Humboldt-Universität zu Berlin - European Law School (ELS) — EULysses

Studiengebühren

Das Programm der Humboldt European Law School ermöglicht das Studium an zwei der vier ausländischen Partneruniversitäten, ein Jahr im romanischen Rechtskreis im Rahmen des grundständigen ausländischen Masters und ein Jahr in einem englischsprachigen LL.M.-Programm.


Für den Austausch im grundständigen Studium (Paris und Rom) fallen keine Studiengebühren an der ausländischen Universität für Studierende der ELS an. Die ausländische Universität stellt allenfalls geringfügige Immatrikulations- oder Verwaltungsgebühren in Rechnung und an der Humboldt-Universität ist der reduzierte Semesterbeitrag (Urlaubssemester) zu entrichten.


Für das LL.M.-Jahr ist zwischen den Partneruniversitäten in London und Amsterdam zu unterscheiden. Neben den Studiengebühren an den Partneruniversitäten ist ggf. noch der reduzierte Semesterbeitrag an der Humboldt-Universität (Urlaubssemester) zu entrichten.

King’s College London

Am King’s College London sind die Studiengebühren von den Studierenden grundsätzlich selbst zu tragen. Für Teilnehmer der European Law School gesteht das King’s College derzeit einen Nachlass von 20 % auf die EU-Gebühren zu. Die aktuellen Gebühren finden Sie hier.

Auswirkungen des Brexit?
Die Auswirkungen des Brexit sind noch nicht vollständig absehbar, das Steering Committee der European Law School schätzt die Auswirkungen auf das Programm als solches aber als allenfalls geringfügig ein. Die Vertreter des King’s College haben ihr besonderes Interesse an der Fortsetzung der Partnerschaft auch nach einem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union kundgetan. Langfristig lässt sich ein Anstieg der Studiengebühren für EU-Bürger aber nicht ausschließen.

Amsterdam Law School (Universiteit van Amsterdam)

An der Universiteit van Amsterdam sind Studiengebühren von ca. 2.000 Euro zu entrichten. Die aktuellen Gebühren finden Sie hier.