Humboldt-Universität zu Berlin - Prof. Dr. Katrin Höffler

Lehrstuhl Höffler | Sommersemester 2026

 

Im Sommersemester 2026 bietet der Lehrstuhl die folgenden Lehrveranstaltungen an (Termine, Orte, Moodle-Kurse und weitere Informationen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis der Fakultät): 

 

Fortsetzung Allgemeiner Teil des StGB und Straftaten gegen die Person (10 120) | Prof. Höffler

Die Vorlesung knüpft an die Vorlesung „Strafrecht Einführung und Allgemeiner Teil des StGB“ an. Im ersten Teil der Vorlesung werden die noch nicht behandelten Gegenstände des Allgemeinen Teils erörtert, insbesondere das fahrlässige Delikte, das Unterlassungsdelikt, Täterschaft und Teilnahme sowie die Konkurrenzen. Im zweiten Teil der Vorlesung werden dann die Straftaten gegen die Person behandelt, insbesondere die Tötungsdelikte (§§ 212 ff.), die Körperverletzungsdelikte (§§ 223 ff.) sowie die Delikte gegen die persönliche Freiheit (§§ 239 ff.) und Ehre (§§ 185 ff.).

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Law Clinic im Strafrecht - Teil 2 (10 501) | Prof. Höffler

Die Law Clinic im Strafrecht ist auf ein jähr angelegt, Start WISe 2025/26. Voraussetzung für die Belegung des Kurses im SoSe 2026 ist der Besuch von Teil 1 bereits im WiSe 2025/26. Im Sommersemester werden die Studierenden in kleinen Teams (3 bis 4 Studierende), begleitet von den Dozierenden und Praktiker*innen, Akten studieren und daraufhin untersuchen, ob ein Antrag auf Wiederaufnahme mit Erfolgsaussicht gestellt werden kann.  In geeigneten Fällen werden dann auch die Wiederaufnahmeanträge ausgearbeitet. Die Veranstaltung fokussiert hier insbesondere auf folgende außerrechtliche Fertigkeiten:

  • Problemlösekompetenz: Die Studierenden erlernen, mit komplexen rechtlichen Fragestellungen umzugehen und effiziente juristische Arbeitsmethoden zu entwickeln (z.B. Rechercheunterstützung, Textanalyse, Ideenentwicklung).
  • Projektmanagement: Daneben wird auch das Studium von umfangreichem Aktenmaterial eingeübt. Dies ist ein Know How, das im normalen Studium nicht erlernt wird, im praktischen Leben allerdings von umso größerer Bedeutung ist. Erlernt werden Best-Practice-Techniken aus diesem Bereich.
  • Anfertigen von Schriftsätzen
  • Arbeiten im Team
  • Übernahme von Verantwortung bei Unterstützung von Mandate

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Prozessbeobachtung / Trial Watching (10 520) | Prof. Höffler und Wiss. Mitarbeiter Bock und Dittmer

Diese Schlüsselqualifikationsveranstaltung ist darauf ausgerichtet, Studierenden berufsbezogene Fertigkeiten im Bereich des Strafprozessrechts ,,in der Anwendung" und Methoden der Prozessbeobachtung beizubringen. Zu diesem Zweck wird das Staatsschutzverfahren am OLG Düsseldorf gegen sechs mutmaßliche Mitglieder einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung („Budapest-/Antifa-Ost-Komplex") wissenschaftlich begleitet. Die Prozessbeobachtung erstreckt sich über die Dauer des Sommersemesters 2026, in dem die Studierenden an einer Vorbesprechung, einem von ihnen zu beobachtenden Verhandlungstag am OLG Düsseldorf und Auswertungsterminen teilnehmen. Die Studierenden fertigen umfangreiche Protokolle der beobachteten Sitzungen an, die in den Terminen gemeinsam ausgewertet werden. Im Anschluss daran wird von den Studierenden erwartet, einen Bericht über die Prozessbeobachtung anzufertigen.

