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Vom rechtlichen Wert des Zufalls in der KI-Gesellschaft

  • Was Wissenschaftliches Angebot RiK
  • Wann 18.11.2019 von 19:00 bis 21:00
  • Wo Raum 144, Bebelplatz 2, 10117 Berlin.
  • Teilnehmer Timo Rademacher (Hannover)
  • iCal

Um Anmeldung wird gebeten: register(at)rechtimkontext.de

Das Vordringen künstlicher Intelligenz in jeden Winkel der Welt verspricht eine nie dagewesene Erfassung dessen, was ist, und Vorhersage von dem, was sein wird: Selbstfahrende Autos verhindern kleinste Rechtsverstöße. Krankenkassen messen das Verhalten ihrer Versicherten so genau, dass jeder einen maßgeschneiderten Tarif erhält. Und Algorithmen bestimmen die Potentiale von Schülerinnen und Schülern so exakt, dass stets der "richtige", weil leistungsgerechtere Studiengang zugewiesen wird. Am Ende steht eine optimierte Welt, in welcher der Zufall keine Rolle mehr spielt. Utopie oder Alptraum? Die Leitfrage meines Vortrags ist es, ob und wo das Optimierungsversprechen künstlicher Intelligenz an rechtliche Grenzen stößt. Noch leise wird zum Beispiel darüber nachgedacht, ob unsere Rechtsordnung nicht ein "Recht zum Rechtsverstoß" braucht, um "menschlich" zu bleiben, oder ob es nicht vielleicht doch viel gerecht(er) wäre, Medizinstudienplätze allein nach dem Losglück zu verteilen. Müssen wir also in Zukunft den Zufall - von Rechts wegen - planen?

Timo Rademacher ist Juniorprofessor für das Recht der neuen Technologien an der Leibniz Universität Hannover (ab Oktober 2019), nach Stationen u.a. in Heidelberg, Oxford und Freiburg im Breisgau. Seine Forschungen befassen sich mit der Zulässigkeit und Regulierung künstlicher Intelligenz im staatlichen Einsatz, wozu insbesondere Fragen rund um Legal Tech, Predicitve Policing und Intelligent Surveillance zählen. Er ist u.a. Mitglied der Jungen Akademie an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und der Nationalen Akademie der Wissenschaften - Leopoldina - und dort Co-Sprecher der Arbeitsgruppe Künstliche Intelligenz.