Förderinnen und Förderer
Besonderer Dank unter den Förderinnen und Förderern gebührt der Hans-Soldan-Stiftung, die einen wesentlichen Teil der Institutsmittel bereitstellt, sowie der Kanzlei BODENHEIMER HERZBERG für ihre großzügige Unterstützung.
Förderverein
Das Institut wird vom "Verein zur Förderung des Instituts für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin e.V." finanziert. Nur durch die Unterstützung des Vereins mit seinen Mitgliedern aus AnwältInnenschaft und Wirtschaft ist es dem Institut möglich, seine Aktivitäten im Interesse einer anwältInnenbezogenen Ausbildung an der Humboldt-Universität zu realisieren.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO 1977). Der Verein ist selbstlos tätig; seine Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Mitgliedschaft
Wenn Sie selbst das Institut bei seiner Arbeit unterstützen möchten, können Sie Mitglied des Fördervereins werden oder ihm eine Spende zuwenden, für die Sie auf Wunsch eine Spendenbescheinigung erhalten. Die Bankverbindung des Vereins zur Förderung des Instituts für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität e.V. lautet:
Kontoinhaber: Verein zur Förderung des Instituts für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin e. V.
IBAN: DE51 2907 0024 0222 8922 00
BIC: DEUTDEDBBRE
Bank: DB Privat- und Firmenkundenbank (Deutsche Bank PGK)
Einen Antrag auf Mitgliedschaft können Sie hier herunterladen.
Eine aktuelle Vereinssatzung senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu.
Vorstand des Fördervereins
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Dr. Freiherr von Rechenberg | Prof. Dr. Nordemann | Prof. Dr. Dr. Ignor | Prof. Dr. Reidt | Prof. Dr. Raiser | Prof. Dr. Singer |