Humboldt-Universität zu Berlin - Fachschaftsrat Jura

Bachelor of Laws (LL.B.)

Hier findet Ihr alle aktuellen Informationen zur Einführung des Bachelor of Laws (LL.B.) an der HU.

Aktuelles zum LL.B. 

(14.07.2020)

Nachdem es durch das Protokoll des Prüfungsausschusses bereits rege Diskussionen über das Thema “Einführung des Bachelors an der HU” gab, möchten wir an dieser Stelle weitere voreilige Schlüsse vermeiden und erklären, was mit der darin enthaltenen Aussage “Für die Einführung des Bachelors ab Oktober 2020 gibt es in absehbarer Zeit keine Kapazitäten” konkret gemeint ist:

Zunächst einmal bedeutet diese Aussage nicht, dass es keinen Bachelor an der Juristischen Fakultät der HU geben wird. Die Aussage meint vielmehr, dass die konkrete organisatorische Umsetzung durch das Prüfungsbüro – beispielsweise der individuelle Wechsel von der einen Prüfungsordnung in die andere – zunächst nicht in dem Ausmaß geschehen kann, wie es ursprünglich angedacht war.

Dies ist insbesondere den erschwerten Arbeitsbedingungen und der Mehrbelastung des Prüfungsbüros durch die andauernde Pandemie geschuldet. Beispiele dessen sind und waren vor allem die Planung der anstehenden Prüfungen, die digitale Abgabe von Studien- und Hausarbeiten oder die anfangs stark beschränkte Zutrittsmöglichkeit zur Fakultät. Hinzu kommt allerdings auch, dass das Prüfungsbüro seit Jahren unterbesetzt ist und daher – trotz Überstunden – einfach nicht die Kapazitäten hat, die es eigentlich bräuchte – auch vor der Pandemie.

Wir können euch aber versichern, dass dieses Problem bereits erkannt wurde und bereits von allen Seiten aktiv an einer Lösung gearbeitet wird!

Wir wollen euch daher schon jetzt darum bitten, den Bachelor – sobald er denn auch vonseiten des Senats beschlossen wurde – nur zu beantragen, wenn wirklich ein Bedarf besteht und nicht etwa “aus Prinzip”. So kann auch von Studierendenseite ein Teil zur Entlastung des Prüfungsbüros beigetragen werden.

Sobald es weitere Neuigkeiten gibt, werden wir euch natürlich sofort darüber informieren.

 

 

Update III zum Bachelor (LL.B.)

(10.05.2020)

Nachdem der LL.B. von der Fakultät nunmehr vollständig bestätigt wurde, arbeiten wir weiterhin daran die Einführung des Bachelors voranzutreiben. Der universitäre Gremienweg zur Aufnahme des LL.B. in die ZSP-HU (Rahmenordnung für Zulassung, Studium und Prüfung) steht bislang noch aus, soll aber Ende Mai 2020 abgeschlossen werden und muss dann noch von der Senatsverwaltung bestätigt werden.

Damit wird zur Einführung der rechtlichen Grundlage des LL.B. der Semesterbeginn des WiSe 2020/2021 anvisiert. Die praktische Umsetzung wird jedoch noch etwas mehr Zeit beanspruchen.

 

Werde ich noch vom LL.B profitieren?

Sollte alles klappen wie oben dargestellt, können die Studierenden mit Beginn des WiSe 2020/21 aus ihren jeweiligen alten Studienordnungen in die neue Ordnung wechseln.

Bei einem Wechsel aus der 2015er-Ordnung sollte dies völlig unproblematisch sein. Beim Wechsel aus der 2008er-Ordnung kann es zu minimalen Abweichungen (Grundlagenfächer und BZQ-I-Modul) kommen. Bei Studierenden der 2003er-Ordnung kann es durch den Wechsel möglicherweise dazu kommen, dass noch andere Module zu absolvieren sind.

Letztlich ist es nur wichtig im WiSe 2020/21 noch eingeschrieben zu sein. Alle, die ihr Studium vorher beendet haben können von der Einführung des LL.B. leider nicht mehr profitieren. Diejenigen, die das Staatsexamen endgültig nicht bestanden haben oder aus anderen Gründen im WiSe 2020/21 nicht mehr immatrikuliert sind, können ebenfalls nicht "nachdiplomiert" werden.

