Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Examensvoraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen für die Anmeldung zur Ersten juristischen Prüfung nachgewiesen werden:

  • Mindestens zwei Jahre Studium der Rechts­wissenschaft an einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland, davon die letzten zwei Semester an einer Universität des Landes Berlin oder Brandenburg, im Fach Rechtswissenschaft (Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung, § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 JAG 2003)
  • 2. Fachsemester: Abschluss des Grundstudiums durch die Zwischenprüfung, die sich aus den Modulabschlussprüfungen in den Grundstudiumsmodulen Zivilrecht I (Z I-Klausur), Öffentliches Recht I (Ö I-Klausur) und Strafrecht I (S I-Klausur) zusammensetzt (Zulassungsvoraussetzung für die universitäre Schwerpunktprüfung, § 9 Abs. 2 PO 2015; Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung, §6 Abs. 1 Nr. 3 JAG 2003).
  • 1. bis 3., spätestens 4. Fachsemester: Bestandene Modulabschlussprüfung im Modul Rechtswissenschaftliche Fallbearbeitung (je eine Hausarbeit in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht; Zulassungsvoraussetzung für die universitäre Schwerpunktprüfung, § 9 Abs. 2 PO 2015)
  • Bis zum 5. Fachsemester, spätestens vor der letzten Teilprüfung im Schwerpunkt: Nachweis über das erfolgreich abgschlossene Modul Fachorientierte Fremdsprachenkenntnisse (BZQ II) im Umfang von 5 Studienpunkten (fremdsprachige rechtswissenschaftlichen Lehrver­anstaltungen, rechtswissenschaftlich ausge­richtete Sprachkurse oder Auslandsstudium; Zulassungsvoraussetzung für die universitäre Schwerpunktprüfung, § 5 Abs. 3 JAG 2003, § 9 Abs. 4 PO 2015)
  • 1. oder 2. Fachsemester (auch später möglich): Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen zu Schlüsselqualifikationen im Rahmen des Moduls BZQ I im Umfang von vier Leistungspunkten (z.B. Gesprächsführung, Kommunikationstraining etc.; Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung, § 6 Abs. 1 Nr. 6 JAG 2003)
  • 1. oder 2. Fachsemester (auh später möglich): Bestandene Modulabschlussprüfung des Grundlagenmoduls (2 bestandene Klausuren; Zulassungsvoraussetzung für die  staatliche Pflichtfachprüfung, § 6 Abs. 1 Nr. 5 JAG 2003)
  • 3./4. Semester: Bestandene Modulabschlussprüfungen der Pflichtfachmodule des Hauptstudiums (Z II-Klausur, Z III-Klausur, S II-Klausur, Ö II-Klausur und Ö III-Klausur; Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung, § 6 Abs. 1 Nr. 4 JAG 2003)
  • Nachweis über ein dreimonatiges Prakti­kum im In- oder Ausland (= Modul BZQ III; Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung, § 6 Abs. 1 Nr. 7 JAG 2003)