert – mit dem Ergebnis, dass 1989 circa 40 % der Jurist*innen in der DDR Frauen waren. Wie war es für westdeutsche Juristinnen, die in den Osten kamen, und wie standen die ostdeutschen Juristinnen dazu?

"Die Arbeit macht man ohne Ansehen der Person – Ost oder West ist wurscht." – Viola, Richterin 

‚Wossis‘ – westdeutsche Ossis? Petra*, geboren 1963, studierte in Köln und Nürnberg, legte 1993 ihr zweites Staatsexamen ab und ist heute Amtsrichterin in Sachsen. Auf offene Stellen in den neuen Bundesländern wurde sie zufällig aufmerksam: „Ich bin an einem Schaukasten vorbeigelaufen und habe gelesen, dass der Freistaat Thüringen und der Freistaat Sachsen junge Juristen brauchen.“ Ausschlaggebend war vor allem die berufliche Perspektive. Den Beginn ihrer Tätigkeit beschreibt sie so: „Spannend. Also unsicher natürlich und Angst vor Abneigung.“ In der Praxis sah sie sich eher weniger mit Vorbehalten konfrontiert, die sie auf ihr junges Alter, ihr Geschlecht oder ihre westdeutsche Herkunft hätte zurückführen können. Auch Viola* ist in Westdeutschland geboren und aufgewachsen. Nach ihrem Jurastudium und der Arbeit in einer Steuerberatungskanzlei ging sie 1998 nach Sachsen in den Staatsdienst. Sie erklärt sich die Einstellung Westdeutscher so: „Die hatten einfach noch nicht so viele ausgebildete Juristen.“ Gleichzeitig betont sie, dass dies auch mit der fehlenden Übernahme älterer Jurist*innen zusammenhängt. Im Berufsalltag spielte die Herkunft für sie eine geringe Rolle: „Die Arbeit macht man ohne Ansehen der Person – Ost oder West ist wurscht.“

"Ich habe dieselbe Arbeit gemacht und andere haben weniger verdient." – Petra, Richterin

Ungleiche Bezahlung. Für die Bezahlung war Ost oder West nicht egal. Westdeutsche Jurist*innen erhielten höhere Gehälter als ostdeutsche Kolleg*innen bei gleicher Tätigkeit. Petra bewertet dies kritisch: „Ich habe mich auch ein bisschen geschämt dafür. Ich habe dieselbe Arbeit gemacht […] und andere haben weniger verdient.“ Viola berichtet dazu, dass sie ein halbes Jahr zu spät für die Zulage war: „Ich habe sie nicht mehr bekommen.“ So entwickelte sich der Aufbau der Justiz nach der deutsch-deutschen Vereinigung auch zur Begegnung unterschiedlicher Berufsbiografien, Erfahrungen und Vorstellungen von Gleichberechtigung – ein Aushandlungsprozess, dessen Spuren bis heute sichtbar sind.

Die ‚Wessizulage‘

‚Wessizulage‘ ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für die Sonderzahlungen für sogenannte Aufbauhelfer. Das waren Beamt*innen aus Westdeutschland, die in den 1990er Jahren in den ostdeutschen Bundesländern arbeiteten und das Verwaltungs- und Justizwesen nach westdeutschem Vorbild auf- und umbauen sollten.

Diese Sonderzahlungen wurden auch ‚Buschzulage‘ genannt. Der Begriff geht auf die Zulagen für Beamte im Deutschen Kaiserreich zurück, die in den deutschen Kolonien tätig waren, und reproduziert rassistische Sprache. Im Kontext der deutsch-deutschen Vereinigung wertet der Begriff die ostdeutschen Bundesländer ab. 1994 wurde der Begriff zum „Unwort des Jahres“ gewählt.

* Auf Wunsch der Person wird nur der Vorname verwendet. 

 

Zum Schluss

In dieser Ausstellung haben wir uns gefragt, wie es war, in der DDR eine Juristin zu sein, und wie sich diese Geschichte bis heute auswirkt. Viele Fragen bleiben offen. Wir hoffen, dass die Ausstellung zum Nachdenken, Weiterdenken und Austauschen anregt.

Autor*innen der Ausstellung:

Kapitel 1: Namiko Kammin, Mathilde Teichmann, Clara Schiffling, Joyce Zahn, Alex Maurer
Kapitel 2: Monika Mostafavi, Carolin Kökert, Antonia Seidahmadi, Merle Hochwald, Liv Wiesner, Alisa Scharf
Kapitel 3: Anna Kowalkowski, Anke Grünow, Simon Fink, Lina Audehm
Kapitel 4: Merle Veith, Annalena Meyer, Sophia Dorn, Alina Kahrimanović, Nova Olivia Baumann, Klara Heichen
Lehre und Betreuung: Louisa Hattendorff

Vielen Dank! Ein besonderer Dank gilt den Zeitzeuginnen Prof. Dr. Katja Nebe, Prof. Dr. Liane Wörner, Prof. Dr. Maria Wersig, Jessica, Daniela, Petra, Viola sowie einer anonymen Person, die ihre persönlichen Erfahrungen und Perspektiven mit uns geteilt haben.

Die Ausstellung wäre ohne die engagierte Kooperation mit dem Deutschen Juristinnenbund e. V. nicht möglich gewesen. Großer Dank gebührt Prof. Dr. Maria Wersig, die die Ausstellung wissenschaftlich begleitet hat, und Prof. Dr. Rosemarie Will und Dr. Marion Röwekamp, deren Ausstellung „Juristinnen in der DDR“ aus dem Jahr 2011 wir zur Grundlage nehmen und überarbeiten durften. In der Geschäftsstelle haben Anke Gimbal, Amelie Schillinger und Alem-Adina Weisbecker umfangreich unterstützt.

Die dezentralen Frauenbeauftragten Mette-Luise Hellerich und Marthe Schlüter haben den Druck der Ausstellungsplakate über Gelder der Frauenförderkommission möglich gemacht. Prof. Dr. Rosemarie Will, Prof. Dr. Maria Wersig, Clara Marz, Amelie Schillinger und Johanna Mittrop haben als Gäste im Seminar ihr Wissen weitergegeben, mit uns diskutiert und Fragen beantwortet. Elisabeth Dohle hat die Ausstellungstexte sorgfältig redigiert.

Dank gebührt auch den vielen anderen, die die Ausstellung möglich gemacht haben, darunter die Mitarbeitenden im Veranstaltungsmanagement, Brandschutz, Wachschutz, der Hausmeisterei, Druckerei, den Prüfungs- und Studienbüros, die Verwaltungsleitung und das Dekanat der Juristischen Fakultät. Prof. Dr. Susanne Baer und das Team am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien schaffen einen Ort, an dem kreative Lehrprojekte wie dieses einen Platz haben – und haben das Projekt zu jedem Zeitpunkt unterstützt.

Feedback an: louisa.hattendorff@hu-berlin.de