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AI.Legal Laboratory (10 522) | Dr. Butz

Die universitäre Veranstaltung „AI. Legal Laboratory“ ermöglicht Jurastudierenden, praxisnah moderne Methoden Künstlicher Intelligenz kennenzulernen und kritisch zu reflektieren. Ziel ist, Kompetenzen im Umgang mit KI-Tools zur Recherche, Fallanalyse und Argumentation zu erwerben und dabei Chancen und Risiken zu diskutieren. Im Mittelpunkt steht das experimentelle Arbeiten in Kleingruppen: Studierende testen KI-Anwendungen, bearbeiten juristische Probleme und entwickeln eigene Lösungsansätze. Diskussionsrunden behandeln kritisch Themen wie Algorithmus Diskriminierung, Datenschutz und ethische Fragen. Die Veranstaltung ist offen für alle Semester und richtet sich an Interessierte, die moderne Technologien und ihre Herausforderungen im juristischen Bereich aktiv kennenlernen und einordnen möchten.

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Faschismus, Autoritarismus, Kriminalität - ein multidisziplinärer Blick (10 771) | Prof. Höffler

Das Seminar möchte die Phänomene Faschismus und Autoritarismus und deren Bedeutung für die Entstehungsbedingungen von Kriminalität und den Umgang mit ihr in den Blick nehmen. Dies soll unter Einbezug der Bezugsdisziplinen und auch mit Blick auf internationale Entwicklungen geschehen. Neben kriminologischen Ansätzen sollen historische Erkenntnisse und soziologische Perspektiven einbezogen werden. Doch auch Analysen aus der Psychologie und den Politikwissenschaften sollen Berücksichtigung finden, um auszuleuchten, ob deren Erkenntnisse für Fragen der strafrechtlichen Behandlung und ggf. auch der Prävention fruchtbar gemacht werden können. Voraussetzung ist daher die Bereitschaft zum Arbeiten auch jenseits des Strafrechts. Herangezogen werden (Grundlagen-)Texte aus den anderen Disziplinen; die Bereitschaft zum Lesen und Analysieren auch langer Texte aus anderen Disziplinen ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar.

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(Straf-)Recht im Anthropozän (10 773) | Dr. Butz

Die Bezeichnung unserer Gegenwart mit dem Begriff des "Anthropozän" bringt uns das Bewusstsein, dass der Mensch die biologischen, geologischen und atmosphärischen Prozesse auf dem Planeten mit gravierenden bis katastrophalen Folgen beeinflusst. Allerorten kommt es infolge dieses sich  wandelnden Bewusstseins zu Umwälzungen von Gewissheiten – auch im (Straf)-Recht?
Dieser Frage geht das Seminar mit einer dogmatischen sowie grundlagenorientierten (insb. rechtssoziologischen aber auch rechtsphilosophischen) Perspektive nach. Dafür wird ein Blick auf bestehende Ansätze der (Straf-)Rechts, den Menschen in seinen ökologischen Bezügen zu regulieren (Umweltstrafrecht, Tierschutzstrafrecht, etc.), geworfen. Hierbei geht es auch um neue strafrechtliche Regulierungsvorschläge (etwa: Ökozid). Daneben fordert die Dimension der "anthropozentrischen" Misere jedoch auch Grundkategorien und -konzepte des Strafrechts mit seinem Fokus auf individuelle Verantwortung heraus, sodass sich Fragen nach neuen Formen der Zurechnung stellen. Schließlich sind die Grenzen des Strafrechts zur Lösung der durch das Anthropozän ausgelösten Probleme auszuleuchten. Ganz grundlegend werden damit auch Fragen nach neuen Rechtssubjekten und Formen der Rechtssubjektivität aufgeworfen, wenn etwa „die Natur“ oder bestimmte ökologische Systeme mit Rechten ausgestattet werden (s. etwa Ecuador oder die Salzwasserlagune Mar Manor in Spanien). Daraus ergeben sich fundamentale Fragen für die Rechts und Verfassungsordnung insgesamt.

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Wissenschaftliches Arbeiten im Strafrecht für Fortgeschrittene (Forschungskolloquium) (10 802) | Prof. Höffler

In der Veranstaltung sollen wissenschaftliche Projekte der Teilnehmer*innen, namentlich Dissertationsprojekte und Magisterarbeiten, vorgestellt und diskutiert werden; zugleich werden in vertiefenden Lehreinheiten Kenntnisse zu übergreifenden Themen des Strafrechts angeboten.

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