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Steuerung durch Technik - Eine Herausforderung für das Recht?

  • Was Wissenschaftliches Angebot RiK
  • Wann 02.12.2019 von 19:00 bis 21:00
  • Wo Raum 144, Bebelplatz 2, 10117 Berlin.
  • Teilnehmer Thomas Wischmeyer (Bielefeld)
  • iCal

Um Anmeldung wird gebeten: register(at)rechtimkontext.de

Technische Systeme werden zunehmend eingesetzt, um menschliches Verhalten zu steuern und rechtlichen Normen zur praktischen Wirksamkeit zu verhelfen. Dies erscheint auf den ersten Blick durchaus konsequent. Denn demokratisches Recht zielt auf die Verwirklichung sozialer Zwecke in der Lebenswelt. Umgekehrt gefährden absehbare Vollzugsdefizite die Legitimität der Rechtsordnung und führen gegebenenfalls sogar zur Verfassungswidrigkeit einer Norm. Es scheint daher wenig dagegen zu sein, wenn die technischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um demokratisch gesetztes Recht möglichst umfassend durchzusetzen. Doch wie bei vielen Dingen gilt auch hier: Auch ein Zuviel kann schaden. Zumal für eine Verfassungsordnung wie die deutsche, deren Kern nicht die Perfektion, sondern die Vermittlung und der Ausgleich ist. Doch ab welchem Punkt ist dies der Fall? Kann Recht im Zuge seiner technischen Realisierung zu Unrecht oder zu Nicht-Recht werden? Und welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um nicht-intendierte Nebenfolgen der Technisierung des Rechts einzufangen oder zu kompensieren?

Thomas Wischmeyer ist seit 2017 Juniorprofessor für Öffentliches Recht der Digitalisierung an der Universität Bielefeld. Nach seinen juristischen Examina war er zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht und anschließend als Assistent an der Universität Freiburg tätig. Forschungsaufenthalte führten ihn an die Yale Law School und als Emile Noël Fellow an die New York University. Seine wissenschaftlichen Arbeiten wurden mit verschiedenen Preisen ausgezeichnet. Gegenwärtig leitet Thomas Wischmeyer ein DFG-Projekt zum Recht der Informationssicherheit. Seine Arbeitsschwerpunkte sind das Verfassungsrecht, das Verwaltungsrecht und das Informationsrecht. Von 2018 bis 2019 war Thomas Wischmeyer Mitglied der Datenethikkommission der Bundesregierung.