Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Rückgabe / Einsichtnahme / Gegenvorstellung

Rückgabe korrigierter Arbeiten / Einsichtnahme Schwerpunkt

Modulabschlussklausuren:
Diese werden in der Regel an gesonderten Besprechungsterminen besprochen. Bestandene Klausuren werden am Besprechungstermin – danach bei den jeweiligen Lehrstühlen – ausgegeben. Nicht bestandene Klausuren können im Prüfungsbüro in der Abholsprechstunde abgeholt werden. Nicht abgeholte Arbeiten werden drei Semester (18 Monate) nach dem Klausurtermin vernichtet, § 117 Abs. 2 S. 2 Fächerübergreifende Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU).

Hausarbeiten:
Die Bewertungsbegründungen der digital abgewickelten Hausarbeiten werden über das Prüfungsmoodle bekannt gegeben.

Arbeiten der Schwerpunktprüfung:
Keine Rückgabe - es wird digitale Einsichtnahme in Studienarbeit und Schwerpunktklausur gewährt. Aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes bitten wir Sie, den Antrag auf Einsichtnahme erst zu stellen, nachdem beide Prüfungsleistungen benotet wurden. Der Antrag auf Einsichtnahme ist von der HU-E-Mail-Adresse an das Prüfungsbüro zu richten. Wir bemühen uns, Ihnen innerhalb von drei Wochen nach Antragstellung, die Unterlagen zuzusenden. Von Nachfragen vor Ablauf dieser Frist bitten wir abzusehen.

 


Gegenvorstellung 

Gegen Bewertungen von Prüfungs- oder Studienleistungen kann eine Gegenvorstellung (Remonstration) erhoben werden. Das Remonstrationsverfahren ist in § 118 ZSP-HU geregelt. Wir empfehlen, die Remonstrationen von Klausuren und Hausarbeiten schnellstmöglich nach dem Besprechungstermin einzureichen. Remonstrationen von Leistungen der Schwerpunktprüfung müssen innerhalb von drei Monaten nach Zugang des Schwerpunktzeugnisses oder des Bescheides über das Nichtbestehen erhoben werden, § 118 Abs. 1 ZSP-HU.

Folgende Unterlagen müssen im Prüfungsbüro eingereicht werden:

  • Modulabschlussklausuren: Original der Arbeit und Kopie (mit Votum), formlose Gegenvorstellung in zweifacher Ausfertigung
  • Hausarbeiten: Hausarbeit mit Votum, formlose Gegenvorstellung in zweifacher Ausfertigung
  • Schwerpunktklausur: anonymisierte formlose Gegenvorstellung (mit Nennung der Matrikelnummer) in dreifacher Ausfertigung
  • Studienarbeit:formlose Gegenvorstellung in dreifacher Ausfertigung  

Die Entscheidung über die Gegenvorstellung wird in der Regel innerhalb von acht Wochen nach Antragseingang durch schriftlichen Bescheid an die auf AGNES hinterlegte Adresse bekannt gegeben, § 118 Abs. 4 ZSP-HU.