Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Hochschulwechsel durch Studienplatztausch

Innerhalb der zulassungsbeschränkten Fachsemester ist der Ortswechsel auch durch den Studienplatztausch möglich. Ein Studienplatztausch kann nur erfolgen, wenn beide Tauschpartner/innen im selben Fachsemester bzw. Studienabschnitt (siehe auch Auswahlkriterien) studieren. Wenn Sie ein/e Tauschpartner/in gefunden haben, ist der Tauschantrag formlos an die Studierendenverwaltung / Sachgebiet Zulassungen zu richten. Der Tauschantrag muss für das Wintersemester bis 30. September des Jahres bzw. für das Sommersemester bis zum 31. März des Jahres dort eingegangen sein. Die Humboldt-Universität zu Berlin vermittelt keine Tauschpartner/innen.

Für den Tausch im ersten Fachsemester gilt, dass der/die Tauschpartner/in die NC-Voraussetzungen der Humboldt-Universität zu Berlin erfüllen muss. Antragsteller/in an der Humboldt-Universität zu Berlin ist derjenige bzw. diejenige, der bzw. die an diese Universität wechseln möchte.

Unabhängig von Aushängen in den Universitäten oder Zeitungsanzeigen bieten bei der Suche nach einem Tauschpartner auch folgende Organisation Hilfe an:

Verein zur Förderung studentischer Belange (VSB)
Büro für Studienplatztausch
Fronhof 1
53520 Reifferscheid
02691 - 9326430

Website: http://www.studienplatztausch.de/