Doppelmasterprogramm „Rechtsvergleichende Studien zum Deutschen, Europäischen und Chinesischen Recht“
Das seit 2014 angebotene Doppelmasterprogramm in Zusammenarbeit mit der Tongji Universität Shanghai und der Universität Konstanz läuft zum Sommersemester 2025 aus. Stattdessen können jährlich bis zu drei Studierende ein „einfaches“ Masterstudium an der Tongji-Universität aufnehmen und im Wesentlichen nach den gleichen Bedingungen wie bisher einen Mastertitel der Tongji-Universität erwerben. Um die Finanzierung durch Stipendien müssen sich die Studierenden selbst kümmern.
Das Masterstudium wendet sich in erster Linie an Absolvent*innen eines rechtswissenschaftlichen Studiums an einer deutschen Universität, ist aber auch offen für Studierende, die in anderen Fachrichtungen einen Bachelor erworben haben.
Ablauf des Studienprogramms
Das Masterprogramm dauert maximal zwei Jahre und umfasst ein Auslandsjahr an der Tongji Universität Shanghai. Dabei können die Studierenden, die im Frühjahr am schriftlichen Staatsexamen teilnehmen, die „leere“ Phase bis zur mündlichen Prüfung sinnvoll überbrücken, indem sie sich bereits im Sommersemester an der Tongji-Universität immatrikulieren. Die Immatrikulation erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Bewerber*innen bis zum Beginn des Auslandsstudiums die Erste Juristische Prüfung bestanden haben.
Studierende der Rechtswissenschaft erhalten die im ersten Studienabschnitt vorgesehenen Lehrveranstaltungen aus dem Schwerpunktstudium anerkannt. Darüber hinaus haben Sie die Gelegenheit, einen Sprachkurs im Rahmen des Fremdsprachlichen Rechtsstudiums zu besuchen.
An der Tongji Universität können die Studierenden zusätzlich zu den Lehrveranstaltungen zum chinesischen Recht die erworbenen Grundkenntnisse der chinesischen Sprache ausbauen. Im Anschluss an das Auslandsjahr, in dem auch ein Praktikum absolviert werden kann, verfassen die Studierenden ihre Masterarbeit in englischer oder deutscher Sprache.
Abschluss
Die Studierenden erwerben einen Master-Abschluss an der Tongji Universität.