Fachanwaltstitel gewerblicher Rechtsschutz/Urheber- und Medienrecht
Informationen zum Fachanwaltstitel
Durch die Teilnahme am LL.M.-Studiengang "Immaterialgüterrecht und Medienrecht" können zugleich die theoretischen Kenntnisse nach § 4 Fachanwaltsordnung (FAO) erlangt werden, die zum Erhalt des Fachanwalts erforderlich sind.
Der Besuch der Veranstaltungen des 1. Semester vermittelt die theoretischen Kenntnise für den Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Das erfolgreiche Absolvieren des 2. Semesters entspricht der Ausbildung zum Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.
Gasthörerschaft
Sollte der LL.M.-Abschluss nicht angestrebt werden, können auch lediglich die Veranstaltungen des 1. Semesters besucht werden, um so die theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt im gewerblichen Rechtsschutz zu erwerben, bzw. entsprechend die Veranstaltungen des 2. Semesters für den Fachanwalt im Urheber- und Medienrecht.
Bewerbungen
Wegen der inhaltlichen und organisatorischen Verknüpfung mit dem Programm des Studienganges ist für die Teilnahme am ersten bzw. zweiten Semetser als Fachanwaltslehrgang eine Bewerbung wie für den Studiengang bis zum 31.07.2020 einzureichen.