Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Hardware und Software an der Juristischen Fakultät

Bei der Benutzung der Computer ist die IT-Satzung der Humboldt-Universität zu beachten. Insbesondere ist das Installieren von Software oder das Verändern der Hardware den Administratoren des SIK als den Systemverantwortlichen vorbehalten.

Wir bitten darum, Anfragen, Wünsche und Bestellungen zur Hardware- und Softwareausstattung sowie Bitten um Einrichtung von Computeraccounts für Lehrstuhlangehörige und Gastforscher/innen ausschließlich per E-Mail an servicezentrum.rewi@hu-berlin.de zu richten. Computeraccounts sollten mit einem Vorlauf von zwei Werktagen, Software mindestens einen Monat und Hardware mindestens zwei Monate vor Projektbeginn beantragt werden. Die lange Beschaffungsdauer resultiert aus den Regelungen für Ausschreibungen öffentlicher Einrichtungen, die insbesondere Juristinnen und Juristen bekannt sein dürften.

Standardausstattung der Arbeitsplatzcomputer

Die Computer in der Verwaltung und an den Lehrstühlen der Juristischen Fakultät sind nach dem DV-Konzept der Juristischen Fakultät grundsätzlich sowohl mit Microsoft Windows 10 als auch mit Apple macOS ausgestattet; im Computerpool der Fakultät ist nur das Apple-System nutzbar. Mit beiden Systemen sind Microsoft Office 2016, Adobe Acrobat Pro DC, Adobe InDesign, LibreOffice, Mozilla Firefox, Mozilla Thunderbird sowie weitere frei nutzbare oder gar quelloffene Software nutzbar; verstärkt sollen auch quelloffene Betriebssysteme auch im Bereich der Arbeitsplatzcomputer eingesetzt werden.

Die Auswahl zwischen dem Windows- und dem Apple-Betriebssystem an den Arbeitsplatzcomputern der Lehrstühle geschieht beim Starten des Computers. Wenn nach dem Anschalten oder Neustart des Computers eine der beiden 'alt'-Tasten der Tastatur 5 bis 15 Sekunden lang gedrückt gehalten wird, erscheint auf dem Monitor eine Auswahl zwischen Windows und Apple macOS, zwischen denen mit der Maus oder mit der Tastatur gewechselt werden kann. Beide Systeme bieten Zugriff auf dieselben Dateien, Programme und Netzwerkdienste. Eines der beiden Systeme ist als Standardsystem konfiguriert, das beim Starten des Computers automatisch genutzt wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SIK ändern auf Wunsch die Konfiguration des jeweiligen Computers.

Für spezielle Anwendungsfälle installieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SIK an einzelnen Arbeitsplatzcomputern auf Antrag per E-Mail an das SIK zusätzliche Software, wenn der IT-Beauftragte festgestellt hat, dass der Einsatz der Software dem IT-Konzept der Juristischen Fakultät und den Regelungen zur IT-Sicherheit nicht widerspricht. Der Antrag sollte rechtzeitig (mindestens einen Monat vor Projektbeginn) gestellt werden und eine Beschreibung des Einsatzzweckes bzw. des Projektes enthalten. Vorschläge, mit welcher Software der Zweck erfüllt werden kann, sind willkommen. Ihnen wird jedoch in der Regel nicht gefolgt, wenn für den Einsatzzweck bereits eine einheitliche technische Lösung an der Juristischen Fakultät existiert.

Benutzen Sie in Dokumenten bitte auch nur Schriftarten, die sowohl unter Microsoft Windows als auch unter Apple macOS vorhanden sind. Diese entstammen dem jeweiligen Betriebssystem und den installierten Office-Paketen und sind grundsätzlich mit allen Computern nicht nur der Juristischen Fakultät, sondern auch Geräten anderer universitärer Einrichtungen sowie privaten Computern ohne Mehrkosten verwendbar. Bei der Verwendung anderer Schriftarten auf mehreren Computersystemen können zum Teil erhebliche Mehrkosten entstehen. Daher sollte in Dokumenten, die dem Corporate Design der Universität entsprechen müssen und die vor allem am Bildschirm dargestellt werden, grundsätzlich die Schriftart Verdana statt der Schriftart Scala und Scala Sans verwendet werden.

Bedarf an zusätzlicher Hardware (insbesondere von Computern und Druckern, nicht jedoch von IT-Verbrauchsmaterial und Datenträgern) ist wegen der ggf. notwendigen Ausschreibung, Bestellung und Installation mindestens zwei Monate vor Projektbeginn beim IT-Beauftragten der Juristischen Fakultät anzumelden. Zusätzliche Hardware und Ersatz für veraltete Geräte werden aus dem Haushalt der Fakultät bzw. des SIK zu maximal 50 Prozent finanziert; der Lehrstuhl muss die zweite Hälfte der Finanzierung von Hardware und der gesamten über die Standardausstattung hinaus gehenden Software-Ausstattung aus eigenen Haushalts-, Berufungs- oder Drittmitteln übernehmen.

Hardware und Software für Angehörige der Universität

Der Computer- und Medienservice (CMS) hat Verträge mit Software-Anbietern geschlossen oder sich universitätsübergreifenden Verträgen angeschlossen, die es den Angehörigen der Humboldt-Universität zu Berlin ermöglichen, häufig nachgefragte Software (Antiviren-Software, Literaturverwaltung etc.) auf eigenen, privaten Computern zu installieren und zu nutzen, und eine Übersicht auf seinen WWW-Seiten veröffentlicht. Soweit die Software nicht direkt heruntergeladen werden kann, sondern ein Datenträger zur Installation der Software benötigt wird, kann dieser per E-Mail an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SIK (nicht jedoch beim DV-Beauftragten) bestellt werden.

Alle an der Universität fest angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können zusätzlich zu dem auf ihrem Arbeitsplatzcomputer installierten Microsoft Office eine Kopie der Software (derzeit in der Version 2016 oder Version 2019) ohne zusätzliche Kosten auf einem eigenen, privaten Computer installieren, wenn sie die Software zu dienstlichen Zwecken nutzen und solange der Arbeitsvertrag besteht. Eine Nutzung zu eigenen Zwecken ist gegen Entgelt möglich, ebenfalls solange der Arbeitsvertrag besteht. Microsoft Office 2016 muss nach der Installation aktiviert werden. Die Humboldt-Universität kann ihren Angehörigen leider keine Kopie von Microsoft Windows bereit stellen, da nur Technische Hochschulen bzw. Institute dem DreamSpark-Programm von Microsoft beitreten können.

Das SIK empfiehlt allen Angehörigen der Universität, auf spezielle Software-Angebote von Einzelhändlern oder im Versandhandel für Studierende und Lehrende (in der Regel auf Grundlage eines entsprechenden Nachweises) zu achten und bereits vor dem Kauf von Hardware die mitgelieferte Software-Ausstattung zu vergleichen.

Der CMS hat auf seinen WWW-Seiten auch eine Liste von vergünstigten Angeboten für Studierende und Lehrende für den Kauf von Computern und Zubehör veröffentlicht, die jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.