Promotion
Annahme als Doktorand
Doktoranden werden im Regelfall nur unter folgenden Voraussetzungen angenommen:
- Prädikatsexamen (mindestens „vollbefriedigend“ in der staatlichen Pflichtfachprüfung)
- Dissertationsthema aus dem Forschungs-/ Arbeitsbereich des Lehrstuhls (Verfassungsrecht, Finanzrecht, Religionsverfassungs-/
- Staatskirchenrecht, Parlamentsrecht, Verfassungsgeschichte, Allgemeines Verwaltungsrecht)
- Seminar oder ähnliche Lehrveranstaltung bei Prof. Waldhoff