Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Italienisches Recht

 

Italienisches Recht

Der Kurs bietet eine Einführung in das italienische Recht. Er eröffnet einen ersten Zugang zur italienischen Rechtsordnung und lässt ihre historischen, philosophischen und ökonomischen Quellen und Voraussetzungen anklingen. Zudem zeigt er wesentliche, sachlich und systematisch begründete Unterschiede zum deutschen Recht auf.

Darüber hinaus erhalten die Studierenden einen kurzen Einblick in das sich ständig verändernde internationale und europäische Recht aus der Perspektive eines weiteren EU-Mitgliedstaates, um ein allgemeines Verständnis der globalen Rechtsstandards und der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zu entwickeln.

Jedes Modul beginnt mit einer allgemeinen Präsentation der geschichtlichen Grundlagen, der Rechtsquellen und der Rechtsterminologie des italienischen Rechts, nebst einer einleitenden Darstellung der Grundzüge des italienischen Verfassungsrechts im Hinblick auf die im Modul behandelten Themen. Das Programm wird den spezifischen Anforderungen der einzelnen Module angepasst.

Die vier Module umfassen folgende Themen:
  1. L'ordinamento giuridico italiano / Die italienische Rechtsordnung
  2. L'autonomia negoziale / Privatautonomie und Vertragsfreiheit
  3. L'impresa / Das Unternehmen
  4. La responsabilità nel diritto civile / Die Haftung im Zivil- und Zivilprozessrecht

Die Module behandeln allgemeine Prinzipien, Theorien, ebenso wie relevante Fallstudien und zudem die unterschiedlichen Rechtsinstitute und Besonderheiten des italienischen Rechts.

Das Italienische Recht wird in italienischer Sprache erklärt und gelernt. Der Kurs besteht aus Lehrveranstaltungen mit integrativem Ansatz und erweiterter Frage- und Diskussionsmöglichkeit. Durch den Kurs können Studierende ihre allgemeinen sprachlichen Ausdrucksfähigkeiten verbessern, ohne den Kontakt zur juristischen Komplexität der Sprache zu verlieren.

 

Wintersemester 2024/25

Modul 1: L'ordinamento italiano/Die italienische Rechtsordnung

Dieses Modul führt in das italienische Öffentliche Recht ein und behandelt die Grundfragen des Verfassungsrechts mit Schwerpunkt auf dem Staatsorganisationsrecht und den Grundprinzipien der Verfassung − u.a. Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaat, Sozialstaat, Organisation und Funktion der Verfassungsorgane.

Der Kurs soll mittels Analyse relevanter Rechtsprechung das Verständnis des italienischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts vertiefen. Er umfasst folgende Themen:

1) Ursprung, Entwicklung und Fortbestand des italienischen Rechts
  -Das römisch-germanische Recht: Eine gemeinsame juristische Tradition
  -Erklärung grundlegender Rechtsbegriffe in Bezug auf dieses Modul

2) Die italienische Rechtsordnung und ihre Rechtsquellen
 -Primäre und sekundäre Rechtsquellen
 -Gewohnheits- Billigkeits- und Richterrecht
 -Hierarchie der Rechtsquellen und Anwendungskonflikte
 -Gemeinschaftsrecht und Vorrang vor innerstaatlichem Recht

3) Die italienische Verfassung
 -Grundbegriffe
 -Grundprinzipien der Verfassungsordnung
 -Der italienische Verfassungsgerichtshof
 -Verfassungsgarantien, Revisionsprozess und Reformen

4) Gewaltenteilung
 -Parlamentarische Repräsentation als Leitgedanke der italienischen Verfassung
 -Legislative und regulative Befugnisse der Regionen, Provinzen, Kommunen und   
  Großstädte mit besonderem Status (città metropolitane)
 -Fristgebundenheit der Rechtsnormen

5) Öffentliches Recht und Privatrecht
 -Allgemeines zum italienischen Privatrecht: Rechtsgrundsätze, Ziviljustiz und Zivilprozess
 -Allgemeines zum italienischen öffentlichen Recht
 -Allgemeines zum italienischen Verwaltungsrecht
 -Strafrecht: Vom Strafgesetzbuch zum Anti-Mafia-Gesetz

Dozent: Lorin Decarli

Materialen: frs-ita.de