Humboldt-Universität zu Berlin - Berliner Studien zum Jüdischen Recht

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[NACHRUF zum Tode des Gründungsmitglieds der BSJR<--- zum Download] 

Dr. Roman Skoblo

Die Berliner Studien zum Jüdischen Recht trauern um ihr Gründungsmitglied Dr. Roman Skoblo Die Berliner Studien zum Jüdischen Recht trauern um Ihren Mitgründer und langjährigen großzügigen Förderer Dr. Roman Skoblo, der am 20. November 2020 verstorben ist. Dr. Skoblo hat als Vertreter der Berliner Jüdischen Gemeinde die BSJR an der Juristischen Fakultät der HumboldtUniversität zu Berlin vor fast einem Vierteljahrhundert zusammen mit unserem Kollegen Prof. Dr. Bernhard Schlink gegründet und über all‘ diese Jahre auch mit organisiert. In legendären Frühstücksrunden mit dem inzwischen deutlich gewachsenen Trägerkreis, auch aus der Theologischen Fakultät, wurden bis zuletzt alle wesentlichen Projekte und Weichenstellungen der BSJR vorbereitet. Vor allem im ersten Jahrzehnt des Bestehens des Studienprogramms im Jüdischen Recht hat er die darin involvierten Gastprofessoren aus den USA und aus Israel auch finanziert. So hat er den Grundstein dafür gelegt, dass nach einer Unterstützung dieser alljährlichen Gastprofessuren durch die MeyerStruckmann-Stiftung im Jahr 2010 mit der Meyer-Struckmann-Gastprofessur für Jüdisches Recht erstmals in der Geschichte der Humboldt-Universität zu Berlin und auch in dieser Form einmalig in Kontinentaleuropa das Jüdische Recht als eigenständiger Bestandteil des Curriculums der hiesigen Juristenfakultät, aber auch der Theologischen Fakultät etabliert werden konnte. Das kontinuierliche große Engagement des Inhabers dieser Professur, Rabbi Prof. Tsvi Blanchard aus New York, in beiden die BSJR tragenden Fakultäten und darüber hinaus in Berlin, hat Dr. Skoblo stets als Bestätigung seines Engagements zur Wiederetablierung jüdischen Rechtsdenkens in Berlin begriffen. Sobald Tsvi Blanchard nach der Pandemie wieder nach Berlin kommen kann, wird auch dieses Programm im Geiste von Dr. Skoblo fortgesetzt werden können. Daneben sind aus diesem Programm immer wieder ausgezeichnete Promotionen hervorgegangen; die Doktorandinnen und Doktoranden aus dem Programm haben nicht weniger als dreimal den Humboldt-Preis gewinnen können. 2010 wurde sehr zur Freude von Dr. Skoblo der New Yorker Professor J. David Bleich, dessen jährliche Vorträge an der HU er über mehr als ein Jahrzehnt ermöglich hat, für seine Verdienste für die BSJR zum 200jährigen Jubiläum unserer Fakultät mit der Ehrendoktorwürde ausgezeichnet. Zugleich begann eine äußerst produktive Zusammenarbeit mit dem ebenfalls von Dr. Skoblo unterstützten und begleiteten Rabbinerseminar zu Berlin, mit dem zusammen wir seit 2013 jährlich große Hildesheimer-Vorträge an der HU organisieren. Dass damit auch in Zukunft jüdisches Denken in prominenter Weise in die HU eingebracht wird, hat Dr. Skoblo besonders gefreut. Dass die BSJR sich derart hervorragend in der Lehre wie Forschung platziert haben, hat er immer als Bestätigung seiner Ideen gesehen. Darüber hinaus hat er auch weiterhin größere Konferenzen wie etwa zum Eichmann-Prozess (2011) und zum hundertsten Todestag von Hermann Cohen (2018) stets tatkräftig unterstützt. Kurz: Für die Juristische Fakultät und die Humboldt-Universität war Dr. Skoblo mit seiner ideellen wie materiellen Unterstützung der BSJR und aller dort angesiedelter Projekte ein Förderer im besten Sinne. Unsere Gedanken gelten in diesem Tagen vor allem seinen Hinterbliebenen. Wir werden ihm stets ein dankbares Angedenken bewahren.

