Grundstudium (1. und 2. Semester)
Die regelmäßige Studiendauer des Grundstudiums beträgt zwei Semester. Es besteht insgesamt aus fünf Modulen:
- jeweils ein Modul in den Pflichtfächern Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht
- ein Modul der Rechtswissenschaftlichen Fallbearbeitung
- ein Modul der Grundlagen des Rechts
Es ist sinnvoll, darüber hinaus bereits im Grundstudium Lehrangebote des Moduls BZQ II (Fremdsprachenkenntnisse) wahrzunehmen.