Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Universitäre Schwerpunktprüfung

Hier finden Sie einen Überblick über die Schwerpunktprüfung. Ausführlichere Informationen und ein Terminplan sind im Merkblatt zur Schwerpunkprüfungskampagne 2024/2025 (pdf) zu finden. Für Schwerpunktklausur und mündliche Prüfungen ist ein Hilfsmittelkatalog (pdf; Stand 18.11.2024) festgelegt.

Das Schwerpunktstudium wird mit der universitären Schwerpunktprüfung abgeschlossen. Sie besteht aus drei gleichgewichteten Prüfungsleistungen:

  • eine studienbegleitend anzufertigende fünfstündige Klausur (aus dem obligatorischen Angebot)
  • eine mündliche Prüfung (aus dem wahlobligatorischen Angebot)
  • eine studienbegleitend anzufertigende Studienarbeit (aus dem wahlobligatorischen oder dem obligatorischen Angebot). Ausführliche Hinweise finden Sie im Merkblatt zur Anfertigung der Studienarbeit (pdf).

Die Schwerpunktprüfung hat bestanden, wer nach Bildung des Durchschnitts der drei Teilpüfungen mindestens 4,0 Punkte erreicht hat. Es müssen zwei der drei Teilprüfungen bestanden sein.

Die Note der Schwerpunktprüfung geht mit 30% in die Gesamtnote der ersten juristischen Prüfung ein.
Hier finden Sie die Statistiken der Durchschnittsnoten der Schwerpunktprüfungen der letzten drei ausgewerteten Prüfungskampagnen (pdf; Stand 05.06.2024).

Zulassungsvoraussetzungen

Die Schwerpunktprüfung ist anmeldepflichtig!

Zur Schwerpunktprüfung wird nur zugelassen, wer die Zwischenprüfung (Module Zivilrecht I, Strafrecht I, Öffentliches Recht I) und das Modul Rechtswissenschaftliche Fallbearbeitung (= drei Hausarbeiten) bestanden hat. 

Das Schwerpunktzeugnis wird erst ausgestellt, wenn der Nachweis über die rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz (Modul BZQ II) vorliegt (§ 9 Abs. 4 PO 2015). Daher sollte dieser Nachweis spätestens vor dem Ablegen der letzten Prüfungsleistung im Prüfungsbüro eingereicht werden.

Anmeldung für die Schwerpunkte 1 bis 7

Die Anmeldung ist verbindlich und gilt für alle drei Prüfungsleistungen. Wer sich angemeldet hat, wird die Prüfungsteilleistungen innerhalb eines Jahres absolvieren. Ein Wechsel des Schwerpunktbereiches innerhalb dieses Zeitraumes ist grundsätzlich nicht möglich.

Die Anmeldung zur Schwerpunktbereichsprüfung (Klausur, mündliche Prüfung und Studienarbeit) ist nur durch Zusendung des Anmeldeformulares entweder per E-Mail von der HU-Mailadresse, per Einwurf in den Briefkastendes Prüfungsbüros  oder per Post möglich.   Für den Regeleinstieg  im Wintersemester ist dies Ende November/ Anfang Dezember, für den Quereinstieg im Sommersemester im April vorgesehen. Die genauen Termine werden auf der Internetseite Aktuelles vom Prüfungsbüro veröffentlich.  

Der Rücktritt von der kompletten Schwerpunktprüfung ist bis zu acht Tage vor der Schwerpunktklausur (bei Prüfungsanmeldung zum Regeleinstieg)  bzw. vor der mündlichen Prüfung (bei Prüfungsanmeldung zum Quereinstieg)  möglich. Der Rücktritt muss dem Prüfungsbüro in Textform (per E-Mail von der HU-Mail-Adresse oder per Post) erklärt werden.

Anmeldung für Schwerpunkt 8 (Auslandsschwerpunkte)

Das Anmeldeverfahren findet am Ende des ersten Semesters des Auslandsstudiums in den letzten zwei Februarwochen statt und wird online über AGNES abgewickelt. Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt zum Anmeldeverfahren für die Auslandsschwerpunkte (pdf).

Zur Beachtung: Die Tabellen zur Notenumrechnung befinden sich in regelmäßiger Evaluation.

Zulassung

Nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen wird ein schriftlicher Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid per Post an die beim Immatrikulationsbüro angegebene Adresse versandt.

In den Schwerpunkten 1 bis 7 erstreckt sich die Zulassung auf die drei Teilprüfungen Klausur, mündliche Prüfung und Studienarbeit.

Ablauf (Schwerpunkte 1 bis 7)

Das Schwerpunktstudium beginnt im Wintersemester. Allerdings ist im Ausnahmefall auch der Einstieg zum Sommersemester möglich. Für die Schwerpunkte 6 und 7 kommt der Quereinstieg allerdings  aus inhaltlichen Gründen nicht in Betracht. Wer diese Variante dennoch für sich wählen möchte, sollte sich unbedingt durch die Professorinnen und Professoren beraten lassen.

Regelverlauf (Beginn im Wintersemester):

  • Ende November / Anfang Dezember: Anmeldung
  • Februar/März: Klausur (fünfstündig, obligatorischer Prüfungsstoff)
  • März und April: Studienarbeit (6 Wochen Bearbeitungszeit)
  • April: Meldung der belegten Lehrveranstaltungen des wahlobligatorischen Bereichs für die mündliche Prüfung
  • Juli: Mündliche Prüfung (wahlobligatorischer Prüfungsstoff)
  • August und September: Studienarbeit (6 Wochen Bearbeitungszeit)

Quereinstieg (Beginn im Sommersemester):

  • April: Anmeldung sowie Meldung der belegten Lehrveranstaltungen des wahlobligatorischen Bereichs für die mündliche Prüfung
  • Juli: Mündliche Prüfung (wahlobligatorischer Prüfungsstoff)
  • August und September: Studienarbeit (6 Wochen Bearbeitungszeit)
  • Februar: Klausur (fünfstündig, obligatorischer Prüfungsstoff)

Studienarbeit

Die Studienarbeit wird entweder vor oder nach einer entsprechend ausgewiesenen Lehrveranstaltung ausgegeben. Sie kann in der Regel am Ende des ersten oder am Ende des zweiten Semesters des Schwerpunktstudiums absolviert werden; im Falle des Quereinstiegs muss die Studienarbeit aus organisatorischen Gründen im Anschluss an das Sommersemester geschrieben werden. Nähere Informationen zur Themenausgabe in den einzelnen Veranstaltungen sind bei den Lehrenden zu erhalten.

Im Februar gibt es nur einen Ausgabetermin für die Studienarbeit und im März einen bestimmten Abgabetermin. Für Studienarbeiten im Sommer gibt es zwei Ausgabetermine: einen im Juli mit Abgabe im August und einen im August mit Abgabe im September.

Wiederholungsmöglichkeit

Die Schwerpunktprüfung kann bei Nichtbestehen einmal insgesamt wiederholt werden.

Nach nicht bestandener Schwerpunktprüfung besteht die Möglichkeit, den Schwerpunkt für den Wiederholungsversuch zu wechseln.