Spanisches Recht
Der Kurs ist für alle Studierenden mit Spanischkenntnisschen interessant, richtet sich aber insbesonders an Studenten, die ein Auslandssemester in Spanien oder Südamerika planen. Für diese bietet der Kurs die Möglichkeit, sich schon an der Heimatuniversität mit der Materie des spanischen Rechts vertraut zu machen und sich so auf den Auslandsaufenthalt vorzubereiten.
Die Humboldt-Universität zu Berlin tauscht mit verschiedenen spanischen Partneruniversitäten Studenten aus.
Das Auslandsstudium sollte frühzeitig vorbereitet werden. Dazu gehört der Erwerb von spezifischen Sprachkenntnissen und der Erwerb von Grundkenntnissen in der ausländischen Rechtsordnung. Ihr Besuch muss daher dringend angeraten werden, wenn ein Auslandsstudium in einem entsprechenden Staat angestrebt wird. In diesen Lehrveranstaltungen kann auch ein für die Auswahlentscheidung sehr wichtiges bzw. für die evtl. Gewährung eines Stipendiums notwendiges Zertifikat erworben werden.
Auch für Studenten höherer Semester, die sich z.B. im Rahmen der Wahlfachgruppe Internationales Privatrecht/ Rechtsvergleichung vertieft mit den verschiedenen Rechtsordnungen beschäftigen, kann der Kurs eine Hilfestellung sein.
Diese Möglichkeit für den internationalen Austausch im Hochschulbereich und mit anderen Organisationen und Institutionen sollte daher genutzt werden.
Wintersemester 2024/25
Módulo 3: Derecho Constitucional
Este módulo empieza con una breve introducción sobre la historia constitucional española hasta llegar a la entrada en vigor de la Constitución Española (CE) actual del 1978, la cual constituye el eje central del módulo. Seguiremos con una exposición general sobre la estructura de la CE, centrándonos en temas como la protección de los derechos fundamentales, la organización del Estado espanol, incluyendo la organización territorial del Estado en Comunidades Autónomas, así como los instrumentos que prevé la propia CE para su modificación. Estos temas gozan de una relevancia considerable en España en estos momentos, en los que CCAA como Cataluna prevén llevar a cabo un reférendum sobre su posible independencia así como en los que en el gobierno central se discute la posibilidad de modificar la CE para atender a necesidades de las CCAA que desean más independencia del Estado central.
Das Modul beginnt mit einer Einführung über die Verfassungsrechtsgeschichte bis zu dem Inkrafttreten der jetzigen spanischen Verfassung (Constitución Espanola) von 1978, die die Mittelachse des Moduls darstellt. Danach werden die Studierenden die Struktur der spanischen Verfassung kennenlernen. Wichtige Themen, wie der Schutz von Grundrechten, die Staatsorganisation, einschließlich der Bildung der Comunidades Autónomas, sowie die Instrumente für jegliche Verfassungsänderung werden dargelegt. Diese Themen sind von erheblicher Bedeutung in der heutigen Zeit, da Comunidades Autónomas wie z. B. Cataluña durch einen Volksentscheid über ihre Unabhängigkeit vom spanischen Staat abstimmen möchten und die spanische Regierung angedeutet hat, die Verfassung zu ändern, um bestimmte Forderungen von einigen Comunidades Autónomas zu erfüllen.
Dozentin: E. Salto // B. de la Marta