Humboldt-Universität zu Berlin - Fachschaftsrat Jura

Rechtsgrundlagen

Der Fachschaftsrat ist gem. § 1 Abs. 2 der Satzung der Fachschaft Jura die gewählte Vertretung der Fachschaft Jura (das sind alle Studierenden der Juristischen Fakultät) und gem. § 2 Abs. 2 der Satzung der Studierendenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin Organ derselben.
Die Studierendenschaft wiederum ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Universität. Somit ist der Fachschaftsrat öffentlich-rechtlicher Natur und Teil der HU.

Siehe außerdem: §§ 18, 19, 69 Abs. 1 BerlHG
 

Satzung der Fachschaft Jura

Die ursprüngliche Satzung wurde am 30. April 2014 vom Fachschaftsrat Jura im Amtsjahr 2014/15 beschlossen und von den nachfolgenden Fachschaftsräten durch Beschluss zu Beginn der jeweiligen Amtszeiten angenommen.

Die aktuelle Version (mit neuster Änderungen vom 28.12.2021) tritt am 01.01.22 in Kraft. 

Die letzte Urabstimmung der Satzung der Fachschaft Jura fand am 10. Februar 2016 statt.

Stimmberechtigt: 3254
abgegene Stimmzettel Satzung: 359
ungültig: 0
gültig: 359

Die Satzung wurde mit 271 Ja-Stimmen, also 8,36% der Stimmberechtigten angenommen und trat damit ab dem 11. Februar 2016 in Kraft.

Nein-Stimmen: 37; Enthaltungen: 51.

 

Satzungsänderungen

Am 14.12.2018 wurde die Satzung gem. § 10 Abs. 2 der Satzung dahingehend geändert, dass der Fachschaftsrat von sieben auf acht Mitglieder vergrößert wurde.

[Satzungsänderung vom 14.12.2018]

Am 06.02.2020 wurde die Satzung gemäß § 10 Abs. 2 geändert. Die Veröffentlichung erfolgte am 10.02.2020.

[Satzungsänderungen vom 06.02.2020]

Am 28.12.2021 wurde die Satzung gemäß § 13 Abs. 2 geändert. Die Änderung tritt ab 01.01.2022 in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgte am 28.21.2021.

[Satzungsänderungen vom 28.12.2021]