Humboldt-Universität zu Berlin - Prof. Dr. Ulrike Lembke

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Fachkongress zu "150 Jahre § 218 Strafgesetzbuch"

  • Wann 27.08.2021 00:00 bis 28.08.2021 23:59
  • Wo Berlin und Online
  • iCal

Werden Sie gerne einen Blick in das vollständige Programm des Fachkongresses und auf die Website des Kongresses!

 

Das im Mai 1871 verkündete Reichsstrafgesetzbuch enthielt erstmals den § 218, welcher den Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft zur Straftat erklärte. Der Straftatbestand überdauerte Bemühungen um Entkriminalisierung in der Weimarer Republik und in der Bundesrepublik der 1970er Jahre. Im Zuge der Deutschen Einheit konnte sich die seit 1972 in der DDR geltende Fristenregelung nicht als gesamtdeutsches Modell durchsetzen. Durch internationale Entwickungen, die Kriminalisierung von Ärzt*innen und die sich zunehmend verschlechternde Versorgungslage beim Zugang zum Schwangerschaftsabbruch steht der § 218 des Strafgesetzbuches wieder im Licht der Öffentlichkeit.

Der 150. Jahrestag des frauen- und gesundheitspolitisch sowie gesamtgesellschaftlich immer wieder heftig diskutierten Paragrafen ist Anlass für einen Fachkongress, der dazu einlädt, sich aus sozialwissenschaftlicher, juristischer, historischer, medizinischer, politischer, praktischer und der Perspektive von Betroffenen kritisch mit § 218 auseinanderzusetzen. Ziel ist es, die Kriminalisierung des Abbruchs einer ungewollten Schwangerschaft auf den Prüfstand zu stellen, alternative Regelungen zu diskutieren und den politischen Willen zu stärken, sich für die Realisierung der reproduktiven Rechte von Frauen* in Deutschland einzusetzen.

 

Die Anmeldung ist ab sofort unter dem Anmeldelink möglich. Die Teilnahme am Kongress ist kostenfrei. Der Kongress wird mit Ausnahme der Workshops durchgängig in Deutsche Gebärdensprache (DGS) gedolmetscht.