Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Türkisches Recht

 

Die Türkischen Rechtskurse (FRS Türkisch), die die Humboldt-Universität zu Berlin anbietet, dienen dazu, die Kenntnis und das Verständnis des türkischen Rechtes in Deutschland zu fördern, sowie Rechtsfragen zu behandeln, die für die Beziehungen beider Länder eine bedeutende Rolle spielen. Das Besuchen dieser Kurse bietet dem Studenten eine Reihe von Vorteilen. Dazu gehören unter anderem die folgenden Punkte.

Den erfolgreichen Abschluss der FRS Kurse können die Studierenden auch als BZQ II (berufsbezogene Zusatzqualifikationen) und somit als Nachweis für eine fachorientierte Fremdsprachenqualifikation für die Zulassung zum ersten Staatsexamen einreichen.

In der heutigen Zeit, wo weit mehr als 100.000 Türkische Staatsbürger in Berlin leben, findet das türkische Recht nicht nur im Rahmen von Immigrationsfällen vor den deutschen Gerichten Anwendung, sondern, der Richter ist, aufgrund des IPR verpflichtet, in einigen Fällen das türkische Recht seiner Entscheidung zur Grunde zu legen. Dies gilt insbesondere bei Streitigkeiten auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts. Die Gerichte und Anwälte sind auf dem Gebiet des türkischen Rechts meist nicht so bewandert, sodass unter Umständen diesbezügliche Probleme entstehen. Der erfolgreiche Abschluss der FRS Türkisch Module bietet dem Anwalt die Möglichkeit, diese Kenntnis auch unmittelbar vor den Gerichten anzuwenden. Darüber hinaus stellt dieser Kurs nicht nur eine kurze Einführung in das türkische Recht dar, sondern vermittelt dem Teilnehmer ein umfangreiches Wissen auf dem Gebiet des türkischen Rechts.

Zwischen der Türkei und Deutschland bestehen zahlreiche und immer intensiver werdende Wirtschaftsbeziehungen. Momentan sind über 4000 Gesellschaften in der Türkei mit deutschen Wurzeln vertreten. Das FRS Modul 4 vermittelt dem Studenten darüber hinaus ein umfangreiches Wissen auf dem Gebiet des türkischen Handels- und Gesellschaftsrechts. In diesem Zusammenhang bietet die Kenntnis des türkischen Rechts dem Studenten eine Reihe von Berufsperspektiven.

Ein Student bekommt nach einem erfolgreichen Abschluss einer deutschen juristischen Fakultät die Möglichkeit, durch das Bestehen weiterer 8 bis 11 Klausuren (an bestimmten türkischen Universitäten) in der Türkei anwaltlich tätig zu werden. Der Besuch der FRS Türkisch Kurse stellt die ideale Grundlage zur Vorbereitung und Bestehen dieser Klausuren dar.

Aufgrund der Kooperation zwischen der HU und mehreren türkischen Universitäten (Istanbul Universität, Bilgi Universität, Bahçeşehir Üniversitesi Istanbul) besteht die Option, einen einjährigen Austausch zu machen. Der Besuch der FRS Türkisch Kurse erleichtert sowohl die Teilnahme an diesem Programm als auch die Weiterbildung im Rahmen des Austauschprogramms.

Die Teilnahme an diesem Kurs ist nicht nur für Jurastudierende, sondern auch für Studierende der Wirtschaftswissenschaften, Politik und Dolmetschern vorteilhaft, da sie ihre Fachsprache vertiefen können, was bei der Übersetzung von Fachtexten durchaus hilfreich ist.

Die Themen der Kurse finden Sie in den Modulbeschreibungen:

 

Wintersemester 2024/25

Modul 3: Strafrecht und Strafprozessrecht, Handelsrecht

Im Kurs-Modul 3  steht das Strafrechtssystem der türkischen Republik im Mittelpunkt. In diesem Teil des Kurses werden sowohl das Strafrecht als auch die Strafprozessordnung mit ihren Grundzügen behandelt. Dabei werden die Besonderheiten des türkischen Strafrechtssystems aufgezeigt.

 

Dozent: B. Kural