Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

BAföG / Bildungskredit

Die Informationen auf dieser Seite gelten nur für Studierende des Studiengangs Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel „Erste Juristische Prüfung“ (PO 2008 /PO 2015).

I. BAföG

Die Bundesausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ist eine staatliche Unterstützung, die zur einem Hälfte aus einem zinslosen Kredit, der unter sehr günstigen Konditionen zurückgezahlt werden kann, und zur anderen Hälfte aus einem staatlichen Zuschuss besteht. Nähere Informationen sind beim Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Berlin (BAföG-Abteilung) erhältlich.

Nach Vollendung des vierten Fachsemesters muss dem BAföG-Amt der Leistungsstand mitgeteilt werden. Welche Leistungen bis zu welchem Fachsemester zu erbringen sind, entnehmen Sie bitte unseren untenstehenden Hinweisen für BAföG-Empfänger.

Zur Feststellung dieses Leistungsstandes muss das Formblatt 5 (Bescheinigung gemäß § 48 BAföG) mit den persönlichen Daten und Angabe einer E-Mail-Adresse des Antragstellers im Prüfungsbüro eingereicht werden.

Zur Bewilligung nach § 48 BAföG müssen entsprechende Leistungen nachgewiesen werden. Die nachzuweisenden Studienleistungen hängen vom Studiengang und vom Fachsemester ab:

  • am Ende des 4. Fachsemesters:

    • Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung
    • Aus dem Modul Rechtswissenschaftliche Fallbearbeitung: 2 Hausarbeiten
    • Modul Grundlagen oder 2 Hauptstudiumsmodule oder eine Teilleistung des Grundlagenmoduls und 1 Hauptstudiumsmodul
  • am Ende des 5. Fachsemesters:

    • Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung
    • Modul Rechtswissenschaftliche Fallbearbeitung
    • Modul Grundlagen und 1 Hauptstudiumsmodul oder 3 Hauptstudiumsmodule oder eine Teilleistung des Grundlagenmoduls und 2 Hauptstudiumsmodule
  • am Ende des 6. Fachsemesters:

    • Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung
    • Modul Rechtswissenschaftliche Fallbearbeitung
    • Modul Grundlagen und 2 Hauptstudiumsmodule oder 4 Hauptstudiumsmodule oder eine Teilleistung des Grundlagenmoduls und 3 Hauptstudiumsmodule
  • am Ende des 7. Fachsemesters:

    • Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung
    • Modul Rechtswissenschaftliche Fallbearbeitung
    • Modul Grundlagen und 3 Hauptstudiumsmodule oder 5 Hauptstudiumsmodule oder eine Teilleistung des Grundlagenmoduls und 4 Hauptstudiumsmodule
  • am Ende des 8. Fachsemesters:

    • Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung
    • Modul Rechtswissenschaftliche Fallbearbeitung
    • Modul Grundlagen
    • 5 Hauptstudiumsmodule
    • Modul BZQ I
    • Modul BZQ II

II. Bildungskredit

Durch das Bildungskreditprogramm wird ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Unterstützung von Studierenden sowie Schülerinnen und Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen angeboten, der neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als weitere Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung zur Verfügung steht. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seiner Eltern.

Der Bildungskredit wird schriftlich beim Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln beantragt oder im Internet unter http://www.bildungskredit.de/.

Der für die Antragstellung benötigte „Zwischenprüfungsvordruck“ muss durch das Prüfungsbüro bestätigt werden. Dazu ist der mit den persönlichen Daten versehene Vordruck während der Sprechzeiten im Prüfungsbüro mit allen notwendigen Unterlagen einzureichen.