Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Unterschwerpunkt 4a – Immaterialgüterrecht

Obligatorische Inhalte

  • Patentrecht
  • Markenrecht
  • Urheberrecht
  • Deutsches und Europäisches Wettbewerbsrecht (Kartellrecht)

Wahlobligatorische Inhalte

Das Angebot ist nicht festgelegt und i.d.R. zum Semesterbeginn dem Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen. Das Archiv des Vorlesungsverzeichnisses gibt einen Überblick über das Angebot der letzten Semester.

Beschreibung

Der Schwerpunkt 4a führt in die Grundlagen des Gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts ein. Dabei werden die wichtigsten Rechte des geistigen Eigentums, nämlich Patente, Marken und Urheberrechte sowie deren Nebengebiete studiert. Im Patentrecht werden die technischen Schutzrechte im Hinblick auf Schutzfähigkeit, Schutzvoraussetzungen, sachlichen Schutzumfang, Erteilungsverfahren, Übertragbarkeit, Lizenzierbarkeit, Durchsetzung vermittelt. Ähnliches gilt für das Markenrecht, in dem Markenfähigkeit, Markenarten, Schutzerlangung und Schutzvoraussetzungen, Übertragung und Lizenzierung sowie Durchsetzung eine Rolle spielen. Entsprechend werden im Urheberrecht die schützbaren Werkkategorien, deren Schutzvoraussetzungen, Urheberpersönlichkeitsrechte, Verwertungsrechte und ihre Einschränkungen sowie das Urhebervertragsrecht behandelt. Da das Immaterialgüterrecht wie kaum ein anderes Gebiet des Zivilrechts von europarechtlichen und internationalrechtlichen Vorschriften überlagert ist, wird diesen Bezügen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die Immaterialgüterrechte werden in Abgrenzung zur grundsätzlichen Wettbewerbs- und Nachahmungsfreiheit diskutiert. Im Schwerpunkt werden die rechtlichen und ökonomischen Eckpfeiler eines Systems unverfälschten Wettbewerbs vorgestellt und in das deutsche und europäische Wettbewerbsrecht (Kartellrecht) eingeführt. Die besonderen Zielsetzungen des Kartellrechts, das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen ("Kartellverbot"), das Verbot des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen und die Fusionskontrolle werden behandelt.

Im wahlobligatorischen Teil des Schwerpunktes 4a werden die vier Kernfächer, die der Schwerpunkt enthält, aufgegriffen und durch ergänzende Veranstaltungen vertieft und erweitert. Die Studierenden haben auf diese Weise die Möglichkeit, ihre Kenntnisse auf dem Gebiet des Immaterialgüterrechts entweder in einem ganz bestimmten Bereich des Schwerpunktes - z.B. des Patentrechts - zu vertiefen oder aber eine Vertiefung in zwei oder mehr der Kernbereiche anzustreben und auf diese Weise die Vernetzung des Immaterialgüter- und Wettbewerbsrechts, die im obligatorischen Teil beginnt, nun im wahlobligatorischen Teil fortsetzen. Möglich ist auch die Wahl übergreifender Veranstaltungen, die alle Kernfächer betreffen, bspw. Vertiefungen zum internationalen Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht einschließlich des Kollisionsrechts. Damit erweist sich der Schwerpunkt 4a als außerordentlich variantenreich und praxisorientiert