 

Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Heger (Sprecher der BSJR)

 

Mitglieder, Gründer, Förderer
Die „Berliner Studien zum Jüdischen Recht“ vereinen Mitglieder der Juristischen Fakultät (ursprünglich die Professoren Hans-Peter Benöhr, Bernhard Schlink und Rolf Schieder, Theologische Fakultät, zusammen mit dem Berliner Unternehmer Dr. Roman Skoblo, hinzu kamen die Professoren Martin Heger, Christoph Möllers und Christian Waldhoff)  der Humboldt-Universität zu Berlin und der Jüdischen Gemeinde Berlin. Die Vereinigung wurde 1996 von Prof. Dr. Schlink unter dem Eindruck seiner Gastprofessuren an der Benjamin N. Cardozo School of Law der Yeshiva University (New York), Ignatz Bubis, dem damaligen Präsidenten des Zentralrats der Juden, und Dr. Roman M. Skoblo ins Leben gerufen. Die finanziellen Förderer sind nunmehr die Samuel-Braun-Group, Berlin, und seit 2009 zusätzlich die Meyer-Struckmann-Stiftung als Begründer der „Meyer-Struckmann-Professur für Jüdisches Recht“, durch deren Unterstützung es ermöglicht wird, dass Prof. Rabbi Tsvi Blanchard seit 2007 regelmäßig zum Sommersemester in Berlin begrüßt werden kann. Die Bank Sal. Oppenheim hatte sich zum Ende des Jahres 2008 aus der Rolle des langjährigen Förderers der „Berliner Studien zum Jüdischen Recht“ zurückgezogen.
 
Lehre und Lehrer
Die „Berliner Studien zum Jüdischen Recht“ laden in jedem Sommersemester eine Professorin oder einen Professor zu Lehrveranstaltungen über Jüdisches Recht ein. Das Thema ist so weit, dass die Gastprofessoren – je nach ihrer Forschungs- und Lehrausrichtung – so verschiedene Aspekte wie die historische Entwicklung des Jüdischen Rechts von der Antike bis heute, vorder-orientalisches, biblisches, talmudisches, alt- und neuisraelisches Recht, Jüdische Staats- und Rechtsphilosophie sowie die Beziehungen zwischen Juden und Nichtjuden behandelt haben.
 
Als erster Gastprofessor kam 1996 Professor Calum Carmichael (Cornell University) nach Berlin, es folgten einmal oder öfter Professorin Dr. Tessa Rajak (University of Reading) und die Professoren Jeffrey Roth (Touro College), Shalom Albeck (Bar Ilan University), Izhak Englard und Reuven Yaron (beide Hebrew University), Arthur J. Jacobson (Benjamin N. Cardozo School of Law) und Tsvi Blanchard (National Center for Learning and Leadership) – alle Gelehrte von internationalem Ansehen. Professor Albeck konnte seine Berliner Vorlesungen als Grundlage für sein Lehrbuch über talmudisches Recht benutzen, das er 1999 in Tel Aviv veröffentlicht hat.
 
Motivation und Ziele
Die Beschäftigung mit dem Jüdischen Recht entspringt in erster Linie dem Bedürfnis der Studierenden wie auch der anderen Hochschulmitglieder, etwas über die durch die Verbrechen des Dritten Reichs in Deutschland zerstörte jüdische Tradition zu erfahren. Dabei hat es einen gewissen Symbolwert, der von den jüdischen Gästen immer wieder betont wird, dass sich bis in das Dritte Reich die Hochschule für die Wissenschaft des Judentums in der heutigen Tucholskystraße in unmittelbarer Nähe der Juristischen Fakultät befunden hat.
 
Weitere wissenschaftliche Interessen betreffen den Vergleich unserer Tradition staatlichen, säkularen Rechts mit einer Tradition weitgehend nicht-staatlichen, einheitlich weltlich-geistlichen Rechts. Heute gehört das Jüdische Recht allerdings zu einer der Grundlagen des Rechts des Staates Israel. Schließlich bedeutet die Verbreitung der Kenntnisse über jüdisches Recht gerade unter jungen Juristen, die später zu den Faktoren der öffentlichen Meinung gehören werden, ein wenigstens kleines Instrument in dem nicht endenden Kampf gegen den Antisemitismus.
 
Studienplan und Interessenten
Die Lehrveranstaltungen sind als Grundlagenfach und in dem Schwerpunktbereich „Zeitgeschichte des Rechts“ im Studienplan der Juristischen Fakultät verankert. Sie bestehen aus einer zweistündigen Vorlesung und einem ebenfalls zweistündigen Seminar. Zum Abschluss der Teilnahme an der Vorlesung kann eine sog. Grundlagenklausur, zum Abschluss der Teilnahme am Seminar eine Studienarbeit für die Erste juristische Prüfung geschrieben werden. Die Lehrveranstaltungen werden auch gern von ausländischen Studierenden (Erasmus) besucht. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, an den Veranstaltungen ohne jeden Abschluss aus reinem Wissensdrang teilzunehmen. Als Teilnehmer waren und sind auch Mitglieder anderer Fakultäten und Hochschulen Berlins und Brandenburgs und interessierte Bürgerinnen und Bürger willkommen. Durch die Gastprofessorinnen und -professoren und ihre Veranstaltungen angeregt und gefördert sind an unserer Fakultät im Bereich des Jüdischen Rechts mehrere Dissertationen verfasst worden; dies ist auch weiterhin möglich.
 
Weitere Veranstaltungen
In den Wintersemestern bemühen wir uns regelmäßig Professoren und Vortragende für kürzere Zeit für Vorträge und Seminare zu gewinnen.
 
Die Gastprofessorinnen und -professoren halten außerdem Vorträge innerhalb der jüdischen Gemeinde Berlins, für die Deutsch-Israelische Juristenvereinigung, den Berliner Gesprächskreis jüdischer Ärzte oder auch im Rahmen des Frankfurter Graduiertenkollegs Rechtsgeschichte.
 
Durch die Verstetigung der Kooperation mit dem Rabbinerseminar zu Berlin findet jedes Jahr der gemeinsam organisierte Hildesheimer Vortrag im Wintersemester statt.
 
Bibliothek
Eine kleine Bibliothek mit deutschen und englischen Übersetzungen des Talmud, anderen Grundlagentexten, Lexika, Handbüchern, historischen und systematischen Darstellungen ist im Aufbau. Die Bibliothek erlaubt, die Veranstaltungen vorzubereiten und nachzuarbeiten.
 
Standort und Auskünfte
Die „Berliner Studien zum Jüdischen Recht“ befinden sich in der „Kommode“ am Bebelplatz 2 in Raum E28 und sind telefonisch erreichbar unter +30 2093-3321. Dort und bei Professor Heger (Tel. +30 2093-3485) können nähere Auskünfte eingeholt werden.
 
Vergangenheit und Zukunft
An dieser Stelle sei an die lange Reihe Rechtswissenschaftler jüdischer Herkunft an unserer Fakultät erinnert, unter anderen an die Professoren: Eduard Gans, Friedrich Julius Stahl, Levin Goldschmidt, Heinrich Dernburg, Ernst Rabel, Martin Wolf, Arthur Nussbaum, Hermann Heller, James Goldschmidt, Fritz Schulz, Erich Kaufmann, Hermann Mannheim, Max Alsberg, Julius Flechtheim, Max Rheinstein, Julius Magnus, Hermann Dersch.
 
In der externen Begutachtung unserer Fakultät heißt es, „Der Ausbau und die Verstetigung der Studien zum Jüdischen Recht ist nach Auffassung der Kommission gerade am Standort Berlin unbedingt notwendig und richtungweisend, und die Fakultät trägt hierfür eine besondere Verantwortung.“