Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Dekanat

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Freitreppe an der nördlichen Wand des Foyers der Königlichen Bibliothek („Kommode“) am Bebelplatz. © 2017 Claudia Haarmann. All rights reserved.

Der Dekan ist gemäß § 70 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) neben dem Fakultätsrat ein Organ der Fakultät. Er vertritt gemäß § 72 BerlHG die Fakultät und führt deren Geschäfte in eigener Zuständigkeit. Er hat darauf hinzuwirken, daß die Mitglieder des Fachbereichs ihre dienstlichen Aufgaben, insbesondere ihre Lehr- und Prüfungsverpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen. Er erledigt, vorbehaltlich der Zuständigkeiten der Dienstbehörde und Personalstelle, die laufenden Personal- und Verwaltungsangelegenheiten des Fachbereichs. Er ist berechtigt, dem Personal, soweit es nicht Professoren und Professorinnen oder Einrichtungen des Fachbereichs zugewiesen ist, Weisungen zu erteilen. Der Dekan oder die Dekanin ist Vorsitzender des Fachbereichsrats. Er kann in unaufschiebbaren Angelegenheiten anstelle des Fachbereichsrats die unerläßlichen Entscheidungen und Maßnahmen treffen. Der Fachbereichsrat soll zudem gemäß § 71 BerlHG die Wahrnehmung von Aufgaben, die nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind, dem Dekan oder der Dekanin zur Erledigung übertragen.

Anschrift

Humboldt-Universität zu Berlin
Juristische Fakultät
Der Dekan
10099 Berlin

Kontakt

Telefon: (030) 2093 3301
Telefax: (030) 2093 3307
E-Mail: sekretariat.dekanat.rewi@hu-berlin.de
Sitz: Bebelplatz 2 (BE 2, „Kommode“), Raum 132