Veranstaltungen und Aktivitäten des Instituts
Forschungsinstitut für Bank- und Kapitalmarktrecht
Aktuelles:
Veranstaltung am 26.2.2021:
Hyride Tagung des Instituts für das Recht der Digitalisierung Philipps-Universität Marburg in Kooperation mit dem Institut für Bank- und Kapitalmarktrecht Humboldt-Universität zu Berlin
1. Allgemeines
Das Institut sieht es als eine wichtige Aufgabe an, den Kontakt zwischen Wissenschaft und Bankpraxis im Berlin-Brandenburgischen Raum zu intensivieren. Durch den angestrebten Wissenstransfer können auf der einen Seite bei Studierenden und jungen Wissenschaftlern das Verständnis für Probleme der Bankwirtschaft und des Bankrechts vertieft, auf der anderen Seite die Bankpraxis auf neue Entwicklungen, auch im internationalen Raum, und deren Auswirkungen auf das Kreditwesen frühzeitig aufmerksam gemacht werden. Das Institut führt deshalb im Rahmen des regelmäßig stattfindenden Bank- und Kapitalmarktseminars öffentliche Seminarveranstaltungen zu aktuellen Themen mit sachverständigen Gästen durch. Damit dient das Institut nicht nur der wissenschaftlichen Arbeit, sondern bietet auch ein Forum, auf dem sich Wissenschaft und Praxis des Kreditwesens treffen können. Es fühlt sich noch weiter einem Austausch am Schnittpunkt Recht und Gesellschaft verpflichtet.
2. Die öffentlichen Veranstaltungen des Instituts für Bank- und Kapitalmarktrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin
Aufgabe des Instituts für Bank- und Kapitalmarktrecht der Humboldt-Universität zu Berlin ist in erster Linie die wissenschaftliche Arbeit und, im Rahmen der akademischen Ausbildung, die Vermittlung von Kenntnissen im Bereich des Bank- und Börsenrechts an Studierende. Gleichzeitig ermöglicht das Institut aber auch einen Austausch zwischen Wissenschaft und Bankpraxis. Diesem Zweck dienen vor allem öffentliche Veranstaltungen, die im Rahmen des Bank- und Kapitalmarktseminars in jedem Wintersemester durchgeführt werden. Durch die Vortragsreihe werden nicht nur die Seminarteilnehmer und bankrechtlich interessierte Studenten und Referendare angesprochen, sondern auch Bankjuristen, Rechtsanwälte mit einer Spezialisierung im Bereich des Bank- und Kapitalgesellschaftsrechts, Mitarbeiter der Börse und des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen sowie Wissenschaftler der juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten der Berliner Universitäten. Auf den Veranstaltungen führt zunächst ein Student in die Problematik ein und trägt seine Thesen vor. Danach nimmt ein sachverständiger Gast zum Thema Stellung. An der anschließenden Diskussion beteiligen sich sowohl die Studierenden als auch die anwesenden Gäste aus der Bankpraxis und der Wissenschaft.
Auf Wunsch können Interessierte in den Einladungsverteiler aufgenommen werden.
In den vergangenen Semestern war das Kapitalmarktrecht und damit verbunden das Recht der Aktiengesellschaft weiterhin bevorzugter Gegenstand der öffentlichen Veranstaltungen.
Vorrangig um Fragen der Verhaltensanforderungen an Leitungsorgane und ihrer Haftung ging es bei den Themen „Business Judgement Rule“ (Prof. Dr. Katja Langenbucher, Universität Marburg), „Vorstandshaftung bei Verstoß gegen § 161 AktG“ (Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Ulmer, Universität Heidelberg) sowie dem internationalen Vortrag über „Outside Directors' Liability“ (Prof. Brian Cheffins, Universität Cambridge). Ein zweites Themenbündel betraf Strukturmaßnahmen oder ähnlich wirkende Maßnahmen, namentlich mit den Vorträgen zu „Die Holzmüller-Doktrin nach Gelatine“ (Justiziar Deutsche Bank AG Prof. Dr. Reinhard Marsch-Barner, Frankfurt/M.), zu „Voraussetzungen und Folgen des Delisting“ (Richter am BGH i.R. Prof. Dr. Hartwig Henze, Recklinghausen/Konstanz). Ein weiterer Themenblock betraf die Auswirkungen der Grundfreiheitenrechtsprechung auf die nationalen Gesellschaftsrechte, insbesondere auch das deutsche, namentlich die Vorträge zu „Golden Shares und vergleichbare Instrumente im Lichte des EG-Rechts“ (Prof. Dr. Dr. Stefan Grundmann, [damals] Universität Erlangen-Nürnberg) und zum „Anwendungsbereich des deutschen Gesellschaftsrechts auf (EU-)ausländische Gesellschaften nach Überseering und Inspire Art“ (Prof. Dr. Horst Eidenmüller, Universität München).
Drei Themenkomplexe genuin kapitalmarkrechtlicher Art kamen hinzu: Das Börsenverfassungsrecht betrafen die Vorträge zu „Internalisierungsysteme[n] im Wertpapierhandel und Börsenrecht“ (Justiziar Bundesverband der Wertpapierhandelsfirmen e.V., Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlüter, München) und zu „Rechte[n] und Pflichten des privatrechtlichen Börsenträgers gegenüber der Börse“ (Chefsyndikus der Deutsche Börse AG Dr. Roger Müller, Frankfurt/M.). Fragen des Insiderhandels und allgemeiner des Marktmissbrauchs wurden aufgeworfen in den Vorträgen „Marktmanipulation und Insiderrecht – Quo vadis?“ (Vizepräsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Karl-Burkhard Caspari, Frankfurt/M.), „Kursmanipulation – Tatbestände und Probleme“ (Regierungsdirektorin an der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Frau Regina Nössner, Frankfurt/M.) und „Directors' Dealings“ (Rechtsanwalt Dr. Stefan Hutter, Shearman & Sterling, Frankfurt/M.). Außerdem wurden Themen zur (Neugestaltung der) Prospekt- und Beratungshaftung diskutiert, namentlich die „Prospekthaftung am grauen Kapitalmarkt“ (Richter am BGH Jürgen Ellenberger, Karlsruhe), „MIFID – Umsetzung und haftungsrechtliche Konsequenzen“ (Rechtsan-walt und Bankdirektor a.D. Prof. Dr. Frank Schäfer, Düsseldorf) und „Vertragsbegleitende Beratungsverträge“ (Richter am BGH Dr. Jürgen Schmidt-Räntsch, Karlsruhe).
Das Themenspektrum rundeten genuin bankvertrags- und bankaufsichtsrechtliche Themen sowie ein Übersichtsvortrag ab: Diskutiert wurden „Poolverträge in der Kreditpraxis“ (Rechtsanwalt und Justiziar der Commerzbank AG Jörg Hohmann), „Auswirkungen von Basel II auf das Verhältnis Bank–Kunde“ (Peter Nettesheim, Bankgesellschaft Berlin) sowie Entwicklungen: „Aus der neuesten Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum Aktienrecht“ (Vors. Richter am BGH Prof. Dr. Wulf Goette, Karlsruhe).
Eine gewisse Weitung des Blicks über den Kernbereich des Bank- und Kapitalmarktrechts hinaus brachten der Vortrag „Private Equity Hedge Fonds und die G8-Strategieüberlegungen“ (Dr. Jörg Stosberg, Bundesministerium der Finanzen, Berlin) sowie das Referat „Die Pläne der Europäischen Kommission zur ›Vereinfachung‹ des Gesellschaftsrechts – sinnvolle Reform oder Irrweg?“ (Dr. Hans-Werner Neye, Bundesministerium der Justiz, Berlin). Der Vortrag „Räuberische Aktionäre“ (Dr. Arne Wittig, Chefsyndikus der Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main) war schließlich diesem besonderen Phänomen aus der Praxis des Aktiengesellschaftsrechts und dessen rechtlicher Einordnung gewidmet.
3. Seminar für Bank- und Kapitalmarktrecht
Das Institut organisiert zu seinem wissenschaftlichen Forschungsgegenstand in dem „Seminar für Bank- und Kapitalmarktrecht“ seit vielen Jahren regelmäßig öffentliche Veranstaltungen, zu denen es herzlich einlädt.