Auswahlkriterien für Hochschulwechselbewerber
In höheren Fachsemestern werden freie Studienplätze durch den Vergleich der in einzelnen Studienabschnitten eingeschriebenen Studierenden mit der vorhandenen Ausbildungskapazität ermittelt. Sofern die Anzahl der Bewerber/innen die Zahl der freien Studienplätze übersteigt, also eine Auswahl erforderlich wird, erfolgt die Bestimmung der Rangfolge nach bisherigen Studienleistungen sowie sozialen, insbesondere familiären und wirtschaftlichen Gründen; im Übrigen entscheidet bei Ranggleichheit das Los. (geregelt im Berliner Hochschulzulassungsgesetz – BerlHZG)
Härtefallanträge aus sozialen Gründen (Schwangerschaft, Behinderung, Pflege von Angehörigen u.a.), in denen von den Bewerbern nachgewiesen wird, dass eine Ablehnung zu einer unzumutbaren Härte führt, werden vorrangig vor allen anderen Bewerbern berücksichtigt.