Studieninteressierte / Überblick
Ein Entscheidungskriterium für den Studiengang Rechtswissenschaft sind häufig die vielfältigen Berufsmöglichkeiten. Neben den klassischen Berufen Rechtsanwältin*Rechtsanwalt, Staatsanwältin*Staatsanwalt und Richter*in bieten sich noch weitere Berufsfelder in Privatwirtschaft, Ministerien und Nichtregierungsorganisationen. Die Grundvoraussetzung für das Studium ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Für entsprechend Berufserfahrene ohne Abitur existiert laut §11 Berliner Hochschulgesetz auch die Möglichkeit eines Hochschulzugangs.
Bewerbung und Einschreibung
Der Studienbeginn ist auschließlich zum Wintersemester möglich. Im zentralen Portal für Studieninteressierte finden Sie alle Informationen zum Bewerbungsverfahren.
Wer zum Studium zugelassen wird, erwirbt den Studierendenstatus durch Einschreibung (Immatrikulation) an der Universität.
Tage der offenen Tür
Einmal im Jahr finden zentrale "Tage der offenen Tür" statt. Neben Informationsveranstaltungen für Schüler*innen und andere Studieninteressierte zu allgemeinen Fragen rund um das Studium wird auch der Studiengang Rechtswissenschaft vorgestellt. An diesen Tagen ist es möglich, ausgewählte Vorlesungen an der Juristischen Fakultät zu besuchen.
Ausbildungsziel: Volljurist*in
Die lange Ausbildung gliedert sich in ein fünfjähriges Studium und ein zweijähriges Referendariat. Die folgende Übersicht gibt einen Überblick:
Studium im Studiengang Rechtswissenschaften (4½ bis 5 Jahre)
- Grundstudium (erstes Jahr)
- Hauptstudium (zweites Jahr)
- Schwerpunktstudium (Spezialisierung, drittes Jahr)
- Universitäre Schwerpunktprüfung: Vertiefungsstudium (viertes Jahr) und staatliche Pflichtfachprüfung (½ Jahr)
- Abschluss: Erste Juristische Prüfung (sog. Referendarexamen)
Eventuell Wartezeit auf das Referendariat (ca. 1 Jahr)
- ggf. Zeit für ein Aufbaustudium im In- oder Ausland
Referendariat (Juristischer Vorbereitungsdienst, 2 Jahre)
- Plichtstation in Zivilsachen (4 Monate)
- Plichtstation in Strafsachen (3½ Monate)
- Plichtstation in der Verwaltung (3½ Monate)
- Plichtstation in einer Rechtsanwaltskanzlei (9 Monate)
- Pflichtstation in einem Berufsfeld nach Wahl (4 Monate)
- Abschluss: Zweite Juristische Prüfung (sog. Assessorexamen)
Tätigkeitsgebiete:
- Richter*in, Staatsanwältin*Staatsanwalt, Rechtsanwältin*Rechtsanwalt, in Privatwirtschaft und Verwaltung
Einsatzmöglichkeiten in:
- Versicherungen, Banken und Verbänden, Unternehmen (Verlage, Industrie, Kultur usw.), Ministerien, Bezirksämtern, Universitäten, Wirtschafts- und Steuerberatungen, Internationalen Organisationen
Ein Überblick über die Studieninhalte ist in der Studiengangsbeschreibung zu finden.
Bewerbung und Einschreibung
Der Studienbeginn ist auschließlich zum Wintersemester möglich. Im zentralen Portal für Studieninteressierte finden Sie alle Informationen zum Bewerbungsverfahren.
Wer zum Studium zugelassen wird, erwirbt den Studierendenstatus durch Einschreibung (Immatrikulation) an der Universität.