 

 

Update II zum Bachelor of Laws (LL.B.)

Liebe Studierende,

Nachdem es auch für uns für einige Zeit keine neuen Informationen hinsichtlich des Bachelors und der Bib-Öffnungszeiten seitens der Universitäts- sowie der Fakultätsverwaltung gab, wollen wir euch nun auf den neuesten Stand bringen:

Der LL.B. ist von der Fakultät bislang vollständig bestätigt worden. Gerade läuft die Abstimmung mit dem GJPA und der Justizsenatsverwaltung. Hier geht es darum, die Verwaltung vom Bachelor zu überzeugen, bzw. das genaue Konzept abzustimmen und politisch zu verabschieden, damit der LL.B. in die neue Prüfungsordnung 2020/21 aufgenommen wird. Dekan Prof. Heger ist laut eigener Aussage sehr positiv gestimmt, dass dieses Ziel erreicht wird. Wir sind weiterhin dran, den Bachelor für die nächste Studienordnung einzufordern. Wir können allerdings nicht versprechen, dass gerade die im 3. oder 5. Semester Studierenden davon bereits profitieren werden, setzen uns aber auch dafür ein. Da dies aber nun aber eine landespolitische Angelegenheit ist, könnt auch ihr zu einer Beschleunigung beitragen: Solltet ihr Parteimitglied einer der drei regierenden Parteien (SPD, Grüne, Linke) sein, könnt ihr das Thema gerne innerparteilich ansprechen und die zuständigen Menschen (z.B. den Justizsenator Behrendt von den Grünen oder Wissenschaftsstaatssekretär Krach von der SPD) in den jeweiligen Positionen auf die Notwendigkeit hinweisen

Update zum Bachelor of Laws (LL.B.)

(16. 04. 2019)

Liebe Studierende der juristischen Fakultät,

Letzten Donnerstag fand eine Fakultätsratssitzung statt, in der uns einige Neuigkeiten seitens des Dekanats und der Fakultätsverwaltung zur Einführung des Bachelor of Law mitgeteilt wurden.:
Es wird sicher zum Wintersemester 2020/21, eventuell auch früher, eine neue Studienordnung geben, die festlegt, dass man mit Abschluss des Schwerpunkts und dem Erreichen von 180 LP den Bachelor of Law verliehen bekommt.
Leider müssen wir euch mitteilen, dass eine rückwirkende Verleihung des Bachelors für alle Studierende, die im WS 2020/21 nicht mehr eingeschrieben sind, aus verwaltungsrechtlichen Gründen nicht im Bereich des Möglichen liegt.
Alle Studierende hingegen, die ab dem WS 2020/21 neu an der Fakultät eingeschrieben sein werden, fallen unter die neue Studienordnung und profitieren voll umfänglich von deren Regelungen.
Den aktuell Studierenden, die voraussichtlich im WS 2020/21 noch eingeschrieben sein werden, können vorerst keine Versprechungen gemacht werden, da das Modell erst final bestimmt, rechtlich geprüft und politisch abgesegnet werden muss und sich die Verwaltung darauf einstellen muss.
Wir, als neuer Fachschaftsrat, treten nach wie vor mit Nachdruck für die Einführung des LL.B. ein und werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass so viele von euch wie möglich, diesen zusätzlichen Abschluss bis 2020/21 erlangen können.
Bei Fragen und Anregungen stehen wir für euch gerne zur Verfügung!

Beschluss des Fakultätsrates

(12. 12. 2018)

Der Fakultätsrat spricht sich, vorbehaltlich der rechtlichen Zulässigkeit, für die Einführung eines integrierten Bachelor of Laws (LLB) aus und bittet die Verwaltung um Prüfung der Voraussetzungen binnen eines angemessenen Zeitraums. Er bittet auch darum, zu prüfen, ob eine rückwirkende Verleihung des Titels möglich ist.
Wir werden uns weiter für eine möglichst schnelle und reibungslose Einführung des Bachelor of Laws einsetzen!

