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Prüfungsergebnisse / Leistungsnachweise
- Studierende im Studiengang Rechtswissenschaft: Die Ergebnisse aller fakultätsinternen Studien- und Prüfungsleistungen werden automatisch in das Prüfungskonto eingegeben. Die Ergebnisse fakultätsexterner Studien- u. Prüfungsleistungen, inklusive Fremdsprachiges Rechtsstudium (FRS), sind i.d.R. den jeweiligen Leistungsnachweisen zu entnehmen. Diese werden von den Dozenten ausgestellt. Die Leistungsnachweise (Original und Kopie) müssen dem Prüfungsbüro vorgelegt werden. Die Ergebnisse werden in das Prüfungskonto eingegeben und in Leistungsübersichten zusammengefasst. Das Prüfungsbüro stellt amtliche Leistungsübersichten aus. Eine Aushändigung der Unterlagen erfolgt aus Datenschutzgründen nur nach Vorlage eines Lichtbildausweises (siehe auch Rückgabe und Einsichtnahme).
- Studierende der LL.M./M.LL.P.-Studiengänge, der „Grundkenntnisse des Deutschen Rechts“ sowie Sokrates-/Erasmus-Studierende: Die Ergebnisse werden über die Sekretariate der Professuren bekannt gegeben und bestätigt.