Humboldt-Universität zu Berlin - Immaterialgüterrecht und Medienrecht

Fachanwaltsfortbildung nach § 15 FAO

 

Nach § 15 Fachanwaltsordnung (FAO) besteht für FachanwältInnen eine Fortbildungspflicht. Diese kann durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen von insgesamt 15 Zeitstunden erfüllt werden. Die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität bietet dazu Veranstaltungen an, die als Fachanwaltsfortbildung nach § 15 FAO angerechnet werden können.

Nach Ende der Veranstaltung werden Zertifikate ausgehändigt, die der zuständigen Rechtsanwaltskammer als Nachweis der Teilnahme an der Fortbildung vorgelegt werden können. Die Anerkennung obliegt der jeweiligen Rechtsanwaltskammer. 

 

Kommende Veranstaltungen

  • Die nächste Fachanwaltsfortbildung findet voraussichtlich im Gewerblichen Rechtsschutz am Samstag, den 16. Mai 2020 bei Prof. Dr. Alexander von Mühlendahl, J.D., LL.M. statt. Thema dieser Veranstaltung ist: "Neue Rechtsprechung des Gerichts und des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Markenrecht".
    Anmeldungen erfolgen über imr@rewi.hu-berlin.de.

  • Wir versuchen, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie abgesagte Fachanwaltsfortbildung mit Dr. Robert Staats zum Thema "Das Recht der Verwertungsgesellschaften" vom 21. März 2020 nachzuholen.