Offener Brief an die Fakultätsleitung

(06. 11. 2018)

Nach mehreren sehr konstruktiven und positiven Gesprächen mit dem Dekan Prof. Heger zum Thema haben wir diesen offenen Brief an das Dekanat, den Fakultätsrat und die Professor*innen formuliert. Vielen Dank an dieser Stelle an den Dekan für Ihre Unterstützung.

 


Sehr geehrter Herr Prof. Heger,
sehr geehrte Damen und Herren des Fakultätsrates,
sehr geehrte Professorinnen und Professoren,           

 

seit einiger Zeit gibt es ihn bereits an der Universität Potsdam und an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), jetzt wird er auch an der der Freien Universität Berlin eingeführt: der Bachelor of Laws.
Als letzte Universität in Berlin und Brandenburg ist es auch für uns an der Zeit, diesen Schritt zu wagen. Wir, die Fachschaft der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, fordern die Einführung des integrierten Bachelors als zusätzlich möglichen Ab¬schluss vor dem Staatsexamen aus folgenden Gründen:
 
Die Anforderungen des Arbeitsmarktes haben sich geändert. Jenseits der klassischen juristi¬schen Berufe sind Rechtskenntnisse in vielen Berufen gefragt, ein abgeschlossenes Staats¬examen ist jedoch oft nicht erforderlich. Dies gilt beispielsweise für die Unternehmensberatung, Wirtschaftsverbände und den öffentlichen Dienst.
Mit einem LL.B. ist sicherlich noch nicht jeder Karriereweg eröffnet. Dafür aber die Möglichkeit, sich mit einem aufbauenden Masterstudium weiter zu spezialisieren und in eine andere Rich¬tung zu orientieren. Und das ohne nach mehreren Jahren des Studiums die Universität ohne Abschluss zu verlassen.
Ein Bachelor of Laws in Kombination mit einem politik-, sozial-, oder wirtschaftswissenschaft¬lichen Master stellt sich für nicht wenige Studierende im Laufe des Jura-Studiums als attraktive Alternative zum Staatsexamen heraus. Diesen Studierenden sollten wir den Weg nicht weiter versperren, sondern ihre bereits erbrachten Leistungen angemessen honorieren.
 
Wir wollen mit der Einführung eines integrierten Bachelors nicht die Abschaffung des Staats¬examens bezwecken. Mit der Forderung nach einem integrierten Bachelor wollen wir auch nicht den Bologna-Prozess auf die juristische Ausbildung ausweiten. Durch die Möglichkeit, seine erbrachten Leistungen in ECTS-Punkte umrechnen zu lassen, erleichtert man Studierenden die Aufnahme an einer Universität im Ausland. Internationale Vergleich¬barkeit der Leistungen zu schaffen halten wir auch im Jura-Studium für ein erstrebenswertes Ziel.
 
Aus unserer Sicht kann ein Bachelor für einige unserer Kommiliton*innen außerdem eine echte psychische Entlastung im ersten Staatsexamen darstellen. Die Durchfallquote im ersten Staatsexamen beträgt an der Humboldt-Universität nicht wie im Bundesdurchschnitt 29 %, sondern „nur“ 14 %. Nichtsdestotrotz stehen manche Kandidat*innen am Ende ohne einen Abschluss dar. Diese Angst prägt für Viele die Examensvorbereitung. Die Verleihung eines Bachelors vor dem Examen könnte diesen psychischen Druck zumindest abmildern.
 
Uns geht es in erster Linie um die Eröffnung neuer Möglichkeiten und Perspektiven für Studie¬rende mit interdisziplinären Interessen. Wir als Humboldt-Universität zu Berlin sollten durch die Einführung des Bachelor of Laws unseren Ruf als exzellente Hochschule am Standort Berlin aufrechterhalten und einer Abwanderung von Studierenden an andere Universitäten in der Region für die Verleihung eines LL.B. vorbeugen. Lassen Sie uns gemeinsam an einem integrierten Bachelor of Laws für unsere Universität arbeiten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Fachschaftsrat Jura