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Sicherheit kritischer Infrastruktur im Energiesektor

EWeRK/HU-Berlin: ONLINE-FACHSEMINAR

Sicherheit kritischer Infrastruktur im Energiesektor

·       Europarechtliche Vorgaben sektorspezifischer sicherheitsrelevanter Pflichten im Bereich der Energieversorgung

28.04.2026

9.55 Uhr – 12.30 Uhr

·       Umsetzung in nationales Recht: EnWG, BSIG und KRITIS-Dachgesetz im Zusammenspiel

Programm:

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·       Auswirkungen der nationalen Umsetzung auf (kommunale) Versorger

Anmeldeformular:

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Sehr geehrte Damen und Herren,

zu unserem Fachseminar am 28. April zum Thema

Sicherheit kritischer Infrastruktur im Energiesektor

(NIS-2-RL, CER-RL, nationale Umsetzung in KRITIS, BSIG, EnWG

 praktische Herausforderungen)

laden wir Sie herzlich ein.

Die Aufrechterhaltung einer sicheren Energieversorgung ist das Rückgrat unserer modernen Gesellschaft und Wirtschaft. Doch die Bedrohungslage hat sich in den letzten Jahren fundamental gewandelt: Geopolitische Spannungen, die Zunahme professioneller Cyberangriffe und die Gefahr physischer Sabotage rücken den Schutz kritischen Infrastrukturen in den Fokus.

Um diesen Bedrohungen zu begegnen, haben der europäische und infolgedessen auch der nationale Gesetzgeber regulatorische Maßnahmen ergriffen.

Auf EU-Ebene setzt die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security) neue, verschärfte Standards für die Cybersicherheit. Ergänzend dazu zielt die CER-Richtlinie (Critical Entities Resilience) auf die physische Widerstandsfähigkeit von Anlagen gegen Naturkatastrophen, Terrorismus oder Sabotage ab.

In Deutschland wurde zur Modernisierung der IT-Sicherheitsanforderungen im Dezember 2025 das NIS-2-Umsetzungsgesetz verabschiedet. Parallel dazu hat der Bundestag im Januar 2026 das KRITIS-Dachgesetz beschlossen. Dieses schafft erstmals einen bundesweit einheitlichen Rahmen für den physischen Schutz kritischer Anlagen und verpflichtet Betreiber zu Risikoanalysen und Resilienzplänen.

Insbesondere auch für Stadtwerke und kommunale Versorger ergeben sich aus diesen neuen Pflichten erhebliche Umsetzungshürden mit Blick auf die Identifikation betroffener Anlagen, neuer Registrierungs- und Meldepflichten, der Einführung von Governance- und Organisationspflichten, interner Verantwortlichkeitsstrukturen sowie weiterer Implementierungsherausforderungen.

Dies wollen wir zum Anlass nehmen, die neuen regulatorischen Vorgaben im Rahmen eines Fachseminares zu beleuchten, um Ihnen die resultierenden praktischen Herausforderungen aufzeigen zu können. Die sich in diesem Zusammenhang stellenden Fragen werden im Rahmen des Fachseminars wie folgt adressiert:

 

 

Koch & Neumann Rechtsanwälte

 

 

 

Europarechtliche Vorgaben sektorspezifischer sicherheitsrelevanter Pflichten im Bereich der Energieversorgung

Zu Beginn wird Prof. Dr. Alexander Koch zu den europarechtlichen Vorgaben sicherheitsrelevanter Pflichten im Bereich der Energieversorgung vortragen.

Dabei wird er zunächst die Einordnung der Energieversorgung als Hochkritikalitätssektor thematisieren.

Anschließend wird er auf die relevanten Vorgaben der NIS-2-Richtlinie und der CER-Richtline eingehen, bevor er abschließend die hieraus resultierenden materiellen Kernpflichten, das Risikomanagement, Meldepflichten und die Managementverantwortung in den Fokus rücken wird.

Referent: Prof. Dr. Alexander Koch (Koch & Neumann Rechtsanwälte GbR / Phillips-Universität Marburg)

 

 

Becker Büttner Held PartGmbB

 

 

 

Umsetzung in nationales Recht: EnWG, BSIG und KRITIS-Dachgesetz im Zusammenspiel

Anschließend wird RA Alexander Bartsch die Umsetzung in nationales Recht beleuchten.

Er wird einen Einblick in das Zusammenspiel von EnWG, BSIG und KRITIS-Dachgesetz geben und insbesondere eine systemische Abgrenzung der enthaltenen Vorgaben vornehmen.

Anschließend wird er die im Energiesektor bestehenden Anforderungen an die physische Resilienz darlegen, Anforderungen betreffend die digitale Sicherheit fokussieren und schließlich sektorspezifische Konkretisierungen herausstellen.

Referent: RA Alexander Bartsch (Partner Counsel bei Becker Büttner Held PartGmbB)

 

 

Teichmann International AG

 

 

Auswirkungen der nationalen Umsetzung auf (kommunale) Versorger

Abrundend wird RA Dr. Fabian Teichmann die Auswirkungen der nationalen Umsetzung auf kommunale Versorger aus praktischer Sicht erläutern.

Dabei wird er die regulatorische Einordnung kommunaler Versorger unter NIS-2 erläutern, insbesondere die Abgrenzung zwischen „wesentlichen“ und „wichtigen“ Einrichtungen, und hieraus praktische Implikationen insbesondere für kleinere und mittlere Stadtwerke ableiten.

Sodann wird er Governance- und Organisationspflichten in den Fokus rücken und Anforderungen an Leitungsorgane, interne Verantwortlichkeitsstrukturen sowie Dokumentations- und Überwachungspflichten adressieren. Zudem wird er die Integration digitaler und physischer Resilienzanforderungen darstellen und somit das Zusammenspiel von BSIG und KRITIS-Dachgesetz aus operativer Sicht beleuchten.

Ein weiterer Schwerpunkt seines Vortrages liegt im Aufzeigen von Haftungs- und Sanktionsrisiken und deren ordnungswidrigkeiten- als auch verwaltungsrechtlichen Konsequenzen.

Abschließend wird er praxisorientierte typische Implementierungsherausforderungen im Bereich des Risikomanagements, der Meldepflichten und der internen Kontrollsysteme aufzeigen.

Referent: RA Dr. Fabian Teichmann (Teichmann International AG)

 

Im direkten Anschluss an die einzelnen Vorträge bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur Beantwortung Ihrer Fragen und zur Diskussion der Themen mit den Referenten. Auf Wunsch erhalten Sie gerne eine kostenfreie Fachanwaltsbescheinigung (§ 15 FAO).

Für die Übertragung nutzen wir die Business-Version von Zoom als Videokonferenz-Lösung. Sollten Sie Schwierigkeiten bei oder Fragen zu der Nutzung von Zoom haben, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail.

Wir freuen uns, Sie am 28. April zu diesem aktuellen und sicherlich hochspannenden Seminar begrüßen zu dürfen!

 

Ihr EWeRK-Team