Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Schwerpunkt 5 – Staat und Verwaltung im Wandel

Obligatorische Inhalte

  • Umwelt- oder Informationsrecht
  • Vergleichendes Verwaltungs- und Verfassungsrecht
  • Europäisches Verwaltungsrecht
  • Entwicklungslinien im Öffentlichen Recht

Wahlobligatorische Inhalte

Das Angebot ist nicht festgelegt und i.d.R. zum Semesterbeginn dem Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen. Das Archiv des Vorlesungsverzeichnisses gibt einen Überblick über das Angebot der letzten Semester.

Beschreibung

Der Schwerpunkt „Staat und Verwaltung im Wandel“ vertieft und verbreitert das Verständnis des Verfassungs- und Verwaltungsrechts und ermöglicht eine Fokussierung auf bestimmte Interessenrichtungen. Für die Vertiefung werden die Analyse von Entwicklungen und der Vergleich mit anderen Rechtsordnungen und der europäischen Ebene genutzt. Eine Verbreiterung erfolgt durch die exemplarische Darstellung eines Bereichs modernen Verwaltungsrechts sowie die Möglichkeit, neue Felder des Verfassungs- und Verwaltungsrechts kennen zu lernen.

Im obligatorischen Teil des Winters steht die Vertiefung des Verständnisses im Vordergrund, indem neue Perspektiven auf das Verfassungs- und Verwaltungsrecht eröffnet werden. Mit dem Umwelt- oder Informationsrecht wird in einem konkreten Bereich aufgezeigt, wie Verfassungs- und Verwaltungsrecht auf zentrale gesellschaftliche Problemlagen reagieren und mit welchem Instrumentarium das moderne Verwaltungsrecht versucht, die Probleme zu lösen. Der Rechtsvergleich verdeutlicht die Wertungen und Zusammenhänge des deutschen Rechts im Kontrast zu einer anderen Rechtsordnung. Das Europäische Verwaltungsrecht ist beim Blick auf das Eigenverwaltungsrecht der EU ein weiterer Vergleichsbereich und erlaubt beim Blick auf das europäische Sekundärrecht viele scheinbar punktuelle Veränderungen im deutschen Verwaltungsrecht als Folgen systematischer europäischer Rechtsentwicklung zu verstehen. Die Entwicklungslinien im Öffentlichen Recht zeigen auf, welche Dynamik das Zusammenspiel der Rechtsebenen für Verwaltungs- und Verfassungsrecht auslöst und wie sich die Dogmatik dadurch fortentwickelt. Exemplarisch werden die Prozesse der Durchdringung des Verwaltungsrechts durch das Verfassungsrecht (Konstitutionalisierung) und die Durchdringung des nationalen Rechts durch das europäische und internationale Recht (Europäisierung/Internationalisierung) untersucht und die Mechanismen aufgezeigt, mittels derer die Impulse des jeweils vorrangigen Rechts dogmatisch im Verfassungs- und Verwaltungsrecht verarbeitet werden.

Im Wahlprogramm des Sommers werden je nach Interesse verschiedene Pfade der Vertiefung und/oder Verbreiterung ermöglicht.  Eine Verbreiterung im Verwaltungs- und Verfassungsrecht ist durch Angebote zu verschiedenen Bereichen des Besonderen Verwaltungsrechts sowie im internationalen Verwaltungsrecht und hinsichtlich spezieller Verfassungsbereiche möglich. Beispiele sind das Medien-, Umwelt- oder Sozialrecht sowie das Finanzverfassungsrecht. Spezielle Thematiken insbesondere in Seminaren ermöglichen daneben auch eine Vertiefung in beiden Bereichen. Dies betrifft insbesondere die Rechtsvergleichung, Einzel- oder Querschnittsfragen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts sowie die Sicht anderer Wissenschaften (Governance-Forschung, Regulierungstheorie; Verwaltungslehre und Bürokratieforschung; ökonomische Analyse; Geschichte) und der Praxis auf Staat und Verwaltung.

 

Die Modulbeschreibung finden Sie in der Studienordnung von 2008, zuletzt geändert am 25. September 2015 und in der Studienordnung von 2015.