Humboldt-Universität zu Berlin - Prof. Dr. Philipp Dann

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Comparative Constitutional Law Academy (CCLA)

Comparative Constitutional Law Academy 2011

2011 fand gemeinsam mit der Washington and Lee University erstmalig eine Comparative Constitutional Law Academy statt.

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Vom 9. bis zum 20. Mai 2011 fand die erste Comparative Constitutional Law Academy in Gießen statt. Dabei handelt es sich um ein in Kooperation zwischen der JLU Gießen (Professor Philipp Dann) und der Washington and Lee University (Professor Russell Miller) durchgeführtes Seminar zur Verfassungsvergleichung. Die zweiwöchige Veranstaltung widmete sich den Herausforderungen der Rechtsvergleichung am Beispiel des US-amerikanischen und deutschen Verfassungsrechts. Ein spezifisches Ziel der Akademie ist es dabei, zu ermöglichen und zu praktizieren, wovon jede Vergleichung lebt: den direkten Austausch mit Vertretern der anderen Rechtsordnung. Daher haben neun Studierende und Promovierende der Justus-Liebig-Universität Gießen gemeinsam mit acht US-amerikanischen Graduierten, die für zwei Wochen lang nach Deutschland gekommen sind, intensiv diskutiert und gearbeitet. Niemand hat sich übrigens davon abschrecken lassen, dass die Veranstaltung täglich von 18 bis 20 Uhr stattfand – vielmehr nutzten deutsche wie amerikanische Teilnehmer die Gelegenheit, im Anschluss noch gemeinsam zu essen oder den Abend auch mal im Biergarten ausklingen zu lassen.

Thematisch war das Seminar in zwei große Themenblöcke aufgeteilt. In der ersten Woche wurden wichtige theoretische Grundlagen der Rechtsvergleichung erarbeitet, um das nötige Handwerkszeug zu erlangen und dieses dann im zweiten Teil anhand ausgewählter Probleme des deutschen und amerikanischen Verfassungsrechts vergleichend anzuwenden. Der Schwerpunkt lag dabei auf dem Verständnis des Verhältnisses von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht, das sich – obwohl beide Länder vor ähnlichen Herausforderungen stehen - in Deutschland und den USA sehr unterschiedlich darstellt.

Die diesjährige Akademie soll der Auftakt einer von nun an jährlich stattfindenden Veranstaltungsreihe sein, in der sich deutsche und ausländische Studierende wie Promovierende treffen, um rechtsvergleichend zu arbeiten, Kontakte zu knüpfen und Grundlagen für zukünftige Forschung in diesem Bereich zu legen.

Mehr Infos – und einen Blick aus Sicht der amerikanischen Gäste – bietet der Internetblog von W & L Law School unter http://wlulaw.wordpress.com/category/german-comparative-law-academy/.


Comparative Constitutional Law Academy 2012

2012 fand die zweite Comparative Constitutional Law Academy statt, in diesem Jahr gemeinsam mit der National Law School of India University, Bangalore.

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Rechtsvergleichung ermöglicht nicht nur, das Recht anderer Länder kennen zu lernen. Jeder Vergleich bietet vielmehr auch die Chance, das eigene Recht in neuem Licht zu sehen, lässt der Kontrast zu einer anderen Rechtsordnung die Besonderheiten des eigenen doch deutlicher hervortreten. Dies zwingt dazu, das eigene Recht zu erklären, zu hinterfragen, vielleicht auch zu rechtfertigen und so im Ergebnis häufig besser zu verstehen.

Dies sind nur einige der Gründe, weshalb die Rechts- und Verfassungsvergleichung für Juristen von Interesse sein kann. Meist befasst sich die Rechtsvergleichung nun jedoch mit anderen europäischen Staaten oder den USA, also mit „westlichen“ Rechtsordnungen. Das deutsch-indische Seminar bietet dagegen die seltene Möglichkeit, einen vertieften Zugang zu Recht und Verfassung in einem ganz anderen Kulturkreis, nämlich dem indischen, zu gewinnen. Gerade die Auseinandersetzung mit dem Recht der größten Demokratie der Welt, das durch einen starken Gerichtshof und Grundrechte geprägt ist, kann besonders faszinierend und lehrreich sein.

Das Seminar führt zunächst in die grundlegenden Methoden der Rechtsvergleichung ein, um das nötige „Handwerkszeug“ zu vermitteln. Im Anschluss daran werden diese Kenntnisse für die konkrete deutsch-indische Rechtsvergleichung fruchtbar gemacht. Dabei werden wir uns auch mit der reichhaltigen indischen Rechtsliteratur, die Recht und Rechtsvergleichung gerade aus der eigenen postkolonialen Perspektive kritisch reflektiert, befassen.

In einem Blog berichten die indischen und deutschen Studierenden von Ihren Eindrücken und Erfahrungen während des Seminars. Den Blog finden Sie hier.

Das Seminar findet als Blockseminar im Juni 2012 gemeinsam mit Studenten aus Bangalore (Indien) statt. Eine Folgeveranstaltung wird im Wintersemester 2012/2013 in Indien stattfinden.

Das Programm zum Seminar mit der Literaturliste finden Sie hier, die Literatur selbst wird auf unserer englischen Homepage im Downloadbereich zur Verfügung gestellt [hier].


Comparative Constitutional Law Academy 2013

2013 wurde die Kooperation mit der National Law School of India University bei einem gemeinsamen Seminar in Bangalore fortgesetzt.

Vom 1. bis 14. Januar 2013 fand in Bangalore, Indien, die dritte Comparative Constitutional Law Academy statt. Eine Gruppe deutscher Studierender und Mitarbeiter der Professur Dann besuchten die National Law School ofIndia University (NLSIU), die führende Law School Indiens. 14 Tage lang wurde mit indischen Studierenden und Dozenten über verfassungsrechtliche Fragen von Religion und Religionsfreiheit diskutiert.

Die Veranstaltung knüpfte inhaltlich an die Law Academy vom Sommer 2012 an. Während in Gießen allerdings die theoretischen Fragen zur Methode der Rechtsvergleichung im Vordergrund standen, ging es diesmal insbesondere um kritisch-kontextualisierte Reflexion über konkrete Entscheidungen des deutschen Bundesverfassungsgericht und des indischen Supreme Court.

Im Zentrum der Diskussion standen letztlich immer Fragen nach Säkularität und der Rolle von Religion im Staat. Dabei zeigten sich zwei verschiedene Ansatzpunkte: zum einen eine laizistische Idee der vollständigen Trennung von Recht und Staat und zum anderen das Ideal eines Staates der sich allen Religionen gegenüber gleich verhält und somit Äquidistanz einnimmt. Vor diesem Hintergrund diskutierten die Teilnehmer konkrete Fälle des indischen und deutschen Verfassungsrechts. Dazu zählten unter anderem das Schächtverbot in Deutschland und das Kuchschlachtverbot in einigen indischen Bundesstaaten, die Rolle von Religion in der Schule, der Umgang mit Blasphemie, oder die staatliche Unterstützung für religiöse Gemeinschaften, wie beispielsweise die indische Unterstützung für die islamische Pilgerreise Haj oder das deutsche Phänomen der Kirchensteuer.

Der Vergleich der Urteile beider Verfassungsgerichte zu ähnlichen Fragen brachte dabei spannende Erkenntnisse, nicht nur über das jeweils andere Rechtssystem, sondern auch über das eigene Recht und Eigenarten, die aus der Binnenperspektive gar nicht mehr zu erkennen sind, die „dem Fremden“ aber sofort ins Auge fallen. Das Institut der Kirchensteuer war für die indischen Studierenden zwar eine Kuriosität, die sich aber noch recht einfach mit Blick auf die deutsche Geschichte erklären ließ. Interessanter war wiederum der Fall eines indischen Schauspielers, dem als Muslim der Kauf einer Wohnung versagt wurde – was in Deutschland über die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte und AGG verfassungsrechtlich relevant sein dürfte, in Indien hingegen nicht. Auch gestaltete es sich als Herausforderung, die grundrechtlichen Implikationen informellen staatlichen Handelns in Form von Warnungen, wie sie das Bundesverfassungsgericht im „Osho“-Urteil zu bewerten hatte, zu erläutern. Für die deutschen Teilnehmer war es wiederum eine Herausforderung, die indischen Fälle in den Kontext einer deutlich heterogeneren Gesellschaft einzuordnen.

Neben den angeregten Diskursen im Seminar blieb aber auch noch genug Zeit, um gemeinsam mit den indischen Teilnehmern Einblicke in die indische Kultur und Küche zu gewinnen. Am Wochenende führte es die deutschen Teilnehmer mit dem Zug nach Mysore,  um den Palast des Maharadschas und den  Chamundeshwari-Tempel zu besichtigen sowie zum Ausklang des Tages über den belebten Seidenmarkt zu schlendern.