Prüfungstermine
Sie finden alle aktuellen Prüfungstermine in der Terminübersicht des laufenden Semesters über
Für die Pflichtmodule im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht werden jeweils drei Prüfungstermine angeboten (Link zu einem tabellarischen Überblick; pdf). Erster und zweiter Termin sind frei wählbar (§ 30 Abs. 7 BerlHG). Es wird dringend empfohlen, den ersten Termin wahrnehmen. Der zweite Termin ist gleichzeitig die erste Wiederholungsmöglichkeit für Studierende, welche die Klausur am ersten Termin geschrieben und nicht bestanden haben.
Achtung: Der dritte Termin ist als Wiederholungstermin nur für diejenigen geöffnet, welche bereits angemeldet waren und die Prüfung nicht bestanden haben oder aufgrund eines vom Prüfungsausschuss anerkannten Verhinderungsgrundes nicht mitschreiben konnten. Eine Ausnahme gilt nur für Hochschulwechsler*innen, die auf besonderen Antrag (per E-Mail an das Prüfungsbüro) zu Wiederholungsterminen zugelassen werden, um eine Verlängerung der Studienzeit durch den Hochschulwechsel zu vermeiden.
Im Krankheits- oder Nichtbestehensfall können Sie frei wählen, ob Sie die Prüfung an einem Wiederholungstermin oder den nächsten regulären Terminen nachschreiben möchten.
Zivilrecht I, Strafrecht I, Öffentliches Recht I (Abschluss im 2. Semester)
1. Termin: Juli/ August (Ende des Sommersemesters)
2. Termin: Anfang Oktober (Beginn des Wintersemesters)
Wiederholungstermin: Februar/März (Ende des Wintersemesters)
Zivilrecht II und Öffentliches Recht III (Abschluss im 3. Semester)
1. Termin: Februar/März (Ende des Wintersemesters)
2. Termin: Mai/Juni (erste Hälfte des Sommersemesters)
Wiederholungstermin: Anfang Oktober (Beginn des Wintersemesters)
Öffentliches Recht II, Strafrecht II und Zivilrecht III (Abschluss im 4. Semester)
1. Termin: Juli/ August (Ende des Sommersemesters)
2. Termin: Anfang Oktober (Beginn des Wintersemesters)
Wiederholungstermin: Februar/März (Ende des Wintersemesters)
Für das Grundlagenmodul werden keine gesonderten Wiederholungstermine angeboten. Systematische und historische Fächer können in jedem Semester belegt und mit einer Prüfung abgeschlossen werden.
Hausarbeiten im Rahmen des Moduls Rechtswissenschaftliche Fallbearbeitung können in jeder vorlesungsfreien Zeit wiederholt werden.