Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Frauenbeauftragte

Petra Krause

Foto: © Claudia Haarmann

 

Aufgabenbereich der dezentralen Frauenbeauftragten

 

  1. (Formale) Gleichstellung bei Einstellungs- bzw. Berufungsverfahren in den jeweiligen Statusgruppen
  2. Individuelle Förderung von Frauen aufgrund der Frauenförderrichtlinie
  3. Ansprechpartnerin für alle gleichstellungsbezogenen Themen in Arbeitsverhältnissen und in der Wissenschaft an der Juristischen Fakultät
  4. Gender und Diversität in der Lehre verbreiten, insbesondere in der juristischen Fallgestaltung (ab Sommer 2017)

Gern sind wir Ihre und Eure Ansprechpartnerinnen!


 

1. (Formale) Gleichstellung bei Einstellungs- bzw. Berufungsverfahren in den jeweiligen Statusgruppen

Die dezentrale Frauenbeauftragte achtet auf die (formale) Gleichstellung von Frauen in allen Bereichen der Fakultät. Sie wirkt darauf hin, dass Frauen aufgrund ihres Geschlechts keinen Benachteiligungen und Diskriminierungen ausgesetzt werden, zum Beispiel durch Teilnahme an Vorstellungsgesprächen, d.h. durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Lehrenden und dem Dekan. Das Diskriminierungsverbot gilt für Wissenschaftlerinnen ebenso wie für Studentinnen und Mitarbeiterinnen der Lehrstühle sowie in Technik und Verwaltung. 

Dafür sind spezielle gesetzliche Regelungen gegeben:

2. Individuelle Förderung von Frauen aufgrund der Frauenförderrichtlinie

Des weiteren ist durch eine Bestimmung innerhalb der Humboldt-Universität vorgegeben, dass jede Fakultät und jedes Institut 5 Prozent aus seinem Jahreshaushalt zur Frauenförderung zu Verfügung zu stellen hat. Die Juristische Fakultät hat sich mit der Gründung der Frauenförderkommission 2004 dieser Aufgabe explizit angenommen und eine Vergaberichtlinie ausgearbeitet, die Anfang 2005 in Kraft trat. 

Danach können Frauen an der Juristischen Fakultät gefördert werden, die projektbezogen akademische Arbeit durchführen möchten. Z.B. werden Kolloquien oder Workshops (allein oder in gemeinsamer Arbeit) zu einem juristischen Thema (bevorzugt mit Bezug zu Gender-Fragen), nachgearbeitete Vorträge von Tagungen oder Publikationen (außer der Dissertation) gefördert.

Es können auch Kinderbetreuungsmöglichkeiten bezuschusst werden, damit an den Lehrveranstaltungen teilgenommen werden kann.

3. Ansprechpartnerin für alle gleichstellungsbezogenen Themen in Arbeitsverhältnissen und in der Wissenschaft an der Juristischen Fakultät

Darunter fallen unter anderem auch Fragen der gendersensiblen Wissenschaftssprache, aber auch problematische Situationen im Universitätsalltag und/oder Arbeitsalltag. Die dezentrale Frauenbeauftragte steht auch bei entsprechenden Fragen zur Verfügung und ist Ansprechpartnerin der Mitarbeiter*innen der Fakultät.

4. Gender und Diversität in der Lehre verbreiten, insbesondere in der juristischen Fallgestaltung (ab Sommer 2017)

Ziel diesers vierten Aufgabenbereichs ist es, an der Juristischen Fakultät eine gendersensible und diverse Fallgestaltung weiter zu etablieren. Mitglieder der Fakultät, insbesondere auch Studentinnen, sind herzlich eingeladen, an diesem Ziel mitzuwirken.

Vorab an alle Student*innen:

  • „worst practice“-Fälle bitte melden: Wenn ihr AG-Fälle bekommt, in denen eurer Meinung nach stereotype Geschlechterollen und -bilder, diskriminierende Vorurteile/Bilder vorkommen, dann meldet euch bitte bei mir mit folgenden Infos: Name der AG/Vorlesung und Fallnummer.
  • „best practice“-Fälle mir bitte auch mitteilen: Wenn ihr Fälle bekommt, die besonders diskriminierungs- und stigmatisierungsfrei gestaltet sind, bitte auch diese bei mir melden mit Name der AG/Vorlesung und Fallnummer.
  • Insbesondere können „worst practice“-Fälle (also schlechte Vorbilder) auch unter  https://juristenausbildung.tumblr.com/ anonym „gemeldet“/veröffentlicht werden.
  • Eine hilfreiche Handreichung zur geschlechtsneutralen Fallgestaltung findet ihr von dem Gleichstellungsrat der Uni Frankfurt unter

    Handreichung zur geschlechtsneutralen Fallgestaltung_Gleichstellungsrat_UniFrankfurt

    (Sobald dieser Link in das http-Feld eingegeben und die Enter-Taste gedrückt wird, wird die pdf-Datei direkt heruntergeladen.)

Folgende "Kontrollfragen" können dazu dienen, die eigene Lehre mit dem Anspruch der Diversitätsfreundlichkeit und der Geschlechtsneutralität zu reflektieren:

Bezogen auf die Vermittlung der Inhalte:

  • Wird in den Begleitmaterialien (soweit vorhanden) auf die Benutzung geschlechtergerechter Sprache geachtet?
  • Werden in den Fällen vielfältige Lebensrealitäten (z.B. mit Blick auf Geschlecht, Alter, sexuelle Orientierung, den sozialen oder religiösen Hintergrund) abgebildet?

Bezogen auf das Auftreten der Lehrperson:

  • Achte ich als Lehrperson auf die Verwendung geschlechtergerechter Sprache
  • Gehe ich als Lehrperson schützend, fördernd und respektvoll mit den zahlreichen Lebenswirklichkeiten der Studierenden um?