Berlin Talks: Private International Law am 2. Juli mit Bastian Brunk: Lieferkettenhaftung und Internationales Privatrecht
Welches Recht findet Anwendung, wenn Menschenrechts- und Umweltschäden am anderen Ende einer globalen Lieferkette eintreten? Wer kann für solche Schäden haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden?
Mit der Omnibus-I-Richtlinie wurde die europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – kurz: CSDDD) umfassend überarbeitet. Die ursprünglich vorgesehene europaweite Harmonisierung der zivilrechtlichen Haftung gab der europäische Gesetzgeber in diesem Zuge wieder auf. Ansprüche richten sich damit weiterhin nach nationalem Recht. In der Folge kommt es für die Lieferkettenhaftung auf die Weichenstellungen des Internationalen Privatrechts an. Es stellt sich außerdem die Frage, welche Rolle die Sorgfaltspflichten aus LkSG und CSDDD spielen.
Über das Internationale Privatrecht des Lieferkettenrechts, die Auswirkungen der Neufassung und aktuelle Entwicklungen wird Bastian Brunk am 2. Juli im Rahmen von „Berlin Talks: Private International Law“ sprechen. Die Veranstaltung findet in den Räumlichkeiten der Kanzlei lindenpartners statt. Alle Interessierten sind wie immer herzlich eingeladen.
Datum: Donnerstag, 2. Juli 2026
Uhrzeit: 18:00 Uhr
Ort: lindenpartners Rechtsanwälte, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin
Die Teilnahme ist kostenlos. Um besser planen zu können, bitten wir um Anmeldung.
“Berlin Talks: Private International Law” wurde im Sommersemester 2025 ins Leben gerufen. Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, den Diskurs über das Internationale Privat- und Verfahrensrecht anzuregen und die Berliner IPR-Community besser zu vernetzen.
