Berufsfeldbezogene Zusatzqualifikationen
Im Rahmen des rechtswissenschaftlichen Studiums müssen berufsfeldbezogene Zusatzqualifikationen erworben bzw. nachgewiesen werden:
- Schlüsselqualifikationen (BZQ I)
- fachorientierte Fremdsprachenkenntnisse (BZQ II)
- ein dreimonatiges Praktikum (BZQ III)
Die Lehrveranstaltungen können zu einem beliebigen Zeitpunkt besucht werden; eine möglichst frühzeitige Belegung wird empfohlen.