Private Macht & rivatrechtliche Gestaltungsfreiheit

Ziel des Projekts

„Wer Macht hat, darf keine Freiheit haben; wer Freiheit hat, darf keine Macht haben.“ So lautete eine Kernthese des ordnungspolitischen Programms in den Gründungsjahren der Bundesrepublik. Dahinter steckt das Credo der Freiburger Schule, die private Macht als zentrale Problemstellung jeder freien Wirtschaftsordnung erkannte und sich deshalb die Ausformung einer Wirtschaftsverfassung zur Ordnung des Wirtschaftslebens zum Ziel setzte. Während damals der Entwurf einer Wettbewerbsordnung, also das Kartellrecht, im Zentrum des Interesses stand, zieht sich heute das Spannungsfeld zwischen privater Macht und Gestaltungsfreiheit wie ein roter Faden durch das gesamte Privatrecht.

Das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierte Netzwerk „Private Macht und privatrechtliche Gestaltungsfreiheit“ hat sich die Aufgabe gestellt, dieses Spannungsfeld systematisch zu beleuchten. Zu diesem Zweck bringt es rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Nachwuchswissenschaftler aus ganz Deutschland und aus ganz verschiedenen Teildisziplinen des Privatrechts zusammen. Über eine Laufzeit von drei Jahren finden regelmäßige Treffen an verschiedenen deutschen Universitäten statt, auf denen sich Vorträge und Diskussionen zum Thema „Private Macht“ abwechseln. Die Forschungsergebnisse werden in Buchform veröffentlicht werden; bis dahin informiert diese Webseite über die laufende Forschungsarbeit unseres Netzwerks.