Examensvoraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen für die Anmeldung zur Ersten juristischen Prüfung nachgewiesen werden:
- Mindestens zwei Jahre Studium der Rechtswissenschaft an einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland, davon die letzten zwei Semester an einer Universität des Landes Berlin oder Brandenburg, im Fach Rechtswissenschaft (Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung, § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 JAG 2003)
- 2. Fachsemester: Abschluss des Grundstudiums durch die Zwischenprüfung, die sich aus den Modulabschlussprüfungen in den Grundstudiumsmodulen Zivilrecht I (Z I-Klausur), Öffentliches Recht I (Ö I-Klausur) und Strafrecht I (S I-Klausur) zusammensetzt (Zulassungsvoraussetzung für die universitäre Schwerpunktprüfung, § 9 Abs. 2 PO 2015; Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung, §6 Abs. 1 Nr. 3 JAG 2003).
- 1. bis 3., spätestens 4. Fachsemester: Bestandene Modulabschlussprüfung im Modul Rechtswissenschaftliche Fallbearbeitung (je eine Hausarbeit in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht; Zulassungsvoraussetzung für die universitäre Schwerpunktprüfung, § 9 Abs. 2 PO 2015)
- Bis zum 5. Fachsemester, spätestens vor der letzten Teilprüfung im Schwerpunkt: Nachweis über das erfolgreich abgschlossene Modul Fachorientierte Fremdsprachenkenntnisse (BZQ II) im Umfang von 5 Studienpunkten (fremdsprachige rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen, rechtswissenschaftlich ausgerichtete Sprachkurse oder Auslandsstudium; Zulassungsvoraussetzung für die universitäre Schwerpunktprüfung, § 5 Abs. 3 JAG 2003, § 9 Abs. 4 PO 2015)
- 1. oder 2. Fachsemester (auch später möglich): Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen zu Schlüsselqualifikationen im Rahmen des Moduls BZQ I im Umfang von vier Leistungspunkten (z.B. Gesprächsführung, Kommunikationstraining etc.; Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung, § 6 Abs. 1 Nr. 6 JAG 2003)
- 1. oder 2. Fachsemester (auh später möglich): Bestandene Modulabschlussprüfung des Grundlagenmoduls (2 bestandene Klausuren; Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung, § 6 Abs. 1 Nr. 5 JAG 2003)
- 3./4. Semester: Bestandene Modulabschlussprüfungen der Pflichtfachmodule des Hauptstudiums (Z II-Klausur, Z III-Klausur, S II-Klausur, Ö II-Klausur und Ö III-Klausur; Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung, § 6 Abs. 1 Nr. 4 JAG 2003)
- Nachweis über ein dreimonatiges Praktikum im In- oder Ausland (= Modul BZQ III; Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung, § 6 Abs. 1 Nr. 7 JAG